Update: Hilfen der Förderbank NRW.BANK

Die NRW-Bank wird ab dem 23. März 2020 im Zuge der Corona-Krise die Kreditprogramme anpassen.

Folgende Veränderungen werden hieraus im wesentlichen resultieren:

NRW.BANK.Universalkredit

– zusätzliches Angebot einer optionalen Haftungsfreistellung von 80%

– Niedrige Antragsanforderung zur Sicherstellung kurzer Bearbeitungszeiten

Zur Überbrückung des Liquiditätsbedarfs werden folgende ergänzende Laufzeitvarianten eingeführt:

· endfällige Darlehen mit 2 und 4 Jahren Laufzeit
· Ratendarlehen mit 3, 4 und 5 Jahren Laufzeit mit der optionalen Möglichkeit von 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren

WICHTIG:

Für Unternehmen, die bereits einen Förderkredit erhalten haben und nunmehr aufgrund der Corona-Krise Liquiditätsprobleme haben, ist es möglich, Tilgungsaussetzungen zu beantragen. Hierbei ist ausdrücklich von der Hausbank zu bestätigen, dass die Liquiditätsengpässe auf die
Corona-Krise zurückzuführen sind.

Sobald die offiziellen Merkblätter vorliegen, werden wir diese hier veröffentlichen.