Rundschreiben KZVWL – Fluss der finanziellen Mittel
Die Abschlagszahlungen bemessen sich am Umsatz desselben Quartals im Vorjahr. Damit ändert sich im zweiten Quartal 2020 erst einmal nichts. Im Juli wird dann die Abrechnung für das erste Quartal abgeschlossen und die Restzahlung festgesetzt oder bei einem entsprechenden Einbruch des tatsächlichen Umsatzes auch eine Rückzahlung. Für das erste Quartal schätzen wir die Auswirkungen jedoch noch nicht so hoch ein.
Selbst im dritten Quartal werden die Abschläge auch relativ unverändert nach dem Vorjahresquartal ausgezahlt, im Oktober kommt dann jedoch wahrscheinlich der erste spürbare Liquiditätsknick bei den KZV-Honoraren im Quartalsbereich, wenn das zweite Quartal abgerechnet wird. Hier rechnen wir mit einem deutlichen Rückgang der Inanspruchnahme, dementsprechend werden die ausgezahlten Abschläge eventuell zu hoch sein und es wäre dann eine Rückzahlung erforderlich.
Praxistipp: Gleichen Sie Ihre Abschlagszahlungen mit den tatsächlich abgerechneten Leistungen ab, dann wissen Sie entsprechend, ob Sie zu viel ausgezahlt bekommen haben oder nicht.
Die Schienen-, PAR- und ZE-Abrechnung
erfolgt weiterhin nach den erbrachten Leistungen. Realistisch ist in
diesem Jahr insgesamt aufgrund der Krisenlage von finanziellen Einbußen
auszugehen, auch wenn zu Beginn des vierten Quartals, darauf sei an
dieser Stelle auch noch einmal hingewiesen, der ZE-Festzuschuss um 10%
erhöht wird und die Patienten die Praxen vermehrt aufsuchen werden.
Weitere Hilfestellungen ergeben sich möglicherweise durch Gespräche mit
den Krankenkassen, um im besten Fall Rahmenbedingungen für einen
gewissen finanziellen Ausgleich für die Zahnärzte schaffen zu können.
Wir kümmern uns intensiv und umgehend, die Gespräche sind bereits
vereinbart, nächste Woche geht es los.
Was wir aber als KZV neben
der Sicherung der Zahlungsflüsse noch zusätzlich tun werden, ist eine
Öffnung des HVM auch bei den Primärkassen mit sehr hoch angesetzten
Grenzwerten ab dem 01.04.2020.
Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.
Quelle: KZVWL Stand 18.03.2020