Zahnlexikon

Brücke

Unter einer Brücke, auch Zahnbrücke genannt, versteht man in der Zahnmedizin eine Art des festen Zahnersatzes. Dabei gibt es verschiedene Ausgangssituationen. Bei der klassische Brücke fehlt mindestens ein Zahn in der Zahnreihe. Mit einer Brücke können jedoch auch mehrere fehlende Zähne ersetzt werden. Die Nachbarzähne der Lücken dienen als Brückenpfeiler. Um eine Brücke anfertigen zu lassen, müssen die sogenannten Brückenpfeiler unter lokaler Anästhesie beschliffen werden. Darauf hin wird ein Abdruck der Zahnsituation erstellt und das Zahnlabor kann eine individuelle Brücke anfertigen. Dabei gibt es verschiedene Materialien. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Vollgussbrücken oder Verblendbrücken. Vollgussbrücken wurden, wie der Name schon sagt, aus einem Guss angefertigt und sind je nach Wahl des Patienten aus Nichtedelmetall oder Gold. Die Unterkonstruktion von Verblendbrücken bestehen aus dem gleichen Material wie Vollgussbrücken, mit dem Unterschied, dass diese mit Keramik komplett oder teilverblendet werden. Diese Art von Brücken sehen deutlich ästhetischer aus. In einigen Fällen werden sogar Vollkeramikbrücken angefertigt. Die Brücken werden mit speziellen Zementen befestigt und sind für den Patienten nicht herausnehmbar.

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