Begründete Verdachts-, Krankheits- und Todesfälle melden

Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, alle begründeten Verdachts-, Krankheits- und Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus dem örtlichen Gesundheitsamt zu melden. Die Meldung – inklusive dem Namen und den Kontaktdaten der betroffenen Person – muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen.

Meldepflichtverordnung

Quelle: KBV