14.04.: Gefahr eines Subventionsbetruges bei Beantragung staatlicher Zuschüsse
Wer staatliche Zuschüsse beantragt, erklärt dabei, dass alle von ihm gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Dazu gehören auch die Angaben zu den Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses. Viele Anträge werden jetzt nicht oder nur flüchtig geprüft. Zuschüsse werden ausgezahlt. Das bedeutet jedoch nicht, dass damit möglicherweise falsche Angaben bei der Antragstellung folgenlos blieben. Im Gegenteil: Ergibt sich später, dass die Angaben unzutreffend waren und der Antragsteller keinen Anspruch auf einen Zuschuss hatte, führt dies nicht nur zur Rückforderung, sondern kann auch ein Ermittlungsverfahren wegen eines Subventionsbetruges gem. § 264 StGB nach sich ziehen.
Es ist daher jedem zu raten, Zuschüsse nur zu beantragen, wenn nach eigener Prüfung hierauf ein Anspruch besteht. Wurde bereits ein Zuschuss beantragt und gewährt, sollte jeder für sich noch einmal prüfen, ob der Anspruch wirklich bestand. Ergibt sich, dass dies nicht der Fall war, sollte der Zuschuss umgehend freiwillig zurückgezahlt werden. Der Zuschuss ist bei der Steuererklärung für das Jahr 2020 anzugeben. Spätestens dann wird die Finanzverwaltung eine Prüfung hinsichtlich der Berechtigung zum Erhalt des Zuschusses vornehmen.
Rechtsanwalt Dr. Hendrik Zeiß
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht

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