31.03.: NRW-BANK Fragen und Antworten rund um die Corona-Krise
Alle Prozesse rund um die Corona-Krise sind sehr dynamisch. Die NRW.BANK hat bereits diverse Programmänderungen umgesetzt und arbeitet darüber hinaus mit Hochdruck an weiteren programmbezogenen Hilfsmaßnahmen – in enger Abstimmung mit dem Land. Aktualisierungen finden Sie regelmäßig unter www.nrwbank.de/corona.
Was ist, wenn sich meine Situation erst durch die Corona-Krise geändert hat, die Hausbank aber meine wirtschaftliche Situation prüfen möchte (die jetzt natürlich schlecht ist)?
Für die Kreditvergabe entscheidend ist die Situation Ihres Unternehmens vor dem 28.2.2020. Hiermit wird gewährleistet, dass Ihr Unternehmen nicht auf Basis der derzeitigen Lage beurteilt wird. Andersherum geht es aber bei den derzeitigen Förderangeboten nicht darum, Unternehmen, die bereits vor der Corona-Krise Liquiditätsprobleme hatten zu unterstützen.
Wie kann man in dieser Situation einen Kredit aufnehmen, wenn man nicht absehen kann, wann die Corona-Krise vorüber ist?
Ob ein Kredit für Sie derzeit sinnvoll ist, lässt sich leider nicht pauschal beantworten – einerseits, weil niemand den weiteren Verlauf der Krise voraussagen kann, andererseits hängt dies von der Situation Ihres Unternehmens ab. Bitte prüfen Sie eine mögliche Kreditaufnahme intensiv im Gespräch mit Ihrem Bankberater und/oder Steuerberater. Erstellen Sie einen Liquiditätsplan: Überlegen Sie genau, welche Kosten Sie in den nächsten Monaten haben werden und welche Einnahmen dem in einem Worst-Case-Szenario gegenüberstehen. Daraus ergibt sich Ihr Liquiditätsbedarf.
Wie sind die Laufzeiten?
Die Produktdetails entnehmen Sie gerne der Produktseite www.nrwbank.de/universalkredit. Wir haben im Zuge der Corona-Krise verschiedene zusätzliche Laufzeitvarianten im NRW.BANK.Universalkredit eingeführt. Zur Überbrückung des Liquiditätsbedarfs wurden folgende ergänzende Laufzeitvarianten eingeführt:
- endfällige Darlehen mit 2 und 4 Jahren Laufzeit
- Ratendarlehen mit 3, 4 und 5 Jahren Laufzeit mit der optionalen Möglichkeit von 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren
Warum beträgt die Haftungsfreistellung nicht 100%?
Weil eine Haftungsfreistellung von 100 % beihilferechtlich derzeit nicht zulässig ist. Die NRW.BANK hat die Bedingungen ihres NRW.BANK.Universalkredits bereits attraktiver gestaltet und übernimmt nun schon für Betriebsmittelkredite ab dem ersten Euro auch 80 Prozent neben den bisherigen 50 Prozent des Risikos. An weiteren Unterstützungsmaßnahmen sowie Prozessvereinfachungen wird gearbeitet.
Direktbanken beantworten keine Anfragen, Banken vor Ort sind teilweise geschlossen, Banken vergeben nur Darlehen an bestehende Kunden. Wo kann ich den NRW.BANK.Universalkredit überhaupt beantragen?
Die NRW.BANK arbeitet im Hausbankenverfahren. Das heißt, der NRW.BANK.Universalkredit kann grundsätzlich über jede Sparkasse, Volks- bzw. Raiffeisenbank sowie die privaten Banken bei der NRW.BANK beantragt werden. Eine direkte Beantragung bei der NRW.BANK ist nicht möglich. Die Entscheidung ob eine Hausbank Fördermittel vergibt, liegt bei ihr – ebenso wie die Entscheidung über die Gewährung des Kredits.
Was, wenn die Sicherheiten für einen Kredit nicht ausreichen?
Reichen die Sicherheiten nicht aus, bedeutet das für die Hausbank ein höheres Risiko. Um ihr die Kreditzusage dennoch zu erleichtern, stellt die NRW.BANK die Hausbank bei einigen Förderprogrammen von einem Teil des Risikos frei – beim NRW.BANK.Universalkredit beispielsweise zu 50% oder im Rahmen der CoronaKrise bei Betriebsmittelfinanzierungen zu 80%. Alternativ können bei der Bürgschaftsbank NRW Ausfallbürgschaften beantragt werden
Was ist, wenn die Hausbank den Finanzierungswunsch ablehnt?
Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe von öffentlichen Fördermitteln besteht nicht. Unabhängig davon sollten Unternehmen nach den Gründen der Ablehnung fragen. Liegt er in nicht ausreichenden Sicherheiten, können Haftungsfreistellungen oder öffentliche Bürgschaften helfen.
In Bayern gibt es die Soforthilfe Corona/Direktkredite. Warum gibt es diese nicht in NRW? Wann kommen diese in NRW?
Am 19. März 2020 hat die Landesregierung Hilfen beschlossen. Mit einem Sondervermögen von rund 25 Milliarden Euro spannt die Landesregierung einen NRW-Rettungsschirm von historischer Größe und es gibt weitere Soforthilfen. https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/wirtschaftsgipfel-landesregierungsagt-nrw-rettungsschirm-zu-sondervermoegen-von-25
Warum gibt es keine zinslosen Darlehen?
Die Zinssätze des NRW.BANK.Universalkredits werden tagesaktuell anhand des Marktzinses festgelegt und bemessen sich nach der Preisklasse. Das nennt man risikogerechtes Zinssystem.
Gerade in Krisenzeiten sind Haftungsfreistellungen aber das wichtigere Mittel, um die Kreditvergabe durch die Hausbanken zu erleichtern – denn durch Haftungsfreistellungen wird das Kreditausfallrisiko der Hausbanken verringert. Bei dem zinsgünstigen NRW.BANK.Universalkredit übernehmen wir deshalb für Betriebsmittelbedarf im Rahmen der Krise nun 80% zusätzlich zu den bisherigen 50% des Ausfallrisikos. Zudem haben wir den hierfür notwendigen Mindestkreditbetrag ausgesetzt. Die für Hausbanken besonders attraktiven Bedingungen gelten also ab dem ersten Euro, wovon vor allem kleine Firmen profitieren.
Was genau ist ein risikogerechtes Zinssystem?
Unternehmen und Hausbank vereinbaren einen individuellen Zinssatz für das Förderdarlehen. Bonität des Unternehmens und Besicherung des Darlehens sind dabei die entscheidenden Faktoren für die Höhe des Zinssatzes. So spiegeln die Zinsen die individuellen Ausfallrisiken des Darlehens wider. Die Zinsen sind risikogerecht. Mittels des risikogerechten Zinssystems besteht also die Möglichkeit den Zinssatz individuell für das zu fördernde Unternehmen festzulegen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.nrwbank.de/konditionen
Warum variiert der Zinssatz und ist er nicht viel zu hoch?
Der Zinssatz wird wie beschrieben nach dem risikogerechten Zinssystem ermittelt und kann daher in Abhängigkeit von der Bonität des Unternehmens und der zur Verfügung gestellten Sicherheiten variieren. Besonders ungünstig sind die Kreditbedingungen für Kleinunternehmen, die bisher keine feste Hausbank samt dortiger Kreditlinie haben. Ihnen bleibt am Markt nur ein Kontokorrentkredit mit entsprechend hohen Zinsen. Förderkredite sind im Vergleich dazu in der Regel in jeder Preisklasse günstiger
Wo und wie gibt es Zuschüsse?
Bund und Land unterstützen in der Corona-Krise kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstständige, Freiberufler und Gründer. Das Soforthilfeprogramm Corona des Bundes sieht für Kleinunternehmen direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro vor. Die Landesregierung stockt das Programm noch einmal auf und unterstützt über die NRW-Soforthilfe 2020 Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro. Damit das Geld so schnell wie möglich fließt, können Betroffene elektronische Antragsformulare seit dem 27.3.2020 online auf der Seite soforthilfe-corona.nrw.de finden. Weitere Informationen gibt es unter www.wirtschaft.nrw/corona. Die NRW.BANK darf Zuschüsse gemäß ihrer Satzung nur gewähren, soweit ihr die dafür erforderlichen Mittel vom Gewährträger, dem Land NRW, erstattet werden.
Kann ich einen Zuschuss mit einem Förderkredit kombinieren?
Das Land NRW stellt Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und Unternehmen in Abstimmung mit der Bundesregierung Hilfen von bis zu 25.000 Euro in Aussicht. Dabei handelt es sich um eine Nothilfe bzw. einen Zuschuss, den man per Definition nicht zurückzahlen muss. Dieser Zuschuss kann grundsätzlich und zur weiteren Stärkung der Liquidität mit einem Förderkredit der NRW.BANK oder der Förderbank des Bundes – der KfW – kombiniert werden.
Welche Unterlagen benötige ich zur Antragstellung bei der Hausbank?
Alle erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Hausbank. Sie können diese aber auch vorab auf www.nrwbank.de/universalkredit herunterladen. Klicken Sie dort auf den Reiter „Formulare, Merkblätter und Service“, und in diesem Reiter auf den Punkt „Formulare und Merkblätter“. Von den dort angebotenen Formularen brauchen Sie zur Antragstellung bei der Hausbank die folgenden:
- Erklärung des Endkreditnehmers
- Erklärung staatliche Zuwendungen
- De-minimis-Beihilfen – Erklärung
- NRW.BANK.Universalkredit – Anlage zum Refinanzierungsantrag
Beim Ausfüllen der Formulare hilft Ihnen ggf. auch Ihre Hausbank. Falls Sie eine Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW beantragen möchten, finden Sie die entsprechende Anlage ebenfalls dort.
Gibt es Branchenausschlüsse beim NRW.BANK.Universalkredit?
Für Unternehmen aus dem Sektor Fischerei / Aquakultur ist eine Antragstellung ausgeschlossen. Ebenso können Unternehmen aus dem Bereich der Primärerzeugung einiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse nicht mit dem Universalkredit gefördert werden.
Gibt es beim Universalkredit Mindestkreditbeträge/Höchstbeträge?
Ein Mindestbetrag ist nicht festgelegt. Der Höchstbetrag beträgt 10 Mio. €
Gibt es Unterstützung für Privatpersonen? Deckt der NRW.BANK.Universalkredit auch Lebenshaltungskosten?
Nein, eine Finanzierung von Privatpersonen durch den NRW.BANK.Universalkredit ist nicht möglich. Lebenshaltungskosten können nur indirekt gedeckt werden. Dies ist der Fall, wenn der Unternehmer die Lebenshaltungskosten aus seinem Unternehmerlohn zahlt, den er der Firma entnimmt, die wiederum förderfähig ist.
Wie muss ich vorgehen, um eine Förderung zu erhalten?
Die meisten öffentlichen Förderprogramme können Sie bei Ihrer Hausbank – also einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl – beantragen. Üblicherweise ist Ihre kontoführende Bank oder Sparkasse Ihre Hausbank. Über diese werden die Fördermittel später auch zugesagt und Ihnen ausgezahlt. Schauen Sie sich dazu auch unseren Erklärfilm zum Hausbankenverfahren an.
Kann ich auch als landwirtschaftliches Unternehmen über die Hausbank einen Förderkredit der NRW.BANK in Anspruch nehmen?
Landwirtschaftliche Unternehmen nutzen am besten die speziellen Angebote der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR). Die LR bietet Darlehen zur Liquiditätssicherung für Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus an, die unter den Folgen der Corona-Krise leiden. Betroffene Unternehmen können Darlehen aus dem Programm „Liquiditätssicherung“ in Anspruch nehmen, wenn sie ihrer Hausbank mitteilen, inwiefern der Liquiditätsbedarf durch die Corona-Krise ausgelöst wurde. Die LR bietet die Liquiditätssicherungsdarlehen zu ihren besonders günstigen „TopKonditionen“ an. Bei den Förderdarlehen der LR sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. Weitere Informationen zum Liquiditätssicherungsprogramm finden Sie unter www.rentenbank.de in der Programminformation 1/2020.
Wann ist die telefonische Erstberatung der NRW.BANK erreichbar?
Sie erreichen das Service-Center der NRW.BANK von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie am Freitag von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr.
Wir bitten um Verständnis, wenn Ihr Anruf aufgrund des aktuell immens hohen Aufkommens im Moment nicht unmittelbar angenommen werden kann und bitten, die entstehenden Wartezeiten zu entschuldigen.
Wie unterstützt das Land NRW Sportvereine?
Das Land NRW stellt Sportvereinen einen Hilfsfonds für existenzielle Notlagen zur Verfügung. Vereine können ihren Liquiditätsbedarf beim Landessportbund NRW per E-Mail anmelden: Vereinsnotfall@lsb.nrw.Darüber hinaus ist eine konkrete Ausgestaltung der Förderung derzeit noch nicht bekannt. Nähere Infos unter: https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/videobotschaft-von-stefan-klett-undandrea-milz
Wie unterstützt das Land NRW freischaffende Künstler*Innen?
Das Land unterstützt professionelle freischaffende Künstler*Innen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von jeweils max. EUR 2.000 für Honorarausfälle. Antragsbearbeitende Stellen sind die Bezirksregierungen. Details hier: https://www.mkw.nrw/presse/Soforthilfe_Kultur_Weiterbildung
Antrag hier: https://www.mkw.nrw/system/files/media/document/file/2020-03-20Antrag%20Sofortprogramm.pdf
Können sich Unternehmen in Corona-Schwierigkeiten auch eine Beratung fördern lassen?
Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle und Wirtschaft (BAFA) unterstützt mit dem Beratungsprogramm „Unternehmerisches Know how“ auch Unternehmen in Schwierigkeiten. Es sind max. EUR 3.000 Beratungskosten förderfähig. Davon können 90%, max. EUR 2.700 für die Inanspruchnahme eines qualifizierten Beraters als Zuschuss erstattet werden. Weitere Informationen: https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierun g/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html
Wird beim NRW.BANK.Universalkredit von den Unternehmen eine persönliche Bürgschaft verlangt, obwohl die NRW.BANK eine Haftungsfreistellung gibt?
Beides hat zunächst nichts miteinander zu tun: Die NRW.BANK gibt die Haftungsfreistellung gegenüber der Hausbank ab. Sie geht damit gegenüber der Hausbank ins Risiko und haftet für den vereinbarten prozentualen Anteil des Kredits. Das sorgt dafür, dass auch Unternehmen Zugang zu einem Darlehen erhalten, denen dieser sonst verwehrt wäre.
Es ist und bleibt aber ein Kredit, den das Unternehmen entsprechend der vereinbarten Konditionen zurückzahlen muss. Bei Personengesellschaften haftet der Unternehmer ohnehin voll und unbegrenzt für alle Verbindlichkeiten – bei Kapitalgesellschaften wird diese Haftung über eine persönliche Bürgschaft herbeigeführt. Die Hausbank entscheidet selbst darüber, ob sie von ihrer Möglichkeit Gebrauch macht, eine solche Bürgschaft einzuholen, da sie ja auch selber zu einem Teil ins Risiko geht. Hierbei geht es insbesondere darum, dass auch der Unternehmer einer Kapitalgesellschaft mit seiner persönlichen Haftung deutlich macht, dass er selber an den Erfolg der Geschäftsidee glaubt. Das ist im Übrigen auch der Unterschied zu einer Finanzierung mit Eigenkapital: Hier geht der Investor (der auch eine Bank oder Sparkasse sein kann) mit ins unternehmerische Risiko.
Können die Corona-Hilfsprogramme von KfW und NRW.BANK miteinander kombiniert werden?
Ja, zum jetzigen Zeitpunkt können sie das.
Kann auch Selbstständigkeit im Nebenerwerb gefördert werden?
Im NRW.BANK.Universalkredit werden nur im Haupterwerb tätige Unternehmen und Freiberufler gefördert.
Tilgungsaussetzungen
In allen Fällen, in denen ein Fördernehmer und seine Hausbank eine Tilgungsaussetzung für erforderlich halten, um eine schwierige Liquiditätssituation – ausgelöst durch die Coronakrise – zu überbrücken, kann die Hausbank diese für das Jahr 2020 bei der NRW.BANK beantragen. Das gilt nicht nur für gewerbliche Kunden, sondern für das gesamte Angebot an Förderkrediten, das im Hausbankverfahren läuft. Tilgungsaussetzungen können erstmals für den Leistungstermin Ende April beantragt werden.
Quelle: NRW Bank Stand: 31.03.2020