27.03.: Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie durch Erteilung von Vollmachten
Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die COVID-19-Pandemie können dazu führen, dass Unternehmen, die nicht unmittelbar von Betriebsschließungen betroffen sind, mittelbar durch den Ausfall von Führungskräften in Schwierigkeiten geraten. Auch im privaten Bereich kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn Personen, welche sich in häuslicher Quarantäne befinden oder auf Grund der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe jeglichen Kontakt zu anderen Personen vermeiden, dringende geschäftliche Angelegenheiten erledigen müssen. Hier kann die Erteilung von Vollmachten helfen.
Viele Geschäfte des täglichen Lebens können auf Grund privatschriftlicher Individual- oder Generalvollmachten durch einen Bevollmächtigten erledigt werden. Einige Institutionen, wie z.B. Kreditinstitute, akzeptieren häufig einfache privatschriftliche Vollmachten nicht. Hier helfen häufig von den Kreditinstituten zur Verfügung gestellte spezielle Bankvollmachten weiter. Diese können allerdings in der Regel nur bei dem jeweiligen Kreditinstitut Verwendung finden.
Einige Rechtsgeschäfte können allerdings ausschließlich auf Grund von notariellen Vollmachten vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für jegliche Formen von Grundstücksgeschäften (Veräußerung, Erwerb oder Belastung von Grundstücken) oder verschiedene gesellschaftsrechtliche Vorgänge (z.B. Erwerb oder Veräußerung von GmbH-Geschäftsanteilen).
Zwar können beurkundungsbedürftige Rechtsgeschäfte auch durch einen zunächst vollmachtlosen Vertreter vorgenommen werden. Das Geschäft ist dann jedoch so lange schwebend unwirksam, bis es durch den Vollmachtgeber in notarieller Form genehmigt wird.
Die Erteilung notarieller Vollmachten kann somit helfen, vielen Problemen vorzubeugen. Der Vorteil einer notariellen Vollmacht besteht auch darin, dass die Vollmacht nicht nur die Möglichkeit eröffnet, notariell beurkundungsbedürftige Rechtsgeschäfte zu tätigen, sondern auch Bankvollmachten und privatschriftliche Vollmachten ersetzt. Zudem kann der Notar von einer Vollmacht mehrere Ausfertigungen erteilen, so dass Originale an verschiedene Stellen übergeben werden können, ohne dass jeweils neue Vollmachten erteilt werden müssten. Die Erteilung einer notariellen Vollmacht kann somit ein wirksames Instrument sein, um Nachteile auf Grund von Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie abzumildern.
Quelle: HeilberufePlus-Partner:
Rechtsanwalt Dr. Hendrik Zeiß
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Post: Elisabethstraße 6, 44139 Dortmund
Telefon: 0231 58 97 88 15
Telefax: 0231 58 97 88 90