14.04.: UPDATE – Kommt der „Schutzschirm“ für Zahnarztpraxen?

Das Bundesgesundheitsministerium weist auf seiner Internetseite aktuell darauf hin, dass unter anderem auch die Einnahmeausfälle von Zahnärzten teilweise ausgeglichen werden sollen. Hierzu heißt es dort:

Zahnärzte erhalten 30 Prozent der Differenz zwischen angenommener Gesamtvergütung für das laufende Jahr und tatsächlich erbrachter Leistung. Auf die Boni werden weitere Unterstützungsmaßnahmen wie Soforthilfen für Selbstständige und das Kurzarbeitergeld nicht angerechnet.

Ein Gesetz dazu ist bislang noch nicht verabschiedet. Wir werden Sie über die aktuellen Entwicklungen informieren.

Rechtsanwalt Dr. Hendrik Zeiß

Fachanwalt für Medizinrecht

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