24.03.: Dialog (ehemalig Generali) bestätigt Versicherungsschutz Berufshaftpflicht
Sind Ärzte, die unterstützend tätig sind, versichert?
Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus sind viele Ärzte bereit, unterstützend tätig zu werden, zum Beispiel als Vertreter in Praxen oder auch in der Beratung von Patienten. Sind diese im Rahmen der Arzthaftpflichtversicherung der Dialog versichert?
Das Dialog Heilwesen-Team bestätigt konsequent den Versicherungsschutz im Arzthaftpflichtgeschäft.
Die Dialog Deckungszusage für Ärzte im Detail
Bestätigung für bei der Dialog Versicherung AG unter Quarantäne gestellte versicherte Niedergelassene Ärzte
Im Rahmen der Vertragsbedingungen und des dokumentierten Versicherungsumfanges besteht Versicherungsschutz für den Vertreter sofern keine anderweitige Deckung besteht. Der Versicherungsschutz ist zeitlich bis zu dem Zeitpunkt begrenzt, an dem der Versicherungsnehmer wieder ärztlich tätig wird.
Ebenfalls besteht Versicherungsschutz für unterstützende Maßnahmen außerhalb der Praxis, zum Beispiel für telefonische medizinische Beratungen, Beratungen per Video-Chat sowie Tests und Probeentnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2).
Sofern die unterstützenden Maßnahmen im Rahmen einer hoheitlichen Tätigkeit erfolgen, ist der Versicherungsschutz auf die Regressnahme in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Bestätigung für bei der Dialog Versicherung AG versicherte Ärzte, die lediglich des Restrisiko oder gelegentliche außerdienstliche Tätigkeiten abgesichert haben
Im Rahmen der Vertragsbedingungen besteht Versicherungsschutz als Praxisvertreter für Tätigkeit in der Praxis des zu vertretenden Arztes, sofern keine anderweitige Deckung besteht. Der Versicherungsschutz ist zeitlich bis zu dem Zeitpunkt begrenzt, an dem Praxisinhaber wieder ärztlich tätig wird.
Im Folgenden wie oben.
Bestätigung für Niedergelassene Ärzte, die unterstützend tätig werden
Im Rahmen der Vertragsbedingungen und des dokumentierten Versicherungsumfanges besteht Versicherungsschutz als Praxisvertreter, sofern keine anderweitige Deckung besteht. Der Versicherungsschutz ist zeitlich bis zu dem Zeitpunkt begrenzt, an dem der zu vertretende Arzt wieder ärztlich tätig wird.
Im Folgenden wie oben.
Bestätigung für bei der Dialog Versicherung AG versicherte Privatkliniken oder vergleichbare Einrichtungen
Sofern eine bei der Dialog versicherte Privatklinik oder vergleichbare Einrichtung auf Anordnung, Empfehlung oder Veranlassung der zuständigen Stellen benötigte Kapazitäten für die Betreuung von Corona-Patienten und Notfall-Patienten zur Verfügung stellt, besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Vertragsbedingungen für die persönliche, gesetzliche Haftpflicht der versicherten Ärzte , des medizinischen Personals sowie für das Betriebsstättenrisiko (Organisation, Hygiene, Pflege).
Versichert ist die Behandlung und Betreuung der mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infizierten Patienten, von Notfall-Patienten sowie Quarantäne-Maßnahmen.
Anfrage nach Versicherungsschutz im Nachhinein
Das Dialog Heilwesen-Team bietet auch im Nachhinein Versicherungslösungen an, mit dem Hinweis „Frei von bekannten Schäden“.
Quelle: Dialog Versicherung AG Stand: 24.03.2020
Anfrage nach Versicherungsschutz im Nachhinein
Das Dialog Heilwesen-Team bietet auch im Nachhinein Versicherungslösungen an, mit dem Hinweis „Frei von bekannten Schäden“.
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