{"id":84,"date":"2020-03-23T17:48:41","date_gmt":"2020-03-23T16:48:41","guid":{"rendered":"https:\/\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/?p=84"},"modified":"2020-03-23T17:48:42","modified_gmt":"2020-03-23T16:48:42","slug":"versicherungsloesungen-aufgrund-des-corona-virus-fuer-gewerbekunden-aerzte-und-zahnaerzte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/2020\/03\/23\/versicherungsloesungen-aufgrund-des-corona-virus-fuer-gewerbekunden-aerzte-und-zahnaerzte\/","title":{"rendered":"Versicherungsl\u00f6sungen aufgrund des Corona-Virus f\u00fcr Gewerbekunden, \u00c4rzte und Zahn\u00e4rzte"},"content":{"rendered":"\n<p>Versicherungsl\u00f6sungen aufgrund des Corona-Virus f\u00fcr Gewerbekunden<\/p>\n\n\n\n<p>\nZu den Absicherungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Schlie\u00dfung durch das \nCorona-Virus haben wir sehr viele Fragen erhalten. Mit diesem Artikel \nm\u00f6chten wir Ihnen noch einmal erkl\u00e4ren, welche Absicherungsm\u00f6glichkeiten\n es gibt, wie der aktuelle Stand zum Abschluss von Absicherungen zum \nThema Corona ist und welche Branchen davon profitieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Betriebsunterbrechungsversicherung<\/p>\n\n\n\n<p>Besteht bei einer bestehenden Betriebsunterbrechungsversicherung im Falle einer Schlie\u00dfung aufgrund Corona Versicherungsschutz?<\/p>\n\n\n\n<p>NEIN,\n es besteht kein Versicherungsschutz \u2013 die \nBetriebsunterbrechungsversicherung (KBU oder MBU) oder \nErtragsausfallversicherung (MEA) setzt immer einen Sachschaden voraus, \ndaher k\u00f6nnen Sch\u00e4den durch Epidemien, Krankheiten oder auch Quarant\u00e4ne \nnicht \u00fcber dieses Produkt abgesichert werden. Auch nicht \u00fcber den \nBaustein unbenannte Gefahren. Auch hier ist der vorhergehende \nSachschaden im Falle einer Schlie\u00dfung durch Covid-19 nicht gegeben. \nObwohl ein Sachschaden fehlt und damit kein Versicherungsschutz gegeben \nist, werden Sch\u00e4den durch Epidemien, Krankheiten oder Seuchen bei \neinigen Versicherern zus\u00e4tzlich explizit als Ausschluss in den \nBedingungen deklariert.<\/p>\n\n\n\n<p>Sch\u00e4den durch die Schlie\u00dfung aufgrund des \nCorona-Virus sind nicht \u00fcber eine Betriebsunterbrechungsversicherung \nabgedeckt, da kein Sachschaden vorausgeht.<\/p>\n\n\n\n<p>Betriebsschlie\u00dfungsversicherung<\/p>\n\n\n\n<p>Anders\n als bei der Betriebsunterbrechungsversicherung verh\u00e4lt es sich bei der \nBetriebsschlie\u00dfungsversicherung. Diese wird f\u00fcr bestimmte Branchen \nangeboten und sichert entgangenen Betriebsgewinn und entstandene Kosten \nsowie Sachsch\u00e4den ab, die durch die beh\u00f6rdlicherseits zu ergreifenden \nMa\u00dfnahmen entstehen, und zwar f\u00fcr<\/p>\n\n\n\n<p> die Schlie\u00dfung des Betriebs<br>\ndie Desinfektion des Betriebes<br>\nT\u00e4tigkeitsverbote gegen Inhaber oder Ihre Mitarbeiter<br>\ndie Vernichtung von Waren und Vorr\u00e4ten<\/p>\n\n\n\n<p>aufgrund von meldepflichtigen Krankheiten nach \u00a76 und \u00a77 des Infektionsschutzgesetzes.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr welche Branchen kann man eine Betriebsschlie\u00dfungsversicherung abschlie\u00dfen?<\/p>\n\n\n\n<p>In\n erster Linie betrifft dies alle lebensmittelverarbeitenden Betriebe, \nteilweise wird dies aber auch f\u00fcr Gesundheitsfachberufe und \u00c4rzte \nangeboten.<\/p>\n\n\n\n<p>Aufgrund der aktuellen Situation (Stand 17.03.2020) \nk\u00f6nnen lebensmittelverarbeitende Betriebe und Gesundheitsfachberufe zum \njetzigen Zeitpunkt nicht mehr abgesichert werden. Alle mit uns \nkooperierenden Versicherer haben hier einen Annahmestop oder ein \nZeichnungsverbot f\u00fcr Betriebsschlie\u00dfungsversicherungen verk\u00fcndet. \nLediglich \u00c4rzte k\u00f6nnen zum aktuellen Zeitpunkt \u00fcber das Produkt \nabgesichert werden. (Dies geht allerdings auch nur in Kombination mit \neiner Inhaltsversicherung beim HDI).<\/p>\n\n\n\n<p>D\u00fcrfen sich nun alle Kunden freuen, die schon vor der Corona-Krise eine Betriebsschlie\u00dfungsversicherung abgeschlossen haben?<\/p>\n\n\n\n<p>Leider\n nein! Hier m\u00fcssen die Bedingungen gut gelesen werden \u2013 eine pauschale \nAussage, dass die Schlie\u00dfung aufgrund Corona automatisch abgesichert \nist, ist nicht korrekt.<\/p>\n\n\n\n<p>Abgesichert sind in der Regel die \nmeldepflichtigen Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (\u00a76 und \n\u00a77). Wenn diese Aussage in den Bedingungen pauschal erfolgt, dann ist \nCovid-19 Gegenstand des Versicherungsschutzes, weil es im Februar \nzun\u00e4chst vor\u00fcbergehend bis Januar 2021 offiziell als meldepflichtige \nKrankheit im Infektionsschutzgesetz erg\u00e4nzt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei einigen \nVersicherern gilt jedoch nicht die pauschale Absicherung aller \nKrankheiten nach \u00a76 und \u00a77 des Infektionsschutzgesetzes \u2013 sondern diese \nVersicherer haben zus\u00e4tzlich eine Aufz\u00e4hlung der Krankheiten, die \nversichert gelten in den Bedingungen und beziehen sich somit auf einen \n\u201calten\u201d Stand der meldepflichtigen Krankheiten. Da Covid-19 erst \nkurzfristig dort aufgenommen wurde, wird dies in vielen Bedingungswerken\n nicht zu finden sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei folgenden Gesellschaften wissen wir \nbeispielsweise, dass Covid-19 aufgrund abschlie\u00dfender Nennung der \nKrankheiten in den Versicherungsbedingungen nicht versichert gilt: \n(Achtung: diese Aufz\u00e4hlung ist nicht abschlie\u00dfend!)<\/p>\n\n\n\n<p> Concordia<br>\nN\u00fcrnberger<br>\nR+V<br>\nVersicherungskammer Bayern<br>\nWaldenburger<br>\nW\u00fcrttembergische<br>\nZurich<\/p>\n\n\n\n<p>\nBei folgenden Versicherern kann nach unserem Kenntnisstand bei \nBestandsvertr\u00e4gen (mit Beginn vor der Corona-Krise) mit einer \nKosten\u00fcbernahme durch Schlie\u00dfung aufgrund Covid-19 gerechnet werden: \n(Achtung: auch diese Aufz\u00e4hlung ist nicht abschlie\u00dfend!)<\/p>\n\n\n\n<p> Continentale<br>\nHDI<br>\nHelvetia (sofern bei Vertragsabschluss eine besondere Vereinbarung zur \n\u201cMitversicherung von unbenannten Erregern\u201d gew\u00fcnscht, gegen Mehrpr\u00e4mie \nbeantragt und auch dementsprechend dokumentiert wurde)<br>\nInter<br>\nSignal Iduna<\/p>\n\n\n\n<p>\nErtragsausfall-, Praxisausfall in Folge von Krankheit<\/p>\n\n\n\n<p>Eine weitere\n Form der Absicherung des Corona-Virus Covid -19 kann eine \nErtragsausfall- oder Praxisausfall in Folge von Krankheit sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Die\n Ertragsausfallversicherung ersetzt je nach Versicherer und Tarif, den \nentgangenen Betriebsgewinn, die Praxis- und Betriebskosten und oder die \nAufwendungen f\u00fcr einen Vertreter, wenn der Firmen- und Praxisinhaber auf\n Grund von Krankheit, Unfall oder beh\u00f6rdlich angeordneter Quarant\u00e4ne, \nnicht arbeitsf\u00e4hig ist oder seinen Betrieb aus vorgenannten Gr\u00fcnden \nschlie\u00dfen muss.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr welche Kunden ist der Abschluss einer Ertragsausfall oder Praxisausfall in Folge von Krankheit m\u00f6glich?<\/p>\n\n\n\n<p>Abschlie\u00dfbar ist ein solches Produkt f\u00fcr folgende Zielgruppen:<\/p>\n\n\n\n<p> niedergelassene \u00c4rzte und Zahn\u00e4rzte<br>\nselbst\u00e4ndige Heilnebenberufe<br>\nfreiberuflich T\u00e4tige<br>\nselbst\u00e4ndige H\u00e4ndler und Handwerker mit station\u00e4rem Verkaufsgesch\u00e4ft<\/p>\n\n\n\n<p>Es\n handelt sich zwar um eine Sachversicherung \u2013 versichert wird aber eine \nPerson \u2013 der Firmen-, oder Praxisinhaber! Das Produkt ist demnach nicht \ngeeignet um eine Kette mit vielen angestellten Fachkr\u00e4ften abzusichern \nsondern eher Einzelfirmen und -praxen, bei denen der Ausfall der \nSchl\u00fcsselperson entsprechende Folgen hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Sind beh\u00f6rdlich angeordnete Schlie\u00dfungen aufgrund des Corona-Virus immer mitversichert?<\/p>\n\n\n\n<p>An dieser Stelle m\u00fcssen wir unterscheiden:<\/p>\n\n\n\n<p>Generelle\n und fl\u00e4chendeckende Schlie\u00dfungen, wie sie aktuell in Deutschland im \nLockdwon erfolgen sind kein Gegenstand des Versicherungsschutzes, da \nkein Personenschaden der versicherten Person vorausgeht. Anders verh\u00e4lt \nes sich jedoch bei einer beh\u00f6rdlich angeordneten Quarant\u00e4ne der \nversicherten Person infolge einer Seuche \u2013 diese gilt in der Regel (je \nnach Bedingungswerk des Versicherers) mitversichert. (Dementsprechend \nauch Corona- sofern die versicherte Person beh\u00f6rdlich aufgefordert wird,\n sich in Quarant\u00e4ne zu begeben).<\/p>\n\n\n\n<p>Zum aktuellen Zeitpunkt haben wir\n von folgenden Versicherern die Information, dass eine Zeichnung noch \nm\u00f6glich ist und auch das Thema Corona-Virus nicht als Ausschluss gilt: \nZu beachten gilt jedoch, dass es in der Regel eine Karenzzeit gibt, \nbevor Versicherungsschutz besteht. ERGO Betriebskostenversicherung, \nInter Praxisausfallversicherung und N\u00fcrnberger \nExistenz-Betriebsunterbrechung.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: blaudirekt \/ bisure am 17.03.2020 von Claudia Horstk\u00f6tter<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Versicherungsl\u00f6sungen aufgrund des Corona-Virus f\u00fcr Gewerbekunden Zu den Absicherungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Schlie\u00dfung durch das Corona-Virus haben wir sehr viele Fragen erhalten. 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