{"id":300,"date":"2020-04-03T14:25:23","date_gmt":"2020-04-03T12:25:23","guid":{"rendered":"https:\/\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/?p=300"},"modified":"2020-04-03T14:27:36","modified_gmt":"2020-04-03T12:27:36","slug":"03-04-zahnartzpraxis-im-fokus-rechtliche-einschaetzung-zur-patientenbehandlung-waehrend-der-sars-cov2-pandemie-durch-herrn-dr-hendrik-zeiss-fachanwalt-fuer-medizinrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/2020\/04\/03\/03-04-zahnartzpraxis-im-fokus-rechtliche-einschaetzung-zur-patientenbehandlung-waehrend-der-sars-cov2-pandemie-durch-herrn-dr-hendrik-zeiss-fachanwalt-fuer-medizinrecht\/","title":{"rendered":"03.04.:  ZAHNARTZPRAXIS IM FOKUS: Rechtliche Einsch\u00e4tzung zur Patientenbehandlung w\u00e4hrend der SARS-CoV2-Pandemie durch Herrn Dr. Hendrik Zei\u00df \u2013 Fachanwalt f\u00fcr Medizinrecht."},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie auf die zahn\u00e4rztliche Praxis<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.) <\/strong>Aktuell kursieren zum Teil widerspr\u00fcchliche Informationen dar\u00fcber, welche Behandlungen in zahn\u00e4rztlichen Praxen noch durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen\/d\u00fcrfen. Nachstehend soll f\u00fcr etwas Klarheit gesorgt werden. Die folgenden Informationen geben den aktuellen Stand (03.04.2020) wieder. Es existieren      derzeit keine beh\u00f6rdlichen Anordnungen zur generellen Schlie\u00dfung von      zahn\u00e4rztlichen Praxen oder zu einem generellen Verbot der Behandlung von      Patienten. Die kassenzahn\u00e4rztliche Bundesvereinigung und die      Bundeszahn\u00e4rztekammer weisen in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 31.      M\u00e4rz 2020 ausdr\u00fccklich darauf hin, dass angeordnete Praxisschlie\u00dfungen      derzeit nicht zur Diskussion stehen. Vielmehr ist jeder Vertragszahnarzt      gem. \u00a7 95 Abs. 3 S. 1 SGB V durch seine Zulassung <strong>zur Teilnahme an der vertragszahn\u00e4rztlichen Versorgung<\/strong> im      Umfang seines aus der Zulassung folgenden Versorgungsauftrages berechtigt      und <strong>verpflichtet<\/strong>. \u00a7 8 Abs. 6      BMV-Z regelt, dass der Vertragszahnarzt die Behandlung eines Versicherten      nur in begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen ablehnen darf.  <\/p>\n\n\n\n<p>Ausnahmen von dem Grundsatz, die vertragszahn\u00e4rztliche Praxis aufrechtzuerhalten, k\u00f6nnen sich nur durch beh\u00f6rdlich angeordnete (einzelfallbezogene) Praxisschlie\u00dfungen oder in Ausnahmef\u00e4llen in Abstimmung mit der zust\u00e4ndigen kassenzahn\u00e4rztlichen Vereinigung ergeben. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.) <\/strong>Um einen Beitrag      zur Eind\u00e4mmung der Pandemie zu leisten und die zahn\u00e4rztliche Versorgung      aufrechtzuerhalten, gilt es, einzelfallbezogene Praxisschlie\u00dfungen durch      beh\u00f6rdliche Anordnungen zu vermeiden. Hierzu wiederum m\u00fcssen Patientinnen      und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so gut wie m\u00f6glich      vor unn\u00f6tigen Infektionsrisiken gesch\u00fctzt werden. Deshalb weisen KZBV und      BZ\u00c4K in ihrer gemeinsamen Stellungnahme vom 31. M\u00e4rz 2020 darauf hin, dass      nach Abkl\u00e4rung und Ausschluss von besonderen Infektionsrisiken seitens des      Patienten gemeinsam mit dem Patienten zu entscheiden ist, ob eine geplante      Behandlung unter den derzeitigen Gegebenheiten wirklich erforderlich ist      oder zun\u00e4chst aufgeschoben werden kann. <\/p>\n\n\n\n<p>Die kassenzahn\u00e4rztliche Vereinigung Nordrhein und die Zahn\u00e4rztekammer Nordrhein weisen in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 29. M\u00e4rz 2020 darauf hin, dass auf Ersuchen des Ministeriums f\u00fcr Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW nur dringend erforderliche Behandlungen durchzuf\u00fchren sind. Wann eine Behandlung in diesem Sinne dringend erforderlich ist, ist in Abstimmung zwischen dem Patienten und dem Zahnarzt unter Ber\u00fccksichtigung m\u00f6glicher Infektionsrisiken einzelfallbezogen festzustellen. <\/p>\n\n\n\n<p><b>Derzeit ergibt sich aus keiner seri\u00f6sen Quelle der Hinweis, dass ausschlie\u00dflich Notfallbehandlungen durchzuf\u00fchren sind. Vielmehr k\u00f6nnen auch geplante Behandlungen durchgef\u00fchrt werden. Die Zahn\u00e4rztekammer Nordrhein empfiehlt, bei allen Patienten antiseptische Mundsp\u00fclungen mit den im DAHZ-Leitfaden aufgef\u00fchrten Mitteln einzusetzen. Ultraschall-Zahnsteinentfernungen und Airflow sollten vermied<\/b><strong>en und stattdessen, falls n\u00f6tig, manuelle Scaler und K\u00fcretten verwendet werden.<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.)<\/strong> In die Abw\u00e4gung      einzustellen sind neben der Risikolage auf Seiten des Patienten auch die      m\u00f6glichen Schutzma\u00dfnahmen innerhalb der Praxis f\u00fcr das Personal und den      Behandler. <\/p>\n\n\n\n<p>In diesem Zusammenhang erlangt der aktuelle Mangel an Schutzausr\u00fcstung nicht unerhebliche Bedeutung. Die Berufsgenossenschaft f\u00fcr Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege weist auf ihrer Internetseite (25.03.2020) darauf hin, dass dann, wenn auf Grund eines Notfalls ein erkrankter Patient ohne hinreichende pers\u00f6nliche Schutzausr\u00fcstung behandelt werden muss und sich dadurch eine versicherte Person infiziert, seitens der Berufsgenossenschaft von einer Regresspr\u00fcfung und Regressnahme Abstand genommen wird. <\/p>\n\n\n\n<p>Auch hieraus wird deutlich, dass Notfallpatienten mit COVID-19-Anamnese oder Verdachtsf\u00e4lle mit deutlichen Symptomen nicht ohne Weiteres unbehandelt bleiben d\u00fcrfen. Vielmehr muss in diesen F\u00e4llen versucht werden, die Notfallbehandlung unter Hinzuziehung vorhandener Schutzausr\u00fcstung im unbedingt notwendigen Umfang durchzuf\u00fchren. Sollte dies nicht m\u00f6glich sein, muss gemeinsam mit dem Patienten versucht werden, eine anderweitige Behandlungsm\u00f6glichkeit gefunden zu werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die jeweiligen kassenzahn\u00e4rztlichen Vereinigungen versuchen in Abstimmung mit den zust\u00e4ndigen Ministerien, Behandlungszentren an Universit\u00e4ts-Zahnkliniken, Kliniken mit einer Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie-Abteilung und Kliniken mit einem zahnmedizinischen Fachbereich zu organisieren, die zentral die Behandlung von Notf\u00e4llen bei COVID-19-Patienten oder Verdachtsf\u00e4llen \u00fcbernehmen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.) <\/strong>Abgesehen von den      f\u00fcr alle Unternehmen geltenden Hilfen (Erweiterung der M\u00f6glichkeit zur      Beantragung von Kurzarbeitergeld, verlorene Zusch\u00fcsse, verg\u00fcnstige      Kredite) existiert derzeit <strong>kein      speziell auf zahn\u00e4rztliche Praxen bezogener Rettungsschirm<\/strong>. Dies      beanstandete die Bundeszahn\u00e4rztekammer zuletzt in einer Pressemitteilung      vom 2. April 2020, in der darauf hingewiesen wurde, dass das      COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz Zahn\u00e4rzte unverst\u00e4ndlicher Weise      nicht unterst\u00fctzt. Die Bundeszahn\u00e4rztekammer fordert insoweit den Gesetzgeber dringend auf, umgehend zu handeln. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.) <\/strong>Zusammenfassend      ist damit festzuhalten, dass eine anlasslose Schlie\u00dfung der zahn\u00e4rztlichen      Praxis jedenfalls bei bestehender vertragszahn\u00e4rztlicher Zulassung aus      rechtlichen Gr\u00fcnden nicht in Betracht kommt. Nimmt man den Appell des Ministeriums f\u00fcr Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, die Sicherstellung der zahn\u00e4rztlichen Versorgung aufrecht zu erhalten, ernst, so kann dies nicht nur bedeuten, Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor unn\u00f6tigen Infektionsrisiken zu sch\u00fctzen, sondern auch durch die Durchf\u00fchrung von Behandlungen, die notwendige wirtschaftliche Grundlage f\u00fcr das Fortbestehen der zahn\u00e4rztlichen Praxis sicherzustellen. <\/p>\n\n\n\n<p>Demnach\nist der Einsch\u00e4tzung der KZBV und BZ\u00c4K zu folgen, wonach Zahnarzt und Patient\nunter Ber\u00fccksichtigung der Risikolage gemeinsam entscheiden m\u00fcssen, ob\nBehandlungen durchgef\u00fchrt werden oder nicht. Zeigt der Patient keine\nKrankheitssymptome, geh\u00f6rt er keiner besonderen Risikogruppe an, ist er nicht\naus einem Risikogebiet eingereist und verf\u00fcgt der Zahnarzt \u00fcber ausreichende\npers\u00f6nliche Schutzausr\u00fcstung f\u00fcr sich&nbsp;\nund sein Personal, so k\u00f6nnen auch geplante Behandlungen, insbesondere\nchirurgische Eingriffe, bei denen keine oder nur geringe Aerosole entstehen,\ndurchgef\u00fchrt werden. <\/p>\n\n\n\n<p>Dies ist unsere Auffassung unter Bewertung aller derzeit verf\u00fcgbaren seri\u00f6sen Informationen. Wir k\u00f6nnen nicht ausschlie\u00dfen, dass diese Einsch\u00e4tzung in der derzeitigen Situation kurzfristig zu \u00fcberdenken ist. <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Autor: <\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" width=\"345\" height=\"93\" src=\"https:\/\/i2.wp.com\/implacheck4-0.implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-2.jpg?resize=345%2C93&#038;ssl=1\" alt=\"\" class=\"wp-image-301\" srcset=\"https:\/\/i2.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-2.jpg?w=345&amp;ssl=1 345w, https:\/\/i2.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-2.jpg?resize=300%2C81&amp;ssl=1 300w\" sizes=\"(max-width: 345px) 100vw, 345px\" data-recalc-dims=\"1\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Rechtsanwalt\nDr. Hendrik Zei\u00df<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt\nf\u00fcr Medizinrecht<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt\nf\u00fcr Versicherungsrecht<\/p>\n\n\n\n<p>Post:\nElisabethstra\u00dfe 6, 44139 Dortmund<\/p>\n\n\n\n<p>Telefon:\n0231 58 97 88 15<\/p>\n\n\n\n<p>Telefax: 0231 58 97 88 90&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"mailto:zeiss@ehlers-feldmeier.de\">zeiss@ehlers-feldmeier.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanw\u00e4lte: Ehlers &amp; Feldmeier Rechtsanw\u00e4lte Partnerschaftsgesellschaft mbB <\/p>\n\n\n\n<p>Sitz:\nDortmund<\/p>\n\n\n\n<p>AG\nEssen: PR 4085<\/p>\n\n\n\n<p>www.ehlers-feldmeier.de <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Stand: 03.04.2020<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie auf die zahn\u00e4rztliche Praxis 1.) 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