{"id":196,"date":"2020-03-26T08:06:32","date_gmt":"2020-03-26T07:06:32","guid":{"rendered":"https:\/\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/?p=196"},"modified":"2020-03-26T08:06:33","modified_gmt":"2020-03-26T07:06:33","slug":"26-03-nrw-soforthilfe-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/2020\/03\/26\/26-03-nrw-soforthilfe-2020\/","title":{"rendered":"26.03.: NRW-Soforthilfe 2020"},"content":{"rendered":"\n<p>Um den Schaden f\u00fcr Solo-Selbstst\u00e4ndige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zus\u00e4tzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Besch\u00e4ftigten zu erweitern.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir arbeiten an dem <strong>elektronischen Antragsverfahren<\/strong>. \u200bDie Website mit den elektronischen Antragsformularen wird am Freitag (27. M\u00e4rz 2020) im Laufe des Tages online gehen. Der Link wird Ihnen hier zur Verf\u00fcgung gestellt. Bitte haben Sie bis dahin noch ein wenig Geduld.<\/p>\n\n\n\n<h1>Wer wird gef\u00f6rdert?<\/h1>\n\n\n\n<p>Antr\u00e4ge k\u00f6nnen von gewerblichen und gemeinn\u00fctzigen Unternehmen, Solo-Selbstst\u00e4ndigen und von Angeh\u00f6rigen der Freien Berufe, einschlie\u00dflich K\u00fcnstler\/innen, mit bis zu 50 Besch\u00e4ftigten (umgerechnet auf Vollzeitkr\u00e4fte) gestellt werden, die im Haupterwerb<\/p>\n\n\n\n<ul><li>wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen\/Freiberufler\/Selbstst\u00e4ndige t\u00e4tig sind,<\/li><li>ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben und<\/li><li>ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben,<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h1>Was wird gef\u00f6rdert?<\/h1>\n\n\n\n<p>Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und \u00dcberbr\u00fcckung von akuten Finanzierungsengp\u00e4sse, u.a. f\u00fcr laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite f\u00fcr Betriebsr\u00e4ume, Leasingraten u.\u00e4., sowie dem Erhalt von Arbeitspl\u00e4tzen durch einen Zuschuss unterst\u00fctzt werden. (Zur Reduzierung von Personalkosten gibt es das Kurzarbeitergeld)<br>\n&nbsp;<br>Voraussetzung: erhebliche Finanzierungsengp\u00e4sse und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Dies wird angenommen, wenn<\/p>\n\n\n\n<ul><li>sich f\u00fcr den Monat, in dem der Antrag gestellt wird, ein Umsatz- bzw. Honorarr\u00fcckgang von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr ergibt. Rechenbeispiel: Durchschnittlicher Umsatz Januar bis M\u00e4rz 2019: 10.000 Euro, aktueller Umsatz M\u00e4rz 2020: 5.000 Euro<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>oder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li>der Betrieb auf beh\u00f6rdliche Anordnung wegen der Corona-Krise geschlossen wurde<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>oder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li>die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite f\u00fcr Betriebsr\u00e4ume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass)&nbsp;<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Die Soforthilfe gilt f\u00fcr Antragsteller, die zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren, aber danach in Folge des Ausbruchs von COVID-19 Schwierigkeiten hatten oder in Schwierigkeiten geraten sind.<\/p>\n\n\n\n<h1>Wie hoch ist die F\u00f6rderung?<\/h1>\n\n\n\n<p>Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht r\u00fcckzahlbaren Zuschusses. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Besch\u00e4ftigten und betr\u00e4gt f\u00fcr drei Monate:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>9.000 Euro f\u00fcr antragsberechtigte Solo-Selbstst\u00e4ndige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Besch\u00e4ftigten,<\/li><li>15.000 Euro f\u00fcr Antragsberechtigte mit bis zu 10 Besch\u00e4ftigten,<\/li><li>25.000 Euro f\u00fcr Antragsberechtigte mit bis zu 50 Besch\u00e4ftigten&nbsp;<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h1>Wie wird die Zahl der Besch\u00e4ftigten gez\u00e4hlt?<\/h1>\n\n\n\n<p>Stichtag f\u00fcr die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 31.12.2019. Zur Umrechnung von Teilzeitkr\u00e4ften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbesch\u00e4ftigte:<br>\n&nbsp;<br>\nMitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5<br>\nMitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75<br>\nMitarbeiter \u00fcber 30 Stunden &amp; Auszubildende = Faktor 1<br>\nMitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3<br>\n&nbsp;<br>\nDer\/Die Unternehmer\/in selbst ist mitzuz\u00e4hlen.<\/p>\n\n\n\n<h1>Wie funktioniert das Antragsverfahren?<\/h1>\n\n\n\n<p>Das Antragsverfahren funktioniert vollst\u00e4ndig digital. Antragsteller k\u00f6nnen ihren Antrag online auszuf\u00fcllen und absenden. Sie erhalten im Anschluss eine automatisierte Eingangsbest\u00e4tigung. Alle Antr\u00e4ge werden nach Eingangsdatum bearbeitet.<br>\n&nbsp;<br>\nDer <strong>Link zum Antragsverfahren wird am Freitag<\/strong> hier und den Webseiten der f\u00fcnf Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, D\u00fcsseldorf, K\u00f6ln, M\u00fcnster) <strong>zur Verf\u00fcgung gestellt<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2>Wichtiger Hinweis<\/h2>\n\n\n\n<p>Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie Ihren Antrag <strong>nicht <\/strong>postalisch oder per Mail an das Wirtschaftsministerium oder die Bezirksregierungen. Diese werden <strong>nicht <\/strong>bearbeitet. Ausgedruckte Antr\u00e4ge k\u00f6nnen nicht verarbeitet werden.<\/p>\n\n\n\n<h1>Welche Informationen werden f\u00fcr die Antragstellung ben\u00f6tigt?<\/h1>\n\n\n\n<ul><li>Zur Identifikation ist ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, usw.) erforderlich.<\/li><li>Im Rahmen des Antrags ist die Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer (soweit vorhanden) sowie das zugeh\u00f6rige Amtsgericht anzugeben.<\/li><li>Au\u00dferdem werden die Steuernummer des Unternehmens und die Steuer-ID eines der Eigent\u00fcmer abgefragt.<\/li><li>Informationen zur Bankverbindung (IBAN + Kreditinstitut) des Firmenkontos f\u00fcr die Auszahlung.<\/li><li>Abgefragt werden au\u00dferdem die Art der gewerblichen oder freiberuflichen T\u00e4tigkeit (sog. Wirtschaftszweigklassifikation). Weitere Informationen <a href=\"https:\/\/www.destatis.de\/DE\/Methoden\/Klassifikationen\/_inhalt.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">hier<\/a>.<\/li><li>Im Rahmen des Antrags wird die Anzahl der Besch\u00e4ftigten abgefragt. Hilfestellung bei der Berechnung der Vollzeitbesch\u00e4ftigten s. oben.&nbsp;<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Hinweis: Nordrhein-Westfalen f\u00f6rdert nach der <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.wirtschaft.nrw\/sites\/default\/files\/asset\/document\/2020_03_24_kleinbeihilfenregelung_2020.pdf\" target=\"_blank\">Kleinbeihilfen Regelung des Bundes<\/a>. Eine sogenannte De-Minimis-Erkl\u00e4rung ist <strong>nicht <\/strong>erforderlich.<br> \u00a0<br><strong>Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Antragssteller\/die Antragsstellerin an Eides statt versichert, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht zu haben.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Ministerium f\u00fcr Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen      Stand: 26.03.2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Um den Schaden f\u00fcr Solo-Selbstst\u00e4ndige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zus\u00e4tzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Besch\u00e4ftigten zu erweitern. 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