{"id":111,"date":"2020-03-23T17:57:01","date_gmt":"2020-03-23T16:57:01","guid":{"rendered":"https:\/\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/?p=111"},"modified":"2020-03-23T17:57:03","modified_gmt":"2020-03-23T16:57:03","slug":"21-03-kurzarbeit-ii-fragen-und-antworten-zu-kurzarbeit-und-qualifizierung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/2020\/03\/23\/21-03-kurzarbeit-ii-fragen-und-antworten-zu-kurzarbeit-und-qualifizierung\/","title":{"rendered":"21.03.: Kurzarbeit II: Fragen und Antworten zu Kurzarbeit und Qualifizierung"},"content":{"rendered":"\n<p>Was ist Kurzarbeitergeld?<\/p>\n\n\n\n<p>Die\n Agentur f\u00fcr Arbeit zahlt das Kurzarbeitergeld als teilweisen Ersatz f\u00fcr\n den durch einen vor\u00fcbergehenden Arbeitsausfall entfallenen Lohn. Der \nArbeitgeber wird dadurch bei den Kosten der Besch\u00e4ftigung der \nArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet. So k\u00f6nnen Unternehmen ihre\n Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch bei Auftragsausf\u00e4llen weiter \nbesch\u00e4ftigen. Das Kurzarbeitergeld hilft also, K\u00fcndigungen zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<p>Welche Rahmenbedingungen m\u00fcssen erf\u00fcllt sein, um Kurzarbeitergeld bekommen zu k\u00f6nnen?<\/p>\n\n\n\n<p>Kurzarbeitergeld\n kann grunds\u00e4tzlich gew\u00e4hrt werden, wenn zwischen Arbeitgeber und \nArbeitnehmervertretung oder zwischen Arbeitgeber und den betroffenen \nBesch\u00e4ftigten eine arbeitsrechtliche Reduzierung der Arbeitszeit im \nBetrieb vereinbart wurde und damit ein erheblicher Arbeitsausfall mit \nEntgeltausfall einhergeht. Folgende Bedingungen m\u00fcssen erf\u00fcllt sein:<br>\n\u2022 Der Arbeitsausfall beruht auf wirtschaftlichen Gr\u00fcnden oder auf einem \nunabwendbaren Ereignis (z.B. Hochwasser, beh\u00f6rdliche Anordnung).<br>\n\u2022 Der Arbeitsausfall ist unvermeidbar und der Betrieb hat alles getan, \num ihn zu vermindern oder zu beheben (z.B. in bestimmten Grenzen Nutzung\n von Arbeitszeitguthaben).<br>\n\u2022 Der Arbeitsausfall ist vor\u00fcbergehender Natur. Das bedeutet, dass \ninnerhalb der Bezugsdauer grunds\u00e4tzlich wieder mit dem \u00dcbergang zur \nregul\u00e4ren Arbeitszeit gerechnet werden kann.<br>\n\u2022 Der Arbeitsausfall wurde der Agentur f\u00fcr Arbeit angezeigt.<br>\n\u2022 Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer setzt nach Beginn des \nArbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Besch\u00e4ftigung fort und es \nerfolgt keine K\u00fcndigung.<br>\n\u2022 Der Arbeitsausfall ist erheblich. Das bedeutet, dass mindestens ein \nDrittel der im Betrieb besch\u00e4ftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer \nvon einem Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent ihres \nmonatlichen Bruttoentgelts betroffen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Gibt es in Krisenzeiten Erleichterungen bei den Regelungen f\u00fcr das Kurzarbeitergeld?<\/p>\n\n\n\n<p>Ja,\n die Erleichterungen f\u00fcr das Kurzarbeitergeld werden von der \nBundesregierung durch Verordnung erlassen. Sie gelten befristet bis zum \n31.12.2020. Die Voraussetzungen f\u00fcr den Zugang zur Kurzarbeit werden \nerleichtert und die Arbeitgeber von der Zahlung der \nSozialversicherungsbeitr\u00e4ge entlastet.<br>\nDazu im Einzelnen:<br>\n\u2022 Ein Betrieb kann bereits Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn \nProzent der Besch\u00e4ftigten im Betrieb von einem Arbeitsausfall betroffen \nsind. Diese Schwelle liegt bisher bei einem Drittel der Belegschaft.<br>\n\u2022 Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des \nKurzarbeitergeldes wird vollst\u00e4ndig verzichtet. Das bislang geltende \nRecht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu \nArbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von \nKurzarbeit eingesetzt werden.<br>\n\u2022 Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer k\u00f6nnen Kurzarbeitergeld beziehen.<br>\n\u2022 Die Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge, die Arbeitgeber f\u00fcr ihre \nkurzarbeitenden Besch\u00e4ftigten allein tragen m\u00fcssen, wird die \nBundesagentur f\u00fcr Arbeit vollst\u00e4ndig erstatten.<br>\n\u2022 F\u00fcr Bezieherinnen und Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld werden die \nSozialversicherungsbeitr\u00e4ge nicht aus der Winterbesch\u00e4ftigungs-Umlage, \nsondern auch aus Beitragsmitteln erstattet.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie weise ich nach, dass f\u00fcr die Anzeige von Kurzarbeit wirtschaftliche Gr\u00fcnde vorliegen?<\/p>\n\n\n\n<p>Im\n Formular f\u00fcr die Anzeige des Arbeitsausfalls bei der \u00f6rtlichen Agentur \nf\u00fcr Arbeit werden die Ursachen des Arbeitsausfalls ausf\u00fchrlich \nbegr\u00fcndet. Das Formular enth\u00e4lt eine Erkl\u00e4rung des Arbeitgebers, dass \ndie Angaben nach bestem Wissen gemacht wurden. Ist eine \nBetriebsvertretung vorhanden, muss diese den Angaben des Arbeitgebers \nzustimmen oder eine gesonderte Stellungnahme abgeben.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr wen gilt der Anspruch auf Kurzarbeitergeld?<\/p>\n\n\n\n<p>Anspruch\n auf Kurzarbeitergeld haben alle ungek\u00fcndigten Arbeitnehmerinnen und \nArbeitnehmer, die durch die Kurzarbeit einen Gehaltsausfall von \u00fcber 10 \nProzent haben und weiterhin versicherungspflichtig besch\u00e4ftigt sind. Ist\n die sogenannte Erheblichkeitsschwelle erreicht (mind. 1\/3 der \nBelegschaft hat einen Arbeitsausfall von \u00fcber 10 Prozent) k\u00f6nnen auch \nungek\u00fcndigte, versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und \nArbeitnehmer, deren Gehaltsausfall 10 Prozent oder weniger betr\u00e4gt, \nKurzarbeitergeld erhalten. Befristet bis zum 31.12.2020 ist die \nErheblichkeitsschwelle von einem Drittel auf zehn Prozent der \nBelegschaft abgesenkt.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie schnell kann Kurzarbeit eingef\u00fchrt werden?<\/p>\n\n\n\n<p>Kurzarbeit\n kann bei Auftragsausf\u00e4llen durch entsprechende Vereinbarungen zur \nReduzierung der Arbeitszeit im Betrieb sehr kurzfristig eingef\u00fchrt und \nder \u00f6rtlichen Agentur f\u00fcr Arbeit angezeigt werden. Der Arbeitgeber \nberechnet das Kurzarbeitergeld und zahlt es an die Arbeitnehmerinnen und\n Arbeitnehmer aus. Anschlie\u00dfend wird ein Erstattungsantrag bei der \n\u00f6rtlichen Agentur f\u00fcr Arbeit gestellt, die nach Pr\u00fcfung der \nAntragsunterlagen das gezahlte Kurzarbeitergeld dem Arbeitgeber umgehend\n erstattet. Offene Fragen k\u00f6nnen schnell und unb\u00fcrokratisch mit der \nAgentur f\u00fcr Arbeit vor Ort gekl\u00e4rt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>M\u00fcssen die Besch\u00e4ftigten in einem Unternehmen ihre Arbeitszeit um jeweils den gleichen Prozentsatz reduzieren?<\/p>\n\n\n\n<p>Die\n Arbeitszeit muss nicht f\u00fcr alle Besch\u00e4ftigten gleicherma\u00dfen reduziert \nwerden. Wichtig ist, dass f\u00fcr alle betroffenen Arbeitnehmerinnen und \nArbeitnehmer die Reduzierung der Arbeitszeit mit Entgeltreduzierung, \nalso die Kurzarbeit, auf der Grundlage von Tarifvertr\u00e4gen, \nBetriebsvereinbarungen oder einzelvertraglicher Regelungen wirksam \nvereinbart wird. Die Voraussetzungen zur Zahlung von Kurzarbeitergeld \nsind unter anderem erf\u00fcllt, wenn mindestens ein Drittel bzw. befristet \nbis zum 31.12.2020 zehn Prozent der im Betrieb besch\u00e4ftigten \nArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils \nmehr als zehn Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Muss ein Arbeitgeber f\u00fcr das ganze Unternehmen Kurzarbeit anzeigen oder k\u00f6nnen auch nur Abteilungen betroffen sein?<\/p>\n\n\n\n<p>Kurzarbeit\n muss nicht f\u00fcr den gesamten Betrieb eingef\u00fchrt und angezeigt werden. \nDie Kurzarbeit kann auch auf einzelne Betriebsabteilungen beschr\u00e4nkt \nsein.<\/p>\n\n\n\n<p>Welchen Umfang kann der Arbeitsausfall f\u00fcr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit haben?<\/p>\n\n\n\n<p>Ob\n der Arbeitsausfall Stunden, Tage oder sogar Wochen umfasst, richtet \nsich nach der Auftragslage und den Vereinbarungen im Unternehmen. Bei \nder \u201eKurzarbeit null\u201c betr\u00e4gt der Arbeitsausfall 100 Prozent, das hei\u00dft \ndie Arbeit wird f\u00fcr eine vor\u00fcbergehende Zeit vollst\u00e4ndig eingestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Was ist zur Beantragung von Kurzarbeitergeld zu tun?<\/p>\n\n\n\n<p>Anzeige und Beantragung von Kurzarbeitergeld erfolgen in einem zweistufigen Verfahren:<br>\n\u2022 Der Arbeitsausfall wird vom Arbeitgeber oder von der \nBetriebsvertretung bei der zust\u00e4ndigen Agentur f\u00fcr Arbeit schriftlich \nangezeigt. Zust\u00e4ndig ist die Agentur f\u00fcr Arbeit, in deren Bezirk der \nBetrieb seinen Sitz hat.<br>\nDie Agentur f\u00fcr Arbeit entscheidet unverz\u00fcglich, ob die Voraussetzungen \nf\u00fcr die Zahlung von Kurzarbeitergeld dem Grunde nach vorliegen. Der \nArbeitgeber errechnet das Kurzarbeitergeld und zahlt es an die \nBesch\u00e4ftigten aus.<br>\n\u2022 Im Anschluss daran richtet der Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag \nauf Erstattung des von ihm verauslagten Kurzarbeitergeldes an die \nAgentur f\u00fcr Arbeit in deren Bezirk die f\u00fcr den Arbeitgeber zust\u00e4ndige \nLohnabrechnungsstelle liegt. Der Antrag ist innerhalb einer \nAusschlussfrist von drei Monaten einzureichen. Die Frist beginnt mit \nAblauf des Kalendermonats (Anspruchszeitraums), in dem die Tage liegen, \nf\u00fcr die Kurzarbeitergeld beantragt wird.<br>\nUnternehmen, die Beratungsbedarf bei der Beantragung haben, wenden sich \nbitte direkt an ihre \u00f6rtliche Agentur f\u00fcr Arbeit oder an den \nArbeitgeberservice der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit unter der Rufnummer: \n0800 4 5555 20. Auf der Website der BA sind die notwendigen Formulare \nsowie eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes verf\u00fcgbar \n(www.arbeitsagentur.de).<br>\nIst das Verfahren zur Gew\u00e4hrung und Auszahlung von Kurzarbeitergeld zu b\u00fcrokratisch?<br>\nDie R\u00fcckmeldungen der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgeber zum \nVerfahren, zur Bearbeitung der Leistungsantr\u00e4ge und zu den \nMitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Leistungsstellen im Operativen \nService der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit (OS Team Kurzarbeitergeld, \nInsolvenzgeld, Altersteilzeitgeld) sind durchweg positiv. Die Leistung \nwird in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Antragstellung an \ndie Arbeitgeber ausgezahlt. In der Praxis hat sich das zweistufige \nVerfahren bei der Auszahlung und Erstattung von Kurzarbeitergeld \nbew\u00e4hrt. Ein schnelles und unb\u00fcrokratisches Verfahren ist im Interesse \naller Beteiligten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zust\u00e4ndigen \nAgentur f\u00fcr Arbeit stehen bei R\u00fcckfragen zur Verf\u00fcgung. Das Formular f\u00fcr\n die Anzeige und den Erstattungsantrag finden Sie auf der Internetseite \nder Bundesagentur f\u00fcr Arbeit<br>\n(www.arbeitsagentur.de).<\/p>\n\n\n\n<p>Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Einf\u00fchrung von Kurzarbeit?<\/p>\n\n\n\n<p>Voraussetzung\n f\u00fcr die Einf\u00fchrung von Kurzarbeit in einem Unternehmen ist, dass der \nBetriebsrat zustimmt. In Unternehmen ohne Betriebsrat und ohne \ntarifvertragliche Regelungen zur Kurzarbeit m\u00fcssen alle betroffenen \nMitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kurzarbeit zustimmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Was passiert eigentlich, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht auf die Einf\u00fchrung von Kurzarbeit verst\u00e4ndigen k\u00f6nnen?<\/p>\n\n\n\n<p>Nach\n \u00a7 87 Abs. 1 Nr. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes hat der Betriebsrat \nein Mitbestimmungsrecht bei der Einf\u00fchrung von Kurzarbeit. Das bedeutet \nkonkret: K\u00f6nnen sich Arbeitgeber und Betriebsrat in der Frage, ob und \nwie Kurzarbeit eingef\u00fchrt werden soll, nicht einigen, kann sowohl der \nArbeitgeber als auch der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Der \nSpruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und\n Betriebsrat (\u00a7 87 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz).<br>\nM\u00fcssen Besch\u00e4ftigte ihren Resturlaub vor Beginn des Bezugs von Kurzarbeitergeld genommen haben?<br>\nBestehen noch \u00fcbertragbare Urlaubsanspr\u00fcche aus dem Vorjahr, sind diese \ngrunds\u00e4tzlich zur Vermeidung der Zahlung von Kurzarbeitergeld \neinzubringen. Etwas anders gilt, wenn vorrangige Urlaubsw\u00fcnsche der \nArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur anderweitigen Nutzung des \nResturlaubs entgegenstehen.<\/p>\n\n\n\n<p>In welcher H\u00f6he wird Kurzarbeitergeld gezahlt?<\/p>\n\n\n\n<p>Das\n Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Die \nKurzarbeiter erhalten grunds\u00e4tzlich 60 % des ausgefallenen \npauschalierten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt \nbetr\u00e4gt das Kurzarbeitergeld 67 % des ausgefallenen pauschalierten \nNettoentgelts. Eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes finden\n Sie auf der Website der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit \n(www.arbeitsagentur.de).<br>\nWie wird Kurzarbeitergeld berechnet?<br>\nIn vielen Betrieben wird das Kurzarbeitergeld mit einer Software \nerrechnet. Sofern eine solche Software nicht zur Verf\u00fcgung steht, kann \ndie von der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit erstellte Tabelle zur Berechnung \ndes Kurzarbeitergeldes genutzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?<\/p>\n\n\n\n<p>Die\n gesetzliche Bezugsdauer f\u00fcr das Kurzarbeitergeld betr\u00e4gt 12 Monate. Sie\n kann durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums f\u00fcr Arbeit und \nSoziales auf bis zu 24 Monate verl\u00e4ngert werden.<br>\nK\u00f6nnen auch gemeinn\u00fctzige Unternehmen, wie Vereine, Schulen, Kitas oder \nauch Kulturschaffende, wie z.B. Theater Kurzarbeitergeld erhalten?<br>\nAuch gemeinn\u00fctzige Unternehmen wie Vereine, aber auch Kindertagesst\u00e4tten\n und Kulturschaffende wie Theater k\u00f6nnen im Zusammenhang mit der \nCorona-Pandemie dem Grunde nach Kurzarbeitergeld erhalten. Wenn ihre \nEinrichtung durch eine beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahme geschlossen werden muss, \nliegt ein unabwendbares Ereignis nach \u00a7 96 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III\n vor. Tritt im Betrieb ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall\n f\u00fcr die Arbeitnehmer*innen ein, kann das Kurzarbeitergeld bei Vorliegen\n der weiteren Voraussetzungen gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie wirken sich bereits geschlossene Vereinbarungen zur Sicherung der Arbeitspl\u00e4tze auf die H\u00f6he des Kurzarbeitergeldes aus?<\/p>\n\n\n\n<p>Vom\n Arbeitgeber mit dem Betriebsrat oder \u2013 wenn es keinen Betriebsrat gibt \u2013\n mit den Arbeitnehmern geschlossene Vereinbarungen zur Sicherung der \nArbeitspl\u00e4tze (sogenannte Besch\u00e4ftigungssicherungsvereinbarungen zur \nvor\u00fcbergehenden \u00c4nderung der Arbeitszeit) wirken sich nicht negativ auf \ndie H\u00f6he des Kurzarbeitergeldes aus. Das gezahlte Kurzarbeitergeld \nrichtet sich nach dem Gehalt, welches vor der Vereinbarung zur \nBesch\u00e4ftigungssicherung<br>\ngezahlt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie wirkt sich ein Hinzuverdienst \/ eine Nebenbesch\u00e4ftigung auf die H\u00f6he des Kurzarbeitergeldes aus?<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn\n die Nebent\u00e4tigkeit schon vor Beginn der Kurzarbeit durchgef\u00fchrt wurde, \nergeben sich keine Auswirkungen, erfolgt also keine Anrechnung auf das \nKurzarbeitergeld. Nehmen Besch\u00e4ftigte w\u00e4hrend des Bezugs von \nKurzarbeitergeld eine Nebent\u00e4tigkeit auf, wird das daraus erzielte \nEntgelt auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, denn es liegt eine \nErh\u00f6hung des tats\u00e4chlichen erzielten Entgelts vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf welcher \nGrundlage berechnet sich das Kurzarbeitergeld, wenn die Arbeitnehmerin \noder der Arbeitnehmer \u00fcber der Beitragsbemessungsgrenze verdient?<\/p>\n\n\n\n<p>Der\n Berechnung des Kurzarbeitergeldes liegt die Differenz aus dem \nIstentgelt (tats\u00e4chliches Bruttoentgelt im Monat der Kurzarbeit) und dem\n Sollentgelt (beitragspflichtiges Bruttoentgelt, das die Arbeitnehmerin \nbzw. der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall im Anspruchsmonat verdient\n h\u00e4tte) zugrunde. Als Sollentgelt ist daher grunds\u00e4tzlich das \nregelm\u00e4\u00dfige laufende Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung bis \nzur Beitragsbemessungsgrenze zu ber\u00fccksichtigen.<br>\nWie beim Arbeitslosengeld ist damit der Entgeltausfall bis zu dem \nEntgelt abgesichert, bis zu dem Beitr\u00e4ge entrichtet werden. Liegt auch \nw\u00e4hrend der Kurzarbeit das erzielte Istentgelt oberhalb der \nBeitragsbemessungsgrenze, kann daher kein Kurzarbeitergeld gezahlt \nwerden.<\/p>\n\n\n\n<p>K\u00f6nnen auch au\u00dfertariflich besch\u00e4ftigte Arbeitnehmerinnen \nund Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben bzw. kann sich ein \nArbeitsvertrag mit einem au\u00dfertariflich Angestellten auf die Gew\u00e4hrung \nvon Kurzarbeitergeld negativ auswirken?<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Arbeitsvertrag mit \neiner au\u00dfertariflich besch\u00e4ftigten Arbeitnehmerinnen bzw. einem \nArbeitnehmer schlie\u00dft die Zahlung von Kurzarbeitergeld nicht aus, \nsolange die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer \nsozialversicherungspflichtig besch\u00e4ftigt ist. Zu den Auswirkungen von \nEntgelten, die \u00fcber der Beitragsbemessungsgrenze liegen, wird auf die \nvorhergehende Frage verwiesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Werden Aufstockungsbetr\u00e4ge, die tarifvertraglich geregelt sind, bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes ber\u00fccksichtigt?<\/p>\n\n\n\n<p>Vom\n Arbeitgeber gezahlte Aufstockungsbetr\u00e4ge oder Zusch\u00fcsse zum \nKurzarbeitergeld werden bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes nicht \nber\u00fccksichtigt. Sie vermindern nicht das Kurzarbeitergeld, soweit noch \nein Entgeltausfall gegeben ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Haben Kurzarbeit und der Bezug von\n Kurzarbeitergeld Einfluss auf Eingliederungszusch\u00fcsse, die Arbeitgeber \nf\u00fcr eine\/n Besch\u00e4ftigten erhalten?<\/p>\n\n\n\n<p>Eingliederungszusch\u00fcsse \nberechnen sich nach dem \u201cber\u00fccksichtigungsf\u00e4higen Entgelt\u201d. Dieses setzt\n sich aus den regelm\u00e4\u00dfig gezahlten Entgelten und einem pauschalierten \nAnteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zusammen. \nF\u00fcr Zeiten, in denen der Arbeitgeber kein Entgelt leistet, ist geregelt,\n dass der Eingliederungszuschuss entsprechend zu mindern ist bzw. nicht \nerbracht werden kann. Diese Zeiten wirken sich grunds\u00e4tzlich nicht auf \ndie F\u00f6rderdauer aus. N\u00e4here Informationen erhalten Sie bei der \nzust\u00e4ndigen Agentur f\u00fcr Arbeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Werden Studentinnen und Studenten \nbei der Feststellung der Anzahl der besch\u00e4ftigten Arbeitnehmerinnen und \nArbeitnehmer in einem Betrieb ber\u00fccksichtigt oder z\u00e4hlen ausschlie\u00dflich \nsozialversicherungspflichtig Besch\u00e4ftigte?<\/p>\n\n\n\n<p>Es sind alle \nArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ber\u00fccksichtigen, die an mindestens\n einem Tag in dem Monat mit Kurzarbeit im Betrieb arbeiten. Dazu z\u00e4hlen \nauch Besch\u00e4ftigte, die nicht sozialversicherungspflichtig besch\u00e4ftigt \nsind.<br>\nMitzuz\u00e4hlen sind z.B.:<br>\n\u2022 geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigte,<br>\n\u2022 erkrankte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,<br>\n\u2022 beurlaubte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,<br>\n\u2022 Arbeitnehmerinnen w\u00e4hrend des Mutterschutzes.<\/p>\n\n\n\n<p>Nicht mitzuz\u00e4hlen hingegen sind z.B.:<br>\n\u2022 Auszubildende (ausdr\u00fcckliche gesetzliche Regelung),<br>\n\u2022 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverh\u00e4ltnis beispielsweise wegen Elternzeit ruht.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist Kurzarbeit auch f\u00fcr in befristete Vertr\u00e4ge \u00fcbernommene Auszubildende m\u00f6glich?<\/p>\n\n\n\n<p>Ja.\n Auch f\u00fcr Auszubildende, die nach Beendigung ihres \nBerufsausbildungsverh\u00e4ltnisses eine versicherungspflichtige (befristete \noder unbefristete) Besch\u00e4ftigung bei demselben oder einem anderen \nArbeitgeber aufnehmen, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie \nverf\u00e4hrt ein Arbeitgeber mit geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigten, wenn keine \nArbeit vorhanden ist? M\u00fcssen diese erst entlassen werden, bevor \nKurzarbeit angezeigt werden kann?<\/p>\n\n\n\n<p>Geringf\u00fcgig besch\u00e4ftigte \nArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer m\u00fcssen nicht entlassen werden, bevor \nKurzarbeit eingef\u00fchrt werden kann. Allerdings k\u00f6nnen geringf\u00fcgig \nbesch\u00e4ftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kein Kurzarbeitergeld \nerhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer f\u00fchrt w\u00e4hrend der Kurzarbeit die Beitr\u00e4ge zur Sozialversicherung ab?<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr\n das Arbeitsentgelt, das w\u00e4hrend der Kurzarbeit verdient wird, bleibt es\n bei der gemeinsamen Beitragstragung von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin \noder Arbeitnehmer. F\u00fcr die Arbeitszeit, die durch Kurzarbeit entf\u00e4llt, \nreduzieren sich die Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge auf 80 Prozent. Diese \ntr\u00e4gt der Arbeitgeber allein.<\/p>\n\n\n\n<p>Verschlechtert sich f\u00fcr Besch\u00e4ftigte durch Kurzarbeit die soziale Absicherung?<\/p>\n\n\n\n<p>Nein.\n Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit m\u00fcssen \nEinkommenseinbu\u00dfen verkraften, bleiben aber sozialversicherungspflichtig\n besch\u00e4ftigt. Ihre soziale Absicherung in der Kranken-, Renten-, \nPflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung bleibt erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie wirkt sich Kurzarbeit auf den Rentenanspruch aus?<\/p>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend\n des Bezuges von Kurzarbeitergeld sind Arbeitnehmerinnen und \nArbeitnehmer weiterhin rentenversichert. Die auf das verminderte \nArbeitsentgelt zu entrichtenden Beitr\u00e4ge leisten Arbeitgeber und \nArbeitnehmer wie \u00fcblich gemeinsam. Damit keine Nachteile bei der \nsp\u00e4teren Rentenh\u00f6he entstehen, werden zus\u00e4tzlich auf Grundlage von 80 \nProzent des Entgeltausfalls (Differenz zwischen dem Soll-und Istentgelt)\n Beitr\u00e4ge erbracht, die vom Arbeitgeber alleine getragen werden. Fragen \nzu den Auswirkungen von Kurzarbeit auf die sp\u00e4teren Rentenleistungen \nbeantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auskunfts- und \nBeratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder am Servicetelefon\n unter 0800 1000 480 70.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist eine K\u00fcndigung von Besch\u00e4ftigten f\u00fcr den Arbeitgeber nicht kosteng\u00fcnstiger?<\/p>\n\n\n\n<p>Der\n Vorteil von Kurzarbeit besteht darin, dass bei einer Verbesserung der \nAuftragslage die Arbeitszeit sofort erh\u00f6ht oder zur regul\u00e4ren \nArbeitszeit \u00fcbergegangen werden kann. Die Mitarbeiterinnen und \nMitarbeiter stehen sofort wieder zur Verf\u00fcgung und m\u00fcssen nicht erst \ngesucht, eingestellt und eingearbeitet werden. Die Ausfallzeiten sind \noftmals geringer als bei Entlassungen. Im Falle einer K\u00fcndigung haben \nArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zudem bis zum Ablauf der \nK\u00fcndigungsfrist Anspruch auf das volle Arbeitsentgelt \u2013 unabh\u00e4ngig \ndavon, ob sie noch in Vollzeit besch\u00e4ftigt werden k\u00f6nnen oder nicht. \nKurzarbeit reduziert die Kosten f\u00fcr das Unternehmen sofort.<\/p>\n\n\n\n<p>K\u00f6nnen Besch\u00e4ftigte w\u00e4hrend der angemeldeten Kurzarbeit gek\u00fcndigt werden?<\/p>\n\n\n\n<p>Nach\n dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit (K\u00fcndigung als letztes Mittel) \nkann die Einf\u00fchrung von Kurzarbeit bei vor\u00fcbergehendem Arbeitsausfall \nals milderes Mittel eine betriebsbedingte K\u00fcndigung unzul\u00e4ssig machen. \nKurzarbeit schlie\u00dft jedoch betriebsbedingte K\u00fcndigungen nicht aus, wenn \ndie Besch\u00e4ftigungsm\u00f6glichkeit der betreffenden Arbeitnehmerinnen und \nArbeitnehmer auf Dauer entf\u00e4llt. Falls tats\u00e4chlich eine K\u00fcndigung \nerfolgt, kann Kurzarbeitergeld nicht mehr gezahlt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Hat Kurzarbeitergeld Auswirkungen auf den Anspruch und die H\u00f6he von Arbeitslosengeld?<\/p>\n\n\n\n<p>Kurzarbeit\n hilft in vielen F\u00e4llen, betriebsbedingte K\u00fcndigungen zu vermeiden. \nSollte es dennoch dazu kommen, entstehen den Besch\u00e4ftigten durch \nKurzarbeit keine Nachteile. Zeiten des Bezuges von Kurzarbeitergeld \nwirken sich nicht negativ auf einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld \naus. Der Bezug von Kurzarbeitergeld f\u00fchrt nicht dazu, dass eine \ngrunds\u00e4tzlich zur Arbeitsf\u00f6rderung versicherungspflichtige Besch\u00e4ftigung\n versicherungsfrei wird. Dies ist selbst dann nicht der Fall, wenn \nBesch\u00e4ftigte im Rahmen der Kurzarbeit keine Arbeitsleistung mehr \nerbringen. Zeiten des<br>\nKurzarbeitergeldbezuges tragen wie \u201enormale\u201c Besch\u00e4ftigungszeiten zur \nErf\u00fcllung der Anwartschaftszeit f\u00fcr einen Anspruch auf Arbeitslosengeld \nbei und werden auch bei der Ermittlung der Anspruchsdauer \nber\u00fccksichtigt. Falls Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer nach dem Bezug\n von Kurzarbeitergeld arbeitslos werden, berechnet sich das \nArbeitslosengeld nach dem Arbeitsentgelt, das ohne den Arbeitsausfall \nerzielt worden w\u00e4re. Damit ist grunds\u00e4tzlich gew\u00e4hrleistet, dass \nArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine leistungsrechtlichen Nachteile \nerfahren, wenn sie<br>\nnach dem Kurzarbeitergeldbezug arbeitslos werden sollten.<\/p>\n\n\n\n<p>Kann w\u00e4hrend der Kurzarbeit eine Weiterbildung gef\u00f6rdert werden?<\/p>\n\n\n\n<p>Arbeitnehmerinnen\n und Arbeitnehmer k\u00f6nnen durch volle oder teilweise \u00dcbernahme der \nWeiterbildungskosten nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) \ngef\u00f6rdert werden, wenn<br>\n\u2022 Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die \u00fcber ausschlie\u00dflich\n arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen,<br>\n\u2022 der Erwerb des Berufsabschlusses mindestens vier Jahre zur\u00fcckliegt,<br>\n\u2022 die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in den letzten vier Jahren \nvor Antragstellung nicht an einer nach dem SGB III gef\u00f6rderten \nberuflichen Weiterbildung teilgenommen hat,<br>\n\u2022 die Ma\u00dfnahme au\u00dferhalb des Betriebes durchgef\u00fchrt wird und mehr als 160 Stunden dauert,<br>\n\u2022 die Ma\u00dfnahme und der Tr\u00e4ger der Ma\u00dfnahme f\u00fcr die F\u00f6rderung zugelassen sind und<br>\n\u2022 die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer von Strukturwandel betroffen \nsind oder eine Weiterbildung in Engpassberufen anstreben. Hiervon kann \nbei Betrieben mit weniger als 250 Besch\u00e4ftigten abgewichen werden.<br>\n<br>\nWie funktioniert die Weiterbildungsf\u00f6rderung durch die Agentur f\u00fcr Arbeit praktisch?<\/p>\n\n\n\n<p>Um\n die \u00dcbernahme der Kosten f\u00fcr Qualifizierungsma\u00dfnahmen zu beantragen, \nk\u00f6nnen sowohl der Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmerin bzw. der \nArbeitnehmer auf die Agentur f\u00fcr Arbeit zugehen. Dort wird der Anspruch \nauf die F\u00f6rderung gepr\u00fcft und festgestellt, ob eine F\u00f6rderung nach dem \nSGB III m\u00f6glich ist. Bei F\u00f6rderung wird in der Regel ein \nBildungsgutschein an die Besch\u00e4ftige oder den Besch\u00e4ftigten \nausgeh\u00e4ndigt. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen \nk\u00f6nnen die Besch\u00e4ftigten den Bildungsgutschein bei einem f\u00fcr die \nWeiterbildungsf\u00f6rderung zugelassenen Tr\u00e4ger ihrer Wahl einl\u00f6sen. Einen \nWegweiser bzw. Tipps, wie man ein geeignetes Bildungsangebot findet, \nenth\u00e4lt das Merkblatt \u201cF\u00f6rderung der beruflichen Weiterbildung\u201d, das bei\n der Agentur f\u00fcr Arbeit erh\u00e4ltlich ist. Auch die Aus- und \nWeiterbildungsdatenbank \u201cKURSNET\u201d der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit im \nInternet sowie die Bildungstr\u00e4ger selbst bieten umfassende Informationen\n \u00fcber zugelassene Bildungsma\u00dfnahmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Welche M\u00f6glichkeiten der \nWeiterbildung bestehen, bevor Kurzarbeit ein Thema wird oder wenn im \nUnternehmen keine Kurzarbeit erforderlich wird?<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem \nQualifizierungschancengesetz wurde 2019 die Weiterbildungsf\u00f6rderung f\u00fcr \nBesch\u00e4ftigte unabh\u00e4ngig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgr\u00f6\u00dfe \nerm\u00f6glicht und damit weiter ge\u00f6ffnet. Der Ausbau der \nWeiterbildungsf\u00f6rderung fokussiert auf alle Besch\u00e4ftigten, die \nberufliche T\u00e4tigkeiten aus\u00fcben, die durch Technologien ersetzt werden \nk\u00f6nnen, in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen oder die eine \nberufliche Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Die \nWeiterbildungsf\u00f6rderung umfasst einerseits die \u00dcbernahme der \nWeiterbildungskosten (z.B. Lehrgangskosten) f\u00fcr den einzelnen \nBesch\u00e4ftigten (Arbeitnehmerf\u00f6rderung) und andererseits die Gew\u00e4hrung von\n Arbeitsentgeltzusch\u00fcssen f\u00fcr weiterbildungsbedingte \nArbeitsausfallzeiten an Arbeitgeber (Arbeitgeberleistung). Die \u00dcbernahme\n der Weiterbildungskosten und die Zusch\u00fcsse zum Arbeitsentgelt setzen \ngrunds\u00e4tzlich eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber voraus. Art und \nUmfang der F\u00f6rderung orientieren sich ma\u00dfgeblich an der Betriebsgr\u00f6\u00dfe.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist es m\u00f6glich, eine vor der Kurzarbeit begonnene Weiterbildung fortzusetzen?<\/p>\n\n\n\n<p>Das\n ist grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich, wenn es sich hierbei um berufsbegleitende \nWeiterbildungen (z.B. abends oder am Wochenende) handelt. Wurde vor \nBeginn der Kurzarbeit beim Arbeitgeber eine Qualifizierung begonnen, die\n ganz oder teilweise in der Arbeitszeit stattfindet und ist daf\u00fcr eine \nFreistellung erfolgt, so ist zu beachten, dass Kurzarbeitergeld f\u00fcr \nwirtschaftlich bedingte Ausfallzeiten gezahlt wird. Die \nFreistellungszeiten sind in diesen F\u00e4llen jedoch weiterbildungsbedingt, \nso dass hier weiterhin Lohnanspruch besteht. Gegebenenfalls von der \nAgentur f\u00fcr Arbeit gef\u00f6rderte Weiterbildungskosten werden bei \nFortzahlung des Lohnes weiterhin \u00fcbernommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Kann die w\u00e4hrend der Kurzarbeit begonnene Weiterbildung fortgesetzt werden, wenn die Kurzarbeit ganz oder teilweise endet?<\/p>\n\n\n\n<p>Die\n Teilnahme an der Weiterbildung darf der R\u00fcckkehr zur normalen \nArbeitszeit nicht entgegenstehen. Grunds\u00e4tzlich muss sich die \nWeiterbildung daher zeitlich der ganz oder teilweise entfallenden \nKurzarbeit anpassen lassen und bei R\u00fcckkehr zur Regelarbeitszeit enden. \nWenn der Arbeitgeber zustimmt und die Besch\u00e4ftigte oder den \nBesch\u00e4ftigten weiter freistellt, kann die Weiterbildung ggf. auch \u00fcber \ndas Ende der Kurzarbeit hinaus fortgesetzt werden. Einzelheiten zur \nWeiterfinanzierung im Rahmen der F\u00f6rderung nach dem \nQualifizierungschancengesetz k\u00f6nnen bei der zust\u00e4ndigen Agentur f\u00fcr \nArbeit erfragt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer entscheidet \u00fcber m\u00f6gliche Qualifizierungsma\u00dfnahmen \u2013 der Arbeitgeber oder die Besch\u00e4ftigten?<\/p>\n\n\n\n<p>Inhalt, Art und Dauer der Weiterbildung werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer abgestimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>Was muss ich konkret tun, damit meine Weiterbildung durch die Agentur f\u00fcr Arbeit gef\u00f6rdert wird?<\/p>\n\n\n\n<p>Um\n die \u00dcbernahme der Kosten f\u00fcr Qualifizierungsma\u00dfnahmen zu beantragen, \nk\u00f6nnen sowohl der Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmerin bzw. der \nArbeitnehmer auf die Agentur f\u00fcr Arbeit zugehen. Dort wird der Anspruch \nauf die F\u00f6rderung gepr\u00fcft und bei positivem Ergebnis in der Regel ein \nBildungsgutschein an die Besch\u00e4ftigte oder den Besch\u00e4ftigten \nausgeh\u00e4ndigt. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen \nk\u00f6nnen die Besch\u00e4ftigten den Bildungsgutschein bei einem f\u00fcr die \nWeiterbildungsf\u00f6rderung zugelassenen Tr\u00e4ger ihrer Wahl einl\u00f6sen. Einen \nWegweiser bzw. Tipps, wie man ein geeignetes Bildungsangebot findet, \nenth\u00e4lt das Merkblatt \u201cF\u00f6rderung der beruflichen Weiterbildung\u201d, das bei\n der Agentur f\u00fcr Arbeit erh\u00e4ltlich ist. Auch die Aus- und \nWeiterbildungsdatenbank \u201cKURSNET\u201d der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit im \nInternet sowie die Bildungstr\u00e4ger selbst bieten umfassende Informationen\n \u00fcber zugelassene Bildungsma\u00dfnahmen. Parallel dazu k\u00f6nnen Arbeitgeber \nbei der Agentur f\u00fcr Arbeit einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt beantragen,\n wenn sie Besch\u00e4ftigte f\u00fcr eine Qualifizierungsma\u00dfnahme freistellen und \nw\u00e4hrend dieser Zeit das Arbeitsentgelt weiterzahlen. Bei einem positiven\n Bescheid zahlt die Agentur f\u00fcr Arbeit den Zuschuss zum Arbeitsentgelt \ndirekt an den Arbeitgeber aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales 16. M\u00e4rz 2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was ist Kurzarbeitergeld? Die Agentur f\u00fcr Arbeit zahlt das Kurzarbeitergeld als teilweisen Ersatz f\u00fcr den durch einen vor\u00fcbergehenden Arbeitsausfall entfallenen Lohn. Der Arbeitgeber wird dadurch bei den Kosten der Besch\u00e4ftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet. So k\u00f6nnen Unternehmen ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch bei Auftragsausf\u00e4llen weiter besch\u00e4ftigen. 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