{"id":12,"date":"2020-03-23T12:43:14","date_gmt":"2020-03-23T11:43:14","guid":{"rendered":"https:\/\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/?page_id=12"},"modified":"2020-04-14T12:38:57","modified_gmt":"2020-04-14T10:38:57","slug":"rechtliche-und-wirtschaftliche-aspekte","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/rechtliche-und-wirtschaftliche-aspekte\/","title":{"rendered":"Rechtliche und Wirtschaftliche Aspekte"},"content":{"rendered":"\n<div class=\"header\">\n<div class=\"uk-scope\">\n<div  uk-slideshow=\"animation: fade;min-height: 100\">\n\n    <div class=\"uk-position-relative uk-visible-toggle\">\n\n        <ul class=\"uk-slideshow-items uk-transition-active\" >\n        \n            <li>\n\n                \n                    \n                        <img src=\"\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/03\/header-hbp2.jpg\" alt=\"Coronavirus \u00c4rzte Zahn\u00e4rzte\" uk-cover>\n                    \n                                        <div class=\"uk-overlay uk-position-cover uk-flex uk-flex-middle uk-light uk-transition-fade\">\n\n                                                <div>\n                        \n                        \n                                                <div class=\" uk-margin\"><strong>AKTUELLE INFORMATIONEN<br>ZUM CORONAVIRUS (COVID-19)<\/strong>\n\n<div class=\"header-vid\">\n    <iframe loading=\"lazy\" width=\"560\" height=\"200\" src=\"https:\/\/www.youtube.com\/embed\/iI5H6qk5kDc\" frameborder=\"0\" allow=\"accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture\" allowfullscreen><\/iframe>\n<\/div>\n<\/div>\n                        \n                        \n                                                <\/div>\n                        \n                    <\/div>\n                    \n                    \n                \n            <\/li>\n\n                <\/ul>\n\n        \n        \n    <\/div>\n\n    \n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"page-content\">\n\n\n\n<div class=\"wp-block-columns has-2-columns\">\n<div class=\"wp-block-column\">\n<div class=\"inner-sidebar\">\n<h2>Weitere Themenbereiche<\/h2>\n<div class=\"weitere\">\n\n<a href=\"\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/praxisorganisation-und-ausstattung\/\">\n<div>\nPraxisorganisation <br>und -ausstattung\n<\/div>\n<\/a>\n\n<a href=\"\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/rechtliche-und-wirtschaftliche-aspekte\/\">\n<div>\nRechtliche und<br>wirtschaftliche Aspekte\n<\/div>\n<\/a>\n\n<a href=\"\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/medizinische-fragen\/\">\n<div>\nMedizinische Fragen<br> zu COVID-19\n<\/div>\n<\/a>\n\n<a href=\"\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wichtiges-nach-der-krise\/\">\n<div>\nNach Covid-19: <br>Was jetzt wichtig ist\n<\/div>\n<\/a>\n\n\n\n<\/div>\n\n<div class=\"top-nl\">\n<b>Unser COVID-19-Newsletter:<\/b><div class=\"btn-nl-popup\">IMMER INFORMIERT BLEIBEN<\/div><\/div>\n\n<div class=\"sidebar-video\">\n<strong>Dr. Hendrik Zei\u00df im Interview:<\/strong><br>\n<iframe loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/www.youtube.com\/embed\/iI5H6qk5kDc\" allow=\"accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture\" allowfullscreen=\"\" width=\"260\" height=\"146\" frameborder=\"0\"><\/iframe>\n    <br>\n<strong>Peter Berkowski im Interview:<\/strong><br>\n<iframe loading=\"lazy\" src=\"https:\/\/www.youtube.com\/embed\/ipjOCTQuD1o\" allow=\"accelerometer; autoplay; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture\" allowfullscreen=\"\" width=\"260\" height=\"146\" frameborder=\"0\"><\/iframe>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-column\">\n<h1>RECHT, WIRTSCHAFT, STEUERN,VERSICHERUNGEN<\/h1>\n<div class=\"acc-content\">\n<div class=\"uk-scope\">\n<ul class=\"uk-accordion uk-text-left \" uk-accordion=\"multiple: true\">\n\n        <li class=\"uk-open\">\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">Geht Corona in die Verl\u00e4ngerung? Nicht mit uns!<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p><strong>Was Sie jetzt tun k\u00f6nnen, damit die aktuellen und die sich abzeichnenden Probleme die Praxis m\u00f6glichst finanziell nicht treffen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Auch die Sorge vor einer zweiten Welle l\u00e4sst eine Antwort auf die Frage, was man tun kann, wieder<br>mehr an Bedeutung gewinnen. Der eine oder andere mag sich schon entspannt zur\u00fcckgelehnt haben,<br>weil der Juni den Einbruch aus M\u00e4rz und April \u00fcberwiegend wieder aufgeholt hat.<br>Es wird aber sehr lange dauern, bis alles wieder so ist, wie vorher. Wenn \u00fcberhaupt\u2026..<br>Eine zweite Welle k\u00f6nnte uns schlimmstenfalls erneut in die Zeit und die Gegebenheiten des Monats<br>April 2020 zur\u00fcck katapultieren. Das will keiner und umso unverst\u00e4ndlicher ist der Leichtsinn, mit dem<br>viele Menschen inzwischen, anstelle vorsorgenden Verhaltens, mit dem Corona-Thema umgehen.<br>Diesen Leichtsinn wird auch die eine oder andere Praxis zu sp\u00fcren bekommen, aber aufgrund der<br>bisher gesammelten Erfahrungen wird es nach meiner Einsch\u00e4tzung keinen generellen Shutdown mehr<br>geben, sondern lokale und tempor\u00e4r \u00fcberschaubare Reaktionen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Vieles wird sich \u00e4ndern!<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Doch selbst wenn es keine zweite Welle geben wird, k\u00f6nnen wir von einem grunds\u00e4tzlich anderen Verhalten vieler Patienten ausgehen:<\/p>\n\n\n\n<p>-\uf0d8 Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind nicht mehr so stabil, wie noch vor wenigen Monaten und die Sorge davor, dass \u201edas dicke Ende\u201c bei den Unternehmenspleiten noch kommt, kann m.E. nicht widerlegt werden.<br>-\uf0d8 Die Arbeitslosigkeit hat bereits deutlich zugenommen und es ist kurz- und mittelfristig nicht absehbar, dass diese Menschen wieder einen neuen Job finden.<br>-\uf0d8 Die Unsicherheit derer, die noch in Kurzarbeit sind, ist gro\u00df und man ist finanziell eher zur\u00fcckhaltend, soweit anstehende Investitionen nicht zwingend sind.<br>-\uf0d8 Corona hat zu einer deutlichen Ver\u00e4nderung des Konsumverhaltens gef\u00fchrt. Die monatlichen Ausgaben f\u00fcr \u201eLuxus und Freizeit\u201c sind auf erheblich niedrigerem Niveau. W\u00fcnschenswertes wird verschoben. Selbst Notwendiges wird wieder und wieder hinterfragt.<br>-\uf0d8 Viele Patienten mit weniger akuten Beschwerden scheuen den Gang zu \u00c4rzten mit offener Sprechstunde, weil sie schlichtweg keine Lust haben, lange anzustehen oder sich gar mit Corona zu infizieren.<br>-\uf0d8 Nat\u00fcrlich gibt es auch \u201edie Anderen\u201c. Der Arbeitsplatz ist nicht gef\u00e4hrdet. Durch verst\u00e4rkten Einsatz von Home-Office wird bei Fahrtkosten zur Arbeit, Bekleidung und ausw\u00e4rtiger Verpflegung Geld gespart. Es geht ihnen nicht nur subjektiv besser.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fazit:<\/strong><br>Besonders der Selbstzahlerbereich wird bei Zahn\u00e4rzten wie bei Humanmedizinern nur sehr schwer auf dem vorherigen Niveau zu halten sein. Eine Reihe von Praxen zeigen aber, dass es auch anders geht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was kann man denn noch tun?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt, sich und die Praxis weiter kritisch zu hinterfragen. Meine \u201e10 Tipps zur Corona-Optimierung\u201c sind nach wie vor aktuell. Wer sie noch nicht kennt, findet sie hier.<\/p>\n\n\n\n<p>Zus\u00e4tzlich gibt es noch eine ganze Anzahl \u201etechnischer\u201c Elemente, mit denen man die eigene wirtschaftliche Situation weiter stabilisieren kann.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10 Tipps zur Corona-Stabilisierung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>5 Tipps f\u00fcr die Praxisabl\u00e4ufe<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>&#8211; Vermeiden Sie so weit wie m\u00f6glich eine freie Sprechstunde und unangemeldete Patienten. Alle Patienten sollen m\u00f6glichst vorher anrufen und sich einen Termin geben lassen. Weisen Sie auf p\u00fcnktliche Einhaltung hin und lassen Sie keinen Verzug zu. Das wird auch Ihre zuverl\u00e4ssigen<br>Patienten freuen. Wer seinen Termin verpasst, wird so behandelt, wie die Patienten ohne Termin.<br>&#8211; Versuchen Sie, Patienten, die nur Unterlagen abholen oder bringen wollen (Rezepte, AU etc.), zu separieren. Vielleicht bietet sich doch daf\u00fcr ein separater Raum an. Oder es gibt irgendwo drau\u00dfen, vor oder neben der Praxis, Platz f\u00fcr einen Container, einen Bauwagen oder ein Gartenh\u00e4uschen.<br>&#8211; Gehen Sie mit entsprechenden Vorgaben \u201ein die \u00d6ffentlichkeit\u201c. Weisen Sie \u201enett\u201c aber konkret darauf hin, dass unangemeldete Patienten selbstverst\u00e4ndlich behandelt werden, aber mit erheblichen Wartezeiten (drau\u00dfen) zu rechnen haben.<br>&#8211; Achten Sie streng darauf, dass Sie selbst Ihre Terminstrukturen einhalten. Besprechen Sie mit dem Team, welche Patienten(-gruppen) gr\u00f6\u00dfere oder kleinere Zeitfenster bekommen, als \u00fcblich.<br>&#8211; Soweit eine freie Sprechstunde weiterhin bestehen bleiben muss, legen Sie diese nicht an das Ende der Sprechstunde. Weder vormittags noch abends haben Sie ansonsten kaum eine Chance auf ein p\u00fcnktliches Ende der Sprechstunde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5 Tipps f\u00fcr eine Stabilisierung des Selbstzahlerbereiches<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>-\uf0d8 Beschr\u00e4nken Sie sich auf die elementaren Selbstzahlerleistungen der Praxis, wenden Sie diese aber konsequent bei jeder passenden Indikation an.<br>-\uf0d8 L\u00f6sen Sie sich von dem qu\u00e4lenden und im Ansatz falschen Grundgedanken, man m\u00fcsse Selbstzahlerleistungen verkaufen. Wenn Sie der \u00dcberzeugung sind, dass diese Leistungen Ihrer Praxis medizinisch sinnvoll sind, dann \u201everordnen\u201c Sie diese Leitungen genauso, wie<br>wenn es Leistungen der GKV w\u00e4ren. Sie sind nicht der Finanzminister Ihrer Patienten, sondern ihr Arzt. Und als solcher haben Sie die Pflicht, Ihre Patienten dar\u00fcber aufzukl\u00e4ren, dass es diese Leistungen gibt und wann man sie nutzt. Und das unabh\u00e4ngig davon, wer die Leistungen letztlich bezahlt. Nur wenn der Patient wei\u00df, was es gibt, kann er sich entscheiden, ob er die Leistung nutzen m\u00f6chte oder nicht. Sind Sie nicht der \u00dcberzeugung, dass die Leistungen medizinisch sinnvoll sind, dann<br>entfernen Sie sie aus Ihrer Praxis.<br>-\uf0d8 Wenn Sie der \u00dcberzeugung sind, dass diese Leistungen sinnvoll sind und dem Prozess zur Wiederherstellung der Gesundheit dienlich sind, dann sprechen Sie die Leistungen zur gleichen Zeit an, wie die Kassenleistungen. Ein zeitlicher Abstand l\u00e4sst einen Patienten zurecht misstrauisch \u00fcber die Selbstzahlerleistungen werden. Warum kam sie nicht gleich<br>\u201ezum Einsatz\u201c, wenn sie mir doch hilft?<br>-\uf0d8 Wenn Sie nach diesen Grundgedanken handeln, wird Ihnen klar sein, dass eine Helferin keine Selbstzahlerleistungen beim Patienten platzieren, im Sinne von \u201everordnen\u201c kann. Die fachliche Aufkl\u00e4rung liegt immer bei Ihnen. Das Kostengespr\u00e4ch oder weitere Untersuchungs- oder Therapiedetails k\u00f6nnen auf jeden Fall von geschulten Helferinnen<br>durchgef\u00fchrt werden. Achten Sie aber darauf, dass das gesamte Team aus einem Guss handelt und kommuniziert.<br>-\uf0d8 Damit Sie selbst diese Konsequenz haben, fragen Sie sich bei jedem Patienten, wie Sie sich selbst, Ihren Partner oder Ihre Kinder in dieser Situation behandeln w\u00fcrden. Genau das bieten Sie auch Ihren Patienten an.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle:<\/p>\n\n\n\n<p>med-X-pert Praxisberatung f\u00fcr Heilberufe GmbH<\/p>\n\n\n\n<p>Ihr Ansprechpartner:<br>Ulrich Kassebart<br>Brackmannhang 18<br>45257 Essen<\/p>\n\n\n\n<p>Tel: 0201 \/ 873 39 33<br>Fax: 0201 \/ 873 39 30<br><a href=\"mailto:kontakt@med-x-pert.de\">kontakt@med-x-pert.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">13.05.: Klarstellung zum Kurzarbeitergeld f\u00fcr \u00c4rzte und Zahn\u00e4rzte<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Die Bundesagentur f\u00fcr Arbeit hat klargestellt, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von \u00c4rzten und Zahn\u00e4rzten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der \u00a7\u00a7 95 ff. SGB III Kurzarbeitergeld erhalten k\u00f6nnen. Damit wird eine Unsicherheit beseitigt, die dadurch entstanden war, dass irrigerweise angenommen wurde, die vom Bundestag bzw. der Bundesregierung beschlossenen Unterst\u00fctzungsregelungen f\u00fcr \u00c4rzte und Zahn\u00e4rzte st\u00fcnden der Bewilligung von Kurzarbeitergeld entgegen. \u00dcber das Ergebnis der Bem\u00fchungen der KBV informiert diese auf Ihrer Internetseite (<a href=\"https:\/\/www.kbv.de\/html\/1150_46105.php\">https:\/\/www.kbv.de\/html\/1150_46105.php<\/a>).<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: <\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanwalt Dr. Hendrik Zei\u00df<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt f\u00fcr Medizinrecht<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt f\u00fcr Versicherungsrecht<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" width=\"345\" height=\"93\" src=\"https:\/\/i0.wp.com\/implacheck4-0.implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/05\/logo-1.jpg?resize=345%2C93&#038;ssl=1\" alt=\"Beschreibung: cid:image001.png@01CD2A1D.185934D0\" class=\"wp-image-470\" srcset=\"https:\/\/i2.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/05\/logo-1.jpg?w=345&amp;ssl=1 345w, https:\/\/i2.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/05\/logo-1.jpg?resize=300%2C81&amp;ssl=1 300w\" sizes=\"(max-width: 345px) 100vw, 345px\" data-recalc-dims=\"1\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p><strong>Post:<\/strong> Elisabethstra\u00dfe 6, 44139 Dortmund<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Telefon:<\/strong> 0231 58 97 88 15<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Telefax:<\/strong> 0231 58 97 88 90&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mail:<\/strong> <a href=\"mailto:czasch@ehlers-feldmeier.de\">czasch@ehlers-feldmeier.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanw\u00e4lte: Ehlers &amp; Feldmeier Rechtsanw\u00e4lte Partnerschaftsgesellschaft mbB<\/p>\n\n\n\n<p>Sitz: Dortmund<\/p>\n\n\n\n<p>AG Essen: PR 4085<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">04.05.: Schutzschirm \u201elight\u201c f\u00fcr Zahn\u00e4rzte<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Die Bundesregierung konnte sich nicht dazu durchringen, f\u00fcr Vertragszahn\u00e4rzte eine der f\u00fcr Vertrags\u00e4rzte durch das COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz eingef\u00fchrten Ausgleichzahlung f\u00fcr pandemiebedingte Umsatzr\u00fcckg\u00e4nge vergleichbare Regelung zu schaffen. Begr\u00fcndet wurde dies vor allem vom Finanzministerium damit, dass bei Zahn\u00e4rzten mit Nachholeffekten f\u00fcr Umsatzr\u00fcckg\u00e4nge aufgrund geringerer Patientenzahlen durch die COVID-19 Pandemie zu rechnen sei.<\/p>\n\n\n\n<p>Ergebnis der \u00dcberlegungen der Regierung ist die am 05.05.2020 in Kraft tretende COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung, die in \u00a7 1 eine \u201eLiquidit\u00e4tshilfe f\u00fcr Vertragszahn\u00e4rztinnen und Vertragszahn\u00e4rzte\u201c vorsieht. Vorgesehen ist dort, dass die Gesamtverg\u00fctung der Vertragszahn\u00e4rzte f\u00fcr das Jahr 2020 auf 90 Prozent der Gesamtverg\u00fctung des Jahres 2019 festgesetzt wird. Allerdings handelt es sich hierbei lediglich um eine vor\u00fcbergehende Liquidit\u00e4tshilfe, vergleichbar eines Darlehens. Tats\u00e4chlich erhalten die Vertragszahn\u00e4rzte nur die tats\u00e4chlich erwirtschaftete, m\u00f6glicherweise deutlich geringere Gesamtverg\u00fctung, denn die Differenz zwischen der tats\u00e4chlich erwirtschafteten Gesamtverg\u00fctung und der als Abschlagszahlung gezahlten Gesamtverg\u00fctung ist in den Jahren 2021 und 2022 durch die KZV zur\u00fcckzuzahlen. Dies wird nur dadurch geschehen k\u00f6nnen, dass die in den Jahren 2021 und 2022 tats\u00e4chlich verdiente Gesamtverg\u00fctung gek\u00fcrzt wird.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Die Verordnung sieht zwar erg\u00e4nzend vor, dass die Partner der Gesamtvertr\u00e4ge zur Sicherstellung der vertragszahn\u00e4rztlichen Versorgung weitere Abschlagszahlungen festlegen k\u00f6nnen. Dies bringt jedoch \u00fcber die tats\u00e4chlich \u2013 voraussichtlich geminderte \u2013 Verg\u00fctung kein zus\u00e4tzliches Geld, das nicht zur\u00fcckgezahlt werden muss. Eben dies wurde jedoch f\u00fcr Vertrags\u00e4rzte beschlossen. Man darf die Frage stellen, ob die unterschiedliche Behandlung von Vertrags\u00e4tzten und Vertragszahn\u00e4rzten durch die angesprochenen (vermeintlichen) Nachholeffekte gerechtfertigt ist.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle:<\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanwalt Dr. Hendrik Zei\u00df<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt f\u00fcr Medizinrecht<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt f\u00fcr Versicherungsrecht<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" width=\"345\" height=\"93\" src=\"https:\/\/i1.wp.com\/implacheck4-0.implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/05\/logo.jpg?resize=345%2C93&#038;ssl=1\" alt=\"Beschreibung: cid:image001.png@01CD2A1D.185934D0\" class=\"wp-image-459\" srcset=\"https:\/\/i2.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/05\/logo.jpg?w=345&amp;ssl=1 345w, https:\/\/i2.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/05\/logo.jpg?resize=300%2C81&amp;ssl=1 300w\" sizes=\"(max-width: 345px) 100vw, 345px\" data-recalc-dims=\"1\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p><strong>Post:<\/strong> Elisabethstra\u00dfe 6, 44139 Dortmund<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Telefon:<\/strong> 0231 58 97 88 15<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Telefax:<\/strong> 0231 58 97 88 90&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mail:<\/strong> <a href=\"mailto:czasch@ehlers-feldmeier.de\">czasch@ehlers-feldmeier.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanw\u00e4lte: Ehlers &amp; Feldmeier Rechtsanw\u00e4lte Partnerschaftsgesellschaft mbB<\/p>\n\n\n\n<p>Sitz: Dortmund<\/p>\n\n\n\n<p>AG Essen: PR 4085<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">26.04.: Klarstellung zur T\u00e4tigkeit von \u00c4rzten und Zahn\u00e4rzten<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Die aktuelle Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW stellt in \u00a7 7 Abs. 4 klar, dass die T\u00e4tigkeiten von Angeh\u00f6rigen der Heilberufe mit Approbation nicht zu den Dienstleistungen im Sinne der vorstehenden Abs\u00e4tze geh\u00f6rt. Ihre berufliche T\u00e4tigkeit ist damit ausdr\u00fccklich weiterhin zul\u00e4ssig. Bei der Durchf\u00fchrung sollen die jeweils aktuell geltenden Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Instituts beachtet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir hatten an dieser Stelle (Blog-Artikel: 14.04.: Behandlungen in Zahn\u00e4rztlichen Praxen w\u00e4hrend der COVID-19-Pandemie) bereits darauf hingewiesen, dass \u00c4rzte und Zahn\u00e4rzte nicht zu den in \u00a7 7 im \u00dcbrigen genannten Dienstleistungen geh\u00f6ren. Das Land NRW geht damit explizit einen anderen Weg als Baden-W\u00fcrttemberg, wo durch eine Versch\u00e4rfung der Coronaschutzverordnung die T\u00e4tigkeit von Zahn\u00e4rzten ausdr\u00fccklich auf Notf\u00e4lle beschr\u00e4nkt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle:<\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanwalt Dr. Hendrik Zei\u00df<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt f\u00fcr Medizinrecht<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt f\u00fcr Versicherungsrecht<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" width=\"345\" height=\"93\" src=\"https:\/\/i1.wp.com\/implacheck4-0.implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-9.jpg?resize=345%2C93&#038;ssl=1\" alt=\"Beschreibung: cid:image001.png@01CD2A1D.185934D0\" class=\"wp-image-443\" srcset=\"https:\/\/i0.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-9.jpg?w=345&amp;ssl=1 345w, https:\/\/i0.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-9.jpg?resize=300%2C81&amp;ssl=1 300w\" sizes=\"(max-width: 345px) 100vw, 345px\" data-recalc-dims=\"1\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p><strong>Post:<\/strong> Elisabethstra\u00dfe 6, 44139 Dortmund<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Telefon:<\/strong> 0231 58 97 88 15<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Telefax:<\/strong> 0231 58 97 88 90&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mail:<\/strong> <a href=\"mailto:czasch@ehlers-feldmeier.de\">czasch@ehlers-feldmeier.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanw\u00e4lte: Ehlers &amp; Feldmeier Rechtsanw\u00e4lte Partnerschaftsgesellschaft mbB<\/p>\n\n\n\n<p>Sitz: Dortmund<\/p>\n\n\n\n<p>AG Essen: PR 4085<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">25.04.: Rechtswidrige Bescheide der Agentur f\u00fcr Arbeit zum Kurzarbeitergeld<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Damit Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld erhalten, muss der Arbeitgeber einen erheblichen Arbeitsausfall und die betrieblichen Voraussetzungen f\u00fcr die Kurzarbeit gem. \u00a7 99 Abs. 1 SGB III gegen\u00fcber der zust\u00e4ndigen Agentur f\u00fcr Arbeit glaubhaft machen. Die Agentur f\u00fcr Arbeit hat dem Arbeitgeber gem. \u00a7 99 Abs. 3 SGB III unverz\u00fcglich einen schriftlichen Bescheid dar\u00fcber zu erteilen, ob ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegt und die betrieblichen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf der von der Z\u00c4KWL und KZVWL gemeinsam betriebenen Internetseite findet sich seit den 22.04.2020 der Hinweis, dass einzelnen Agenturen auf die Anzeige von Zahn\u00e4rzten mit ablehnenden Bescheiden reagiert haben. Dies sei damit begr\u00fcndet worden, dass Zahn\u00e4rzte einen Anspruch auf eine Ausgleichzahlung gem. \u00a7 87 a Abs. 3 b) SGB V h\u00e4tten (<a href=\"https:\/\/www.zahnaerzte-wl.de\/praxisteam\/praxisfuehrung\/corona-virus.html\">https:\/\/www.zahnaerzte-wl.de\/praxisteam\/praxisfuehrung\/corona-virus.html<\/a>).<\/p>\n\n\n\n<p>V\u00f6llig zurecht weisen Z\u00c4KWL und KZVWL darauf hin, dass dies offensichtlichen fehlerhaft ist. Wir hatten an dieser Stelle bereits dargestellt, dass \u00a7 87 a Abs. 3 b) SGB V f\u00fcr Zahn\u00e4rzte nicht gilt. Die BZ\u00c4K hat sich hierzu bereits ein einem Brief an den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil gewandt.<\/p>\n\n\n\n<p>Unserer Auffassung nach ist die Argumentation der Agentur f\u00fcr Arbeit jedoch auch f\u00fcr Vertrags\u00e4rzte, f\u00fcr die \u00a7 87 a Abs. 3 b) und auch \u00a7 87 b Abs. 2 a) SGB V Anwendung finden, nicht haltbar. Wir k\u00f6nnen nicht erkennen, dass ein Umsatzr\u00fcckgang Voraussetzung f\u00fcr die Anerkennung der Voraussetzungen von Kurzarbeit w\u00e4re. Dies geben die Regelungen zur Kurzarbeit im SGB III nicht her. Demnach k\u00f6nnen auch m\u00f6gliche Ausgleichzahlungen keine Auswirkungen auf die Anerkennung der Voraussetzungen f\u00fcr Kurzarbeit haben.<\/p>\n\n\n\n<p>Abgesehen davon gilt \u00a7 87 a Abs. 3 b) SGB V ausschlie\u00dflich f\u00fcr extrabudget\u00e4re Leistungen. Die Auswirkungen von \u00a7 87 b Abs. 2 a) SGB V werden sich erst mit dem Abrechnungsbescheid f\u00fcr das zweite Quartal 2020 zeigen. Die gesetzlichen Vorgaben m\u00fcssen noch durch die Partner der Gesamtvertr\u00e4ge umgesetzt werden. Hierauf hatten wir an dieser Stelle ebenfalls bereits hingewiesen.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle:<\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanwalt Dr. Hendrik Zei\u00df<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt f\u00fcr Medizinrecht<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt f\u00fcr Versicherungsrecht<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" width=\"345\" height=\"93\" src=\"https:\/\/i1.wp.com\/implacheck4-0.implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-7.jpg?resize=345%2C93&#038;ssl=1\" alt=\"Beschreibung: cid:image001.png@01CD2A1D.185934D0\" class=\"wp-image-439\" srcset=\"https:\/\/i1.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-7.jpg?w=345&amp;ssl=1 345w, https:\/\/i1.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-7.jpg?resize=300%2C81&amp;ssl=1 300w\" sizes=\"(max-width: 345px) 100vw, 345px\" data-recalc-dims=\"1\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p><strong>Post:<\/strong> Elisabethstra\u00dfe 6, 44139 Dortmund<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Telefon:<\/strong> 0231 58 97 88 15<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Telefax:<\/strong> 0231 58 97 88 90&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mail:<\/strong> <a href=\"mailto:czasch@ehlers-feldmeier.de\">czasch@ehlers-feldmeier.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanw\u00e4lte: Ehlers &amp; Feldmeier Rechtsanw\u00e4lte Partnerschaftsgesellschaft mbB<\/p>\n\n\n\n<p>Sitz: Dortmund<\/p>\n\n\n\n<p>AG Essen: PR 4085<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">17.04.: KfW-Schnellkredit f\u00fcr den Mittelstand ist seit Mittwoch dem 15.04.2020 vef\u00fcgbar!<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<h4>Pressemitteilung vom 15.04.2020 \/ KfW, Inlandsf\u00f6rderung<\/h4>\n\n\n\n<p>Mit dem KfW-Schnellkredit startet ab sofort ein weiterer wichtiger Baustein des umfassenden Schutzschirms der Bundesregierung f\u00fcr den Mittelstand. Nach dem Beschluss des Programms am 6. April und der beihilferechtlichen Genehmigung der Europ\u00e4ischen Kommission vom 11. April wurden in k\u00fcrzester Zeit die notwendigen Schritte zur Umsetzung des KfW-Schnellkredits bei der KfW und den Hausbanken geschaffen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier<\/strong>: \u201eMit dem KfW-Schnellkredit stellen wir unseren vielen mittelst\u00e4ndischen Unternehmen jetzt schnell die so dringend ben\u00f6tigte Liquidit\u00e4t bereit. Mit der \u00dcbernahme von 100% der Kreditrisiken und einer Laufzeit von 10 Jahren helfen wir unb\u00fcrokratisch und verl\u00e4sslich. Denn wir m\u00fcssen unseren Mittelstand mit aller Kraft unterst\u00fctzen, um als Wirtschaft insgesamt nach der Krise wieder durchstarten zu k\u00f6nnen. Der Mittelstand steht f\u00fcr 99,5 % aller Unternehmen in Deutschland, f\u00fcr 60 % aller Arbeitspl\u00e4tze und 80 % aller Ausbildungspl\u00e4tze.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Bundesfinanzminister Olaf Scholz<\/strong>: \u201eDie Bundesregierung tut alles, damit unser Land gut durch die Corona-Krise kommt. Mit einem beispiellosen Hilfspaket sorgen wir daf\u00fcr, dass kleine, mittlere und auch gro\u00dfe Unternehmen die schwierigen Zeiten \u00fcberbr\u00fccken und danach voll durchstarten k\u00f6nnen. Entscheidend ist, dass die Hilfe auch sehr z\u00fcgig ankommt. Genau das stellen wir mit dem KfW-Schnellkredit sicher, der von morgen (Mittwoch) an beantragt werden kann. Der Bund sichert diese Schnellkredite zu 100 % ab, die Hausbanken tragen kein eigenes Risiko. Damit ist sichergestellt, dass das Geld schnell da ankommt, wo es besonders dringend gebraucht wird.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p><strong>KfW-Vorstandsvorsitzender Dr. G\u00fcnther Br\u00e4unig<\/strong>: \u201eMit dem KfW-Schnellkredit wurde im Rahmen der Corona-Hilfe eine weitere wichtige Ma\u00dfnahme umgesetzt, die besonders auf Firmen und Betriebe ab 10 Mitarbeiter zugeschnitten ist. Durch die Beantragungen bei der Hausbank ohne weitere Risikopr\u00fcfung erreicht die Hilfe schnell die Unternehmen und hilft so mit, die schweren Auswirkungen der Corona-Pandemie zu lindern.&#8220;<\/p>\n\n\n\n<p>Die KfW-Schnellkredite f\u00fcr den Mittelstand umfassen im Kern folgende Ma\u00dfnahmen:<\/p>\n\n\n\n<p>Unter der Voraussetzung, dass das Unternehmen in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt hat, sofern es bislang nur f\u00fcr einen k\u00fcrzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen, soll ein \u201eSchnellkredit\u201c mit folgenden Eckpunkten gew\u00e4hrt werden:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>Der Kredit steht mittelst\u00e4ndischen Unternehmen mit mehr als 10 Besch\u00e4ftigten zur Verf\u00fcgung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.<\/li><li>Das Kreditvolumen pro Unternehmen betr\u00e4gt bis zu 25 % des Gesamtumsatzes im Jahr 2019, maximal \u20ac 800.000 f\u00fcr Unternehmen mit einer Besch\u00e4ftigtenzahl \u00fcber 50 Mitarbeitern, maximal \u20ac 500.000 f\u00fcr Unternehmen mit einer Besch\u00e4ftigtenzahl von bis zu 50.<\/li><li>Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verh\u00e4ltnisse aufweisen.<\/li><li>Auf Wunsch bis zu 2 tilgungsfreie Jahre zu Beginn, um die kurzfristige Belastung zu senken.<\/li><li>Die Bank erh\u00e4lt eine Haftungsfreistellung in H\u00f6he von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.<\/li><li>Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikopr\u00fcfung durch die Bank oder die KfW. Eine Besicherung ist nicht vorgesehen. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber hinaus gibt es Verbesserungen beim bereits bestehenden KfW-Sonderprogramm. Diese bestehen in einer Verl\u00e4ngerung der Laufzeit von bis zu f\u00fcnf auf bis zu sechs Jahre, f\u00fcr Kredite bis 800.000 \u20ac sogar bis zu 10 Jahre. Zudem wird f\u00fcr die Annahme einer positiven Fortf\u00fchrungsprognose darauf abgestellt, dass die Unternehmen zum Stichtag 31.12.2019 geordnete wirtschaftliche Verh\u00e4ltnisse aufgewiesen haben.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.kfw.de\/inlandsfoerderung\/Unternehmen\/Erweitern-Festigen\/F\u00f6rderprodukte\/KfW-Schnellkredit-(078)\/\">https:\/\/www.kfw.de\/inlandsfoerderung\/Unternehmen\/Erweitern-Festigen\/F\u00f6rderprodukte\/KfW-Schnellkredit-(078)\/<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: KFW <\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">14.04.: UPDATE &#8211; Kommt der \u201eSchutzschirm\u201c f\u00fcr Zahnarztpraxen?<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Das Bundesgesundheitsministerium weist auf\nseiner Internetseite aktuell darauf hin, dass unter anderem auch die Einnahmeausf\u00e4lle\nvon Zahn\u00e4rzten teilweise ausgeglichen werden sollen. Hierzu hei\u00dft es dort:<\/p>\n\n\n\n<p><em>Zahn\u00e4rzte erhalten 30 Prozent der Differenz zwischen angenommener\nGesamtverg\u00fctung f\u00fcr das laufende Jahr und tats\u00e4chlich erbrachter Leistung. Auf\ndie Boni werden weitere Unterst\u00fctzungsma\u00dfnahmen wie Soforthilfen f\u00fcr\nSelbstst\u00e4ndige und das Kurzarbeitergeld nicht angerechnet. <\/em><em><\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Ein Gesetz dazu ist bislang noch nicht verabschiedet. Wir werden Sie \u00fcber die aktuellen Entwicklungen informieren.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanwalt Dr.\nHendrik Zei\u00df<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt\nf\u00fcr Medizinrecht<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt\nf\u00fcr Versicherungsrecht<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" width=\"345\" height=\"93\" src=\"https:\/\/i0.wp.com\/implacheck4-0.implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-6.jpg?resize=345%2C93&#038;ssl=1\" alt=\"Beschreibung: cid:image001.png@01CD2A1D.185934D0\" class=\"wp-image-345\" srcset=\"https:\/\/i0.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-6.jpg?w=345&amp;ssl=1 345w, https:\/\/i0.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-6.jpg?resize=300%2C81&amp;ssl=1 300w\" sizes=\"(max-width: 345px) 100vw, 345px\" data-recalc-dims=\"1\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p><strong>Post:<\/strong> Elisabethstra\u00dfe 6, 44139\nDortmund<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Telefon:<\/strong> 0231 58 97 88 15<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Telefax:<\/strong> 0231\n58 97 88 90&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mail:<\/strong> <a href=\"mailto:czasch@ehlers-feldmeier.de\">czasch@ehlers-feldmeier.de<\/a> <\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanw\u00e4lte:\nEhlers &amp; Feldmeier Rechtsanw\u00e4lte Partnerschaftsgesellschaft mbB <\/p>\n\n\n\n<p>Sitz:\nDortmund<\/p>\n\n\n\n<p>AG\nEssen: PR 4085<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">14.04.: Behandlungen in Zahn\u00e4rztlichen Praxen w\u00e4hrend der COVID-19-Pandemie<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Weiterhin herrscht Unsicherheit, welche Behandlungen derzeit\nin Zahn\u00e4rztlichen Praxen vertretbar und zul\u00e4ssig sind. Diese Unsicherheit wurde\naktuell durch Vierte Verordnung der Landesregierung des Landes\nBaden-W\u00fcrttemberg zur \u00c4nderung der Corona-Verordnung vom 09.04.2020, in Kraft\nseit dem 10.04.2020, bef\u00f6rdert. In \u00a7 6a der Verordnung hei\u00dft es:<\/p>\n\n\n\n<p><em>Bei der zahn\u00e4rztlichen\nVersorgung von Patientinnen und Patienten in den Fachgebieten <\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>1. Oralchirurgie, <\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>2. Zahn-, Mund- und\nKieferheilkunde und <\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>3. Kieferorthop\u00e4die <\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>d\u00fcrfen nur akute\nErkrankungen oder Schmerzzust\u00e4nde (Notf\u00e4lle) behandelt werden. Andere als\nNotfallbehandlungen nach Satz 1 sind auf einen Zeitpunkt nach dem\nAu\u00dferkrafttreten dieser Verordnung zu verschieben.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Eine solche Regelung gilt nach derzeitigen Kenntnisstand nur in Baden-W\u00fcrttemberg und widerspricht nach unserer Auffassung der bisherigen Haltung zu zahn\u00e4rztlichen Behandlungen, die auch von der Bundeszahn\u00e4rztekammer vertreten wird. Diese verweist aktuell weiterhin auf ein vom Institut der Deutschen Zahn\u00e4rzte entwickeltes Handout: <em>System von Standardvorgehensweisen f\u00fcr Zahnarztpraxen w\u00e4hrend der Coronavirus-\u200bPandemie: <\/em><a href=\"https:\/\/www.idz.institute\/fileadmin\/Content\/Publikationen-PDF\/IDZ_SARS-CoV-2_Standardvorgehensweise_ZAP_2020-04-08.pdf\" class=\"rank-math-link\"><em>https:\/\/www.idz.institute\/fileadmin\/Content\/Publikationen-PDF\/IDZ_SARS-CoV-2_Standardvorgehensweise_ZAP_2020-04-08.pdf<\/em><\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Wir werden die Entwicklung weiter beobachten und Sie informieren, sobald es \u00c4nderungen gibt.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanwalt Dr.\nHendrik Zei\u00df<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt\nf\u00fcr Medizinrecht<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt\nf\u00fcr Versicherungsrecht<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" width=\"345\" height=\"93\" src=\"https:\/\/i0.wp.com\/implacheck4-0.implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-5.jpg?resize=345%2C93&#038;ssl=1\" alt=\"Beschreibung: cid:image001.png@01CD2A1D.185934D0\" class=\"wp-image-342\" srcset=\"https:\/\/i0.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-5.jpg?w=345&amp;ssl=1 345w, https:\/\/i0.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-5.jpg?resize=300%2C81&amp;ssl=1 300w\" sizes=\"(max-width: 345px) 100vw, 345px\" data-recalc-dims=\"1\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p><strong>Post:<\/strong> Elisabethstra\u00dfe 6, 44139\nDortmund<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Telefon:<\/strong> 0231 58 97 88 15<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Telefax:<\/strong> 0231\n58 97 88 90&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mail:<\/strong> <a href=\"mailto:czasch@ehlers-feldmeier.de\">czasch@ehlers-feldmeier.de<\/a> <\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanw\u00e4lte:\nEhlers &amp; Feldmeier Rechtsanw\u00e4lte Partnerschaftsgesellschaft mbB <\/p>\n\n\n\n<p>Sitz:\nDortmund<\/p>\n\n\n\n<p>AG\nEssen: PR 4085<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">14.04.: Gefahr eines Subventionsbetruges bei Beantragung staatlicher Zusch\u00fcsse<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Wer staatliche Zusch\u00fcsse beantragt, erkl\u00e4rt dabei, dass alle\nvon ihm gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Dazu geh\u00f6ren auch die\nAngaben zu den Voraussetzungen f\u00fcr die Gew\u00e4hrung des Zuschusses. Viele Antr\u00e4ge\nwerden jetzt nicht oder nur fl\u00fcchtig gepr\u00fcft. Zusch\u00fcsse werden ausgezahlt. Das\nbedeutet jedoch nicht, dass damit m\u00f6glicherweise falsche Angaben bei der\nAntragstellung folgenlos blieben. Im Gegenteil: Ergibt sich sp\u00e4ter, dass die\nAngaben unzutreffend waren und der Antragsteller keinen Anspruch auf einen\nZuschuss hatte, f\u00fchrt dies nicht nur zur R\u00fcckforderung, sondern kann auch ein\nErmittlungsverfahren wegen eines Subventionsbetruges gem. \u00a7 264 StGB nach sich\nziehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Es ist daher jedem zu raten, Zusch\u00fcsse nur zu beantragen, wenn nach eigener Pr\u00fcfung hierauf ein Anspruch besteht. Wurde bereits ein Zuschuss beantragt und gew\u00e4hrt, sollte jeder f\u00fcr sich noch einmal pr\u00fcfen, ob der Anspruch wirklich bestand. Ergibt sich, dass dies nicht der Fall war, sollte der Zuschuss umgehend freiwillig zur\u00fcckgezahlt werden. Der Zuschuss ist bei der Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr das Jahr 2020 anzugeben. Sp\u00e4testens dann wird die Finanzverwaltung eine Pr\u00fcfung hinsichtlich der Berechtigung zum Erhalt des Zuschusses vornehmen.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanwalt Dr.\nHendrik Zei\u00df<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt\nf\u00fcr Medizinrecht<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt\nf\u00fcr Versicherungsrecht<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" width=\"345\" height=\"93\" src=\"https:\/\/i0.wp.com\/implacheck4-0.implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-4.jpg?resize=345%2C93&#038;ssl=1\" alt=\"Beschreibung: cid:image001.png@01CD2A1D.185934D0\" class=\"wp-image-339\" srcset=\"https:\/\/i2.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-4.jpg?w=345&amp;ssl=1 345w, https:\/\/i2.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-4.jpg?resize=300%2C81&amp;ssl=1 300w\" sizes=\"(max-width: 345px) 100vw, 345px\" data-recalc-dims=\"1\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p><strong>Post:<\/strong> Elisabethstra\u00dfe 6, 44139\nDortmund<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Telefon:<\/strong> 0231 58 97 88 15<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Telefax:<\/strong> 0231\n58 97 88 90&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mail:<\/strong> <a href=\"mailto:czasch@ehlers-feldmeier.de\">czasch@ehlers-feldmeier.de<\/a> <\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanw\u00e4lte:\nEhlers &amp; Feldmeier Rechtsanw\u00e4lte Partnerschaftsgesellschaft mbB <\/p>\n\n\n\n<p>Sitz:\nDortmund<\/p>\n\n\n\n<p>AG\nEssen: PR 4085<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">14.04.: SARS CoV-2 und das Mietrecht II<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Inzwischen hat der Gesetzgeber durch \u00a7 2 des Art. 240 des\nEinf\u00fchrungsgesetzes zum B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch Beschr\u00e4nkungen der\nK\u00fcndigungsm\u00f6glichkeit von Miet- und Pachtverh\u00e4ltnisses eingef\u00fchrt. Danach ist\ndie fristlose K\u00fcndigung eines Mietverh\u00e4ltnisses aufgrund eines auf den\nAuswirkungen der COVID-19-Pandemie beruhenden Mietr\u00fcckstandes in der Zeit von\n01.04. bis 30.06.2020 ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Verpflichtung zur Zahlung der Miete bleibt jedoch bestehen. Der Mietr\u00fcckstand ist bis sp\u00e4testens zum 30.06.2022 auszugleichen. Wer diese Regelung in Anspruch nimmt, sollte darauf achten, die laufenden Miete ab Juli 2020 mit einer Tilgungsbestimmung zu versehen, aus der sich eindeutig ergibt, f\u00fcr welchen Monat die Miete gezahlt wird. Der Vermieter hat andernfalls die M\u00f6glichkeit, die Zahlungen auf den \u00e4ltesten R\u00fcckstand zu verrechnen und kann den so entstehenden neuen R\u00fcckstand zum Anlass nehmen, das Mietverh\u00e4ltnis fristlos zu k\u00fcndigen.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanwalt Dr.\nHendrik Zei\u00df<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt\nf\u00fcr Medizinrecht<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt\nf\u00fcr Versicherungsrecht<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" width=\"345\" height=\"93\" src=\"https:\/\/i2.wp.com\/implacheck4-0.implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-3.jpg?resize=345%2C93&#038;ssl=1\" alt=\"Beschreibung: cid:image001.png@01CD2A1D.185934D0\" class=\"wp-image-336\" srcset=\"https:\/\/i1.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-3.jpg?w=345&amp;ssl=1 345w, https:\/\/i1.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-3.jpg?resize=300%2C81&amp;ssl=1 300w\" sizes=\"(max-width: 345px) 100vw, 345px\" data-recalc-dims=\"1\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p><strong>Post:<\/strong> Elisabethstra\u00dfe 6, 44139\nDortmund<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Telefon:<\/strong> 0231 58 97 88 15<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Telefax:<\/strong> 0231\n58 97 88 90&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mail:<\/strong> <a href=\"mailto:czasch@ehlers-feldmeier.de\">czasch@ehlers-feldmeier.de<\/a> <\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanw\u00e4lte:\nEhlers &amp; Feldmeier Rechtsanw\u00e4lte Partnerschaftsgesellschaft mbB <\/p>\n\n\n\n<p>Sitz:\nDortmund<\/p>\n\n\n\n<p>AG\nEssen: PR 4085<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">09.04.: NRW stoppt vorerst Zahlung der Corona-Soforthilfe<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<h2>Antr\u00e4ge \u00fcber die Seite Wirtschaft.NRW k\u00f6nnen weiterhin gestellt werden<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Zahlung der NRW-Soforthilfe 2020 f\u00fcr Solo-Selbstst\u00e4ndige und Kleinstbetriebe wird vorerst gestoppt.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Ministerium f\u00fcr Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie teilt mit: <\/p>\n\n\n\n<p>Die Zahlung der NRW-Soforthilfe 2020 f\u00fcr Solo-Selbstst\u00e4ndige und Kleinstbetriebe wird vorerst gestoppt. Das entschied das Wirtschaftsministerium (MWIDE) in Abstimmung mit dem Landeskriminalamt am Mittwochabend. Nach ersten Hinweisen auf Fake-Webseiten, die in Suchergebnissen prominent platziert waren, hatte das MWIDE am Dienstag Strafanzeige wegen Betrugs erstattet.<br> \u00a0<br> Das LKA hatte daraufhin mit der Zentral- und Ansprechstelle f\u00fcr Cyberkriminalit\u00e4t die Ermittlungen aufgenommen und das Ministerium gestern Abend \u00fcber erste Ergebnisse informiert. Demnach haben Betreiber mit gef\u00e4lschten Antragsformularen Daten abgefischt und diese mutma\u00dflich f\u00fcr kriminelle Machenschaften genutzt. Daraufhin hatte das Land die Bezirksregierungen angewiesen, die weitere Auszahlung der Gelder auszusetzen. In den kommenden Tagen wird die Ermittlergruppe ihre Recherchen fortsetzen, um betr\u00fcgerische Antr\u00e4ge zu identifizieren.<br> \u00a0<br> Die Antragstellung ist davon nicht ber\u00fchrt: Kleinunternehmer und Selbstst\u00e4ndige k\u00f6nnen weiterhin die NRW-Soforthilfe beantragen. Cyberexperten von Wirtschaftsministerium und LKA raten erneut dringend, daf\u00fcr ausschlie\u00dflich die offizielle Internetseite zu nutzen: <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/soforthilfe-corona.nrw.de\/\" target=\"_blank\">https:\/\/soforthilfe-corona.nrw.de<\/a>. Offizielle Webseiten des Landes enden stets auf der Endung \u201e.nrw\u201c oder \u201e.nrw.de\u201c.<br> \u00a0<br> Antragsteller, die auf Ihre \u00dcberweisung warten, bitten wir um Verst\u00e4ndnis und etwas Geduld. <strong>Das Ministerium wird zeitnah \u00fcber die weitere Entwicklung informieren.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Ministerium f\u00fcr Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie NRW        Stand 09.04.2020<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">08.04.: Klarstellung KZVWL &#8211; Zinsen bei Antrag auf Ratenzahlung \/ Stundung \/ Vorabzahlung<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Mit dem Schreiben vom 31.03.: &#8222;Zahlungen der KZVWL im \u00dcberblick und Umgang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen von SARS-COV-2 \/ COVID 19&#8220; der KZVWL wurde im Antrag auf Ratenzahlung \/ Stundung \/ Vorabzahlung dargestellt, dass der Antragsteller sich mit einer Berechnung einer Verzinsung in H\u00f6he von 6 Prozentpunkten p.a. \u00fcber den jeweiligen Basiszinssatz des \u00a7 247 BGB einverstanden (vergl. \u00a710 Abs. 7 der Satzung der KZVWL) einverstanden erkl\u00e4rt. <\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" width=\"551\" height=\"800\" src=\"https:\/\/i2.wp.com\/implacheck4-0.implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/Antrag_auf_Stundung.jpg?resize=551%2C800&#038;ssl=1\" alt=\"\" class=\"wp-image-325\" srcset=\"https:\/\/i0.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/Antrag_auf_Stundung.jpg?w=551&amp;ssl=1 551w, https:\/\/i0.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/Antrag_auf_Stundung.jpg?resize=207%2C300&amp;ssl=1 207w\" sizes=\"(max-width: 551px) 100vw, 551px\" data-recalc-dims=\"1\" \/><\/figure>\n\n\n\n<h3><strong>WICHTIG: Hiervon r\u00fcckt die KZVWL im Schreiben vom 03.04.2020 wie folgt ab:<\/strong><\/h3>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Mit Sonderrundschreiben vom 31.03.2020 haben wir Sie dar\u00fcber informiert, dass die KZVWL zur Bew\u00e4ltigung von kurzfristigen Liquidit\u00e4tsproblemen auch das Instrument \u201eStundung \/ Ratenzahlung und Vorabzahlungen\u201c anbietet. Das beigef\u00fcgte Formular enth\u00e4lt dabei einen Hinweis auf diesbez\u00fcgliche Zinszahlungen nach \u00a7 10 Abs. 7  der Satzung der KZVWL. <strong>In diesem Zusammenhang m\u00f6chten wir nochmals ausdr\u00fccklich darauf hinweisen, dass derartige Zinszahlungen bei einer Vereinbarung zur Stundung bzw. Ratenzahlung und Vorabzahlung, die ab April 2020 geschlossen werden, nicht anfallen.<\/strong> Diese Regelung gilt zun\u00e4chst befristet bis zum 31.12.2020.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: KZVWL <\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">07.04.: Information zur Stundung von Beitr\u00e4gen,  Mahnverfahren und K\u00fcndigungen innerhalb der privaten Krankvollversicherung am Beispiel der Allianz.<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p><strong>1.) Wie geht die APKV mit Zahlungsschwierigkeiten der Kunden um?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei Zahlungsschwierigkeiten verursacht durch das Coronavirus und den damit verbundenen Einschr\u00e4nkungen soll f\u00fcr die Kunden der APKV kurzfristig Abhilfe geschaffen werden. Das Betriebsgebiet erh\u00e4lt in diesem Kontext von der APKV die M\u00f6glichkeit, Beitr\u00e4ge zu stunden. Das Betriebsgebiet wird im Dialog mit dem Kunden pr\u00fcfen, wie die APKV hier am besten unterst\u00fctzen kann. W\u00e4hrend der Stundung gilt weiterhin der Versicherungsschutz. Es soll zun\u00e4chst auf konkrete Nachweise verzichtet werden.  <\/p>\n\n\n\n<p>Ab dem 01.04.2020 gilt f\u00fcr vor dem 08.03.2020 abgeschlossene Vertr\u00e4ge die unter Frage 2 dargestellte, gesetzliche Regelung. <\/p>\n\n\n\n<p>Neben der gesetzlichen Regelung bleibt es weiterhin m\u00f6glich, mit dem Kunden f\u00fcr ihn g\u00fcnstigere L\u00f6sungen im Einzelfall zu pr\u00fcfen\/zu vereinbaren. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.) Ist eine Stundung von Beitr\u00e4gen in der HKV (inkl. Zusatzbausteine und PPV) m\u00f6glich? F\u00fcr welchen Zeitraum k\u00f6nnen Beitr\u00e4ge gestundet werden? Welche Unterlagen werden ben\u00f6tigt? Welche weiteren Kulanzma\u00dfnahmen sind f\u00fcr diese Zielgruppe vorgesehen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Gesetzgeber r\u00e4umt den HKV-Kunden sowie den KT- und PPV-Kunden ab dem 01.04.2020 die M\u00f6glichkeit der Leistungsverweigerung f\u00fcr vor dem 08.03.2020 geschlossene Vertr\u00e4ge ein. Das bedeutet, dass die Kunden ihre Beitr\u00e4ge zur HKV, KT und PPV nicht bezahlen m\u00fcssen und dennoch unver\u00e4ndert Anspruch auf die vereinbarten Versicherungsleistungen haben. Voraussetzung f\u00fcr das Leistungsverweigerungsrecht ist, dass der Kunde aufgrund der Corona-Krise seine Versicherungspr\u00e4mien nicht mehr bezahlen kann und sich hierauf beruft.  <\/p>\n\n\n\n<p>Das Leistungsverweigerungsrecht gilt zun\u00e4chst bis zum 30.06.2020, wobei die M\u00f6glichkeit der Verl\u00e4ngerung durch den Gesetzgeber besteht. Jeder Kunde, welcher sich auf Corona-bedingte Einbu\u00dfen beruft, kann die Stundung zun\u00e4chst bis zum 30.06.2020 ohne weitere Nachweise erhalten. <\/p>\n\n\n\n<p>Nach Ablauf dieses sog. Moratoriums m\u00fcssen die nicht bezahlten Beitr\u00e4ge nachbezahlt werden. \u00dcber welchen Zeitraum diese Nachzahlung erfolgen muss, wird derzeit innerhalb der APKV gekl\u00e4rt. Es ist aber nicht vorgesehen, dass die Nachzahlung in einem Betrag und sofort nach dem Ablauf des Moratoriums erfolgen muss. W\u00e4hrend des Moratoriums m\u00fcssen s\u00e4mtliche Mahnverfahren ausgesetzt werden und es erfolgt keine Umstellung in den Notlagentarif. Ausnahme: Vertrag erf\u00fcllt vor dem 01.04.2020 bereits die Voraussetzungen der Umstellung in den Notlagentarif, d.h. Mahnverfahren wurde vollst\u00e4ndig durchlaufen und Zahlungsr\u00fcckstand in ausreichender H\u00f6he bestand bereits vor dem 01.04.2020. In diesem Fall ist der Zahlungsr\u00fcckstand nicht auf die Corona-Krise zur\u00fcckzuf\u00fchren. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Verbraucherzentrale NRW hat im Internet einen <a href=\"https:\/\/www.verbraucherzentrale.nrw\/sites\/default\/files\/2020-03\/Musterbrief_Dauerschuldverhaeltnisse_Corona.pdf\" class=\"rank-math-link\">Musterbrief<\/a> hinterlegt, damit sich Verbraucher auf das Moratorium berufen k\u00f6nnen. <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Allianz Krankversicherung AG <\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">07.04.: Son\u00adder\u00adzah\u00adlun\u00adgen jetzt steu\u00ader\u00adfrei &#8211; Anerkennung f\u00fcr Besch\u00e4ftigte in der Corona-Krise<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>In der Corona-Krise werden Sonderzahlungen f\u00fcr Besch\u00e4ftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber k\u00f6nnen ihren Besch\u00e4ftigten nun Beihilfen und Unterst\u00fctzungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gew\u00e4hren. Erfasst werden Sonderleistungen, die die Besch\u00e4ftigten zwischen dem 1.&nbsp;M\u00e4rz 2020 und dem 31.&nbsp;Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung ist, dass die Beihilfen und Unterst\u00fctzungen zus\u00e4tzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Die steuerfreien Leistungen sind im Lohnkonto aufzuzeichnen. Andere Steuerbefreiungen und Bewertungserleichterungen bleiben hiervon unber\u00fchrt. Die Beihilfen und Unterst\u00fctzungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote\"><p>Freundliche Worte an der Ladentheke und Beifall f\u00fcr das medizinische Personal sind ein sch\u00f6ner Ausdruck unserer Verbundenheit in dieser schweren Zeit. Aber wir wollen mehr tun, um die Helferinnen und Helfer angemessen zu w\u00fcrdigen. Eine Reihe von Unternehmen hat bereits angek\u00fcndigt, das Engagement ihrer Besch\u00e4ftigten mit Sonderzahlungen zu belohnen, andere werden diesem Vorbild sicherlich folgen. Das Bundesfinanzministerium stellt nun sicher, dass diese Pr\u00e4mien ohne den Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen bei den Besch\u00e4ftigten ankommen. 100-prozentigen Einsatz in dieser Zeit wollen wir 100-prozentig belohnen.<\/p><cite>Bundesfinanzminister Scholz<\/cite><\/blockquote>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen wird die besondere und unverzichtbare Leistung der Besch\u00e4ftigten in der Corona-Krise anerkannt.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesministerium f\u00fcr Finanzen<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">03.04.:  ZAHNARTZPRAXIS IM FOKUS: Rechtliche Einsch\u00e4tzung zur Patientenbehandlung w\u00e4hrend der SARS-CoV2-Pandemie durch Herrn Dr. Hendrik Zei\u00df \u2013 Fachanwalt f\u00fcr Medizinrecht.<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p><strong>Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie auf die zahn\u00e4rztliche Praxis<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.) <\/strong>Aktuell kursieren zum Teil widerspr\u00fcchliche Informationen dar\u00fcber, welche Behandlungen in zahn\u00e4rztlichen Praxen noch durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen\/d\u00fcrfen. Nachstehend soll f\u00fcr etwas Klarheit gesorgt werden. Die folgenden Informationen geben den aktuellen Stand (03.04.2020) wieder. Es existieren      derzeit keine beh\u00f6rdlichen Anordnungen zur generellen Schlie\u00dfung von      zahn\u00e4rztlichen Praxen oder zu einem generellen Verbot der Behandlung von      Patienten. Die kassenzahn\u00e4rztliche Bundesvereinigung und die      Bundeszahn\u00e4rztekammer weisen in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 31.      M\u00e4rz 2020 ausdr\u00fccklich darauf hin, dass angeordnete Praxisschlie\u00dfungen      derzeit nicht zur Diskussion stehen. Vielmehr ist jeder Vertragszahnarzt      gem. \u00a7 95 Abs. 3 S. 1 SGB V durch seine Zulassung <strong>zur Teilnahme an der vertragszahn\u00e4rztlichen Versorgung<\/strong> im      Umfang seines aus der Zulassung folgenden Versorgungsauftrages berechtigt      und <strong>verpflichtet<\/strong>. \u00a7 8 Abs. 6      BMV-Z regelt, dass der Vertragszahnarzt die Behandlung eines Versicherten      nur in begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen ablehnen darf.  <\/p>\n\n\n\n<p>Ausnahmen von dem Grundsatz, die vertragszahn\u00e4rztliche Praxis aufrechtzuerhalten, k\u00f6nnen sich nur durch beh\u00f6rdlich angeordnete (einzelfallbezogene) Praxisschlie\u00dfungen oder in Ausnahmef\u00e4llen in Abstimmung mit der zust\u00e4ndigen kassenzahn\u00e4rztlichen Vereinigung ergeben. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.) <\/strong>Um einen Beitrag      zur Eind\u00e4mmung der Pandemie zu leisten und die zahn\u00e4rztliche Versorgung      aufrechtzuerhalten, gilt es, einzelfallbezogene Praxisschlie\u00dfungen durch      beh\u00f6rdliche Anordnungen zu vermeiden. Hierzu wiederum m\u00fcssen Patientinnen      und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so gut wie m\u00f6glich      vor unn\u00f6tigen Infektionsrisiken gesch\u00fctzt werden. Deshalb weisen KZBV und      BZ\u00c4K in ihrer gemeinsamen Stellungnahme vom 31. M\u00e4rz 2020 darauf hin, dass      nach Abkl\u00e4rung und Ausschluss von besonderen Infektionsrisiken seitens des      Patienten gemeinsam mit dem Patienten zu entscheiden ist, ob eine geplante      Behandlung unter den derzeitigen Gegebenheiten wirklich erforderlich ist      oder zun\u00e4chst aufgeschoben werden kann. <\/p>\n\n\n\n<p>Die kassenzahn\u00e4rztliche Vereinigung Nordrhein und die Zahn\u00e4rztekammer Nordrhein weisen in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 29. M\u00e4rz 2020 darauf hin, dass auf Ersuchen des Ministeriums f\u00fcr Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW nur dringend erforderliche Behandlungen durchzuf\u00fchren sind. Wann eine Behandlung in diesem Sinne dringend erforderlich ist, ist in Abstimmung zwischen dem Patienten und dem Zahnarzt unter Ber\u00fccksichtigung m\u00f6glicher Infektionsrisiken einzelfallbezogen festzustellen. <\/p>\n\n\n\n<p><b>Derzeit ergibt sich aus keiner seri\u00f6sen Quelle der Hinweis, dass ausschlie\u00dflich Notfallbehandlungen durchzuf\u00fchren sind. Vielmehr k\u00f6nnen auch geplante Behandlungen durchgef\u00fchrt werden. Die Zahn\u00e4rztekammer Nordrhein empfiehlt, bei allen Patienten antiseptische Mundsp\u00fclungen mit den im DAHZ-Leitfaden aufgef\u00fchrten Mitteln einzusetzen. Ultraschall-Zahnsteinentfernungen und Airflow sollten vermied<\/b><strong>en und stattdessen, falls n\u00f6tig, manuelle Scaler und K\u00fcretten verwendet werden.<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.)<\/strong> In die Abw\u00e4gung      einzustellen sind neben der Risikolage auf Seiten des Patienten auch die      m\u00f6glichen Schutzma\u00dfnahmen innerhalb der Praxis f\u00fcr das Personal und den      Behandler. <\/p>\n\n\n\n<p>In diesem Zusammenhang erlangt der aktuelle Mangel an Schutzausr\u00fcstung nicht unerhebliche Bedeutung. Die Berufsgenossenschaft f\u00fcr Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege weist auf ihrer Internetseite (25.03.2020) darauf hin, dass dann, wenn auf Grund eines Notfalls ein erkrankter Patient ohne hinreichende pers\u00f6nliche Schutzausr\u00fcstung behandelt werden muss und sich dadurch eine versicherte Person infiziert, seitens der Berufsgenossenschaft von einer Regresspr\u00fcfung und Regressnahme Abstand genommen wird. <\/p>\n\n\n\n<p>Auch hieraus wird deutlich, dass Notfallpatienten mit COVID-19-Anamnese oder Verdachtsf\u00e4lle mit deutlichen Symptomen nicht ohne Weiteres unbehandelt bleiben d\u00fcrfen. Vielmehr muss in diesen F\u00e4llen versucht werden, die Notfallbehandlung unter Hinzuziehung vorhandener Schutzausr\u00fcstung im unbedingt notwendigen Umfang durchzuf\u00fchren. Sollte dies nicht m\u00f6glich sein, muss gemeinsam mit dem Patienten versucht werden, eine anderweitige Behandlungsm\u00f6glichkeit gefunden zu werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die jeweiligen kassenzahn\u00e4rztlichen Vereinigungen versuchen in Abstimmung mit den zust\u00e4ndigen Ministerien, Behandlungszentren an Universit\u00e4ts-Zahnkliniken, Kliniken mit einer Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie-Abteilung und Kliniken mit einem zahnmedizinischen Fachbereich zu organisieren, die zentral die Behandlung von Notf\u00e4llen bei COVID-19-Patienten oder Verdachtsf\u00e4llen \u00fcbernehmen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.) <\/strong>Abgesehen von den      f\u00fcr alle Unternehmen geltenden Hilfen (Erweiterung der M\u00f6glichkeit zur      Beantragung von Kurzarbeitergeld, verlorene Zusch\u00fcsse, verg\u00fcnstige      Kredite) existiert derzeit <strong>kein      speziell auf zahn\u00e4rztliche Praxen bezogener Rettungsschirm<\/strong>. Dies      beanstandete die Bundeszahn\u00e4rztekammer zuletzt in einer Pressemitteilung      vom 2. April 2020, in der darauf hingewiesen wurde, dass das      COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz Zahn\u00e4rzte unverst\u00e4ndlicher Weise      nicht unterst\u00fctzt. Die Bundeszahn\u00e4rztekammer fordert insoweit den Gesetzgeber dringend auf, umgehend zu handeln. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.) <\/strong>Zusammenfassend      ist damit festzuhalten, dass eine anlasslose Schlie\u00dfung der zahn\u00e4rztlichen      Praxis jedenfalls bei bestehender vertragszahn\u00e4rztlicher Zulassung aus      rechtlichen Gr\u00fcnden nicht in Betracht kommt. Nimmt man den Appell des Ministeriums f\u00fcr Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, die Sicherstellung der zahn\u00e4rztlichen Versorgung aufrecht zu erhalten, ernst, so kann dies nicht nur bedeuten, Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor unn\u00f6tigen Infektionsrisiken zu sch\u00fctzen, sondern auch durch die Durchf\u00fchrung von Behandlungen, die notwendige wirtschaftliche Grundlage f\u00fcr das Fortbestehen der zahn\u00e4rztlichen Praxis sicherzustellen. <\/p>\n\n\n\n<p>Demnach\nist der Einsch\u00e4tzung der KZBV und BZ\u00c4K zu folgen, wonach Zahnarzt und Patient\nunter Ber\u00fccksichtigung der Risikolage gemeinsam entscheiden m\u00fcssen, ob\nBehandlungen durchgef\u00fchrt werden oder nicht. Zeigt der Patient keine\nKrankheitssymptome, geh\u00f6rt er keiner besonderen Risikogruppe an, ist er nicht\naus einem Risikogebiet eingereist und verf\u00fcgt der Zahnarzt \u00fcber ausreichende\npers\u00f6nliche Schutzausr\u00fcstung f\u00fcr sich&nbsp;\nund sein Personal, so k\u00f6nnen auch geplante Behandlungen, insbesondere\nchirurgische Eingriffe, bei denen keine oder nur geringe Aerosole entstehen,\ndurchgef\u00fchrt werden. <\/p>\n\n\n\n<p>Dies ist unsere Auffassung unter Bewertung aller derzeit verf\u00fcgbaren seri\u00f6sen Informationen. Wir k\u00f6nnen nicht ausschlie\u00dfen, dass diese Einsch\u00e4tzung in der derzeitigen Situation kurzfristig zu \u00fcberdenken ist. <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Autor: <\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" width=\"345\" height=\"93\" src=\"https:\/\/i2.wp.com\/implacheck4-0.implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-2.jpg?resize=345%2C93&#038;ssl=1\" alt=\"\" class=\"wp-image-301\" srcset=\"https:\/\/i2.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-2.jpg?w=345&amp;ssl=1 345w, https:\/\/i2.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-2.jpg?resize=300%2C81&amp;ssl=1 300w\" sizes=\"(max-width: 345px) 100vw, 345px\" data-recalc-dims=\"1\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Rechtsanwalt\nDr. Hendrik Zei\u00df<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt\nf\u00fcr Medizinrecht<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt\nf\u00fcr Versicherungsrecht<\/p>\n\n\n\n<p>Post:\nElisabethstra\u00dfe 6, 44139 Dortmund<\/p>\n\n\n\n<p>Telefon:\n0231 58 97 88 15<\/p>\n\n\n\n<p>Telefax: 0231 58 97 88 90&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"mailto:zeiss@ehlers-feldmeier.de\">zeiss@ehlers-feldmeier.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanw\u00e4lte: Ehlers &amp; Feldmeier Rechtsanw\u00e4lte Partnerschaftsgesellschaft mbB <\/p>\n\n\n\n<p>Sitz:\nDortmund<\/p>\n\n\n\n<p>AG\nEssen: PR 4085<\/p>\n\n\n\n<p>www.ehlers-feldmeier.de <\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Stand: 03.04.2020<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">02.04.: Versorgungswerke &#8211; Beitragsanpassung und\/oder Beitragsstundung<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>F\u00fchrt der durch die Corona-Krise bedingte Umsatzausfall zu finanziellen Schwierigkeiten, kann auch eine Anpassung oder Stundung der Beitr\u00e4ge zum Versorgungswerk gepr\u00fcft werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Versorgungswerke handhaben das Thema Beitragsanpassung\/-stundung aufgrund der Corona-Pandemie unterschiedlich. Wie empfehlen, Kontakt zu Ihrem Versorgungswerk aufzunehmen und sich \u00fcber die Optionen beraten zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Kontaktdaten der Versorgungswerke finden Sie hier:<\/p>\n\n\n\n<h1>Versorgungswerke f\u00fcr Zahn\u00e4rzte<\/h1>\n\n\n\n<h3>Baden-W\u00fcrttembergische Versorgungsanstalt f\u00fcr \u00c4rzte, Zahn\u00e4rzte und Tier\u00e4rzte<\/h3>\n\n\n\n<p>Gartenstr. 63, 72074 T\u00fcbingen<br>Postfach 26 49, 72016 T\u00fcbingen<br>Tel.: 07071 201-0, Fax: 07071 26934<br><a href=\"http:\/\/www.bwva.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.bwva.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>Bayerische \u00c4rzteversorgung<\/h3>\n\n\n\n<p>Denninger Str. 37, 81925 M\u00fcnchen<br>Postanschrift: 81919 M\u00fcnchen<br>Tel.: 089 9235-6, Fax: 089 9235-8767<br><a href=\"http:\/\/www.bayerische-aerzteversorgung.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.bayerische-aerzteversorgung.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>Versorgungswerk der Zahn\u00e4rztekammer Berlin<\/h3>\n\n\n\n<p>Klaus-Groth-Stra\u00dfe 3, 14050 Berlin<br>Tel.: 030 939358-0, Fax: 030 939358-222<br><a href=\"http:\/\/www.vzberlin.org\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.vzberlin.org<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>Versorgungswerk der Zahn\u00e4rztekammer Hamburg<\/h3>\n\n\n\n<p>Weidestra\u00dfe 122 b, 22083 Hamburg<br>Postfach 76 12 76, 22062 Hamburg<br>Tel.: 040 733405-0, Fax: 040 733405-9999<br><a href=\"http:\/\/www.zahnaerzte-hh.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.zahnaerzte-hh.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>Hessische Zahn\u00e4rzte-Versorgung<\/h3>\n\n\n\n<p>Lyoner Str. 21, 60528 Frankfurt<br>Tel.: 069 2443721-0, Fax: 069 2443721-20<\/p>\n\n\n\n<h3>Versorgungswerk der Zahn\u00e4rztekammer Mecklenburg-Vorpommern<\/h3>\n\n\n\n<p>Weidestra\u00dfe 122b, 22083 Hamburg<br>Postfach 76 12 67, 22062 Hamburg<br>Tel.: 040 733405-0, Fax: 040 733405-9999<br><a href=\"http:\/\/www.zaekmv.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.zaekmv.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>Altersversorgungswerk der Zahn\u00e4rztekammer Niedersachsen<\/h3>\n\n\n\n<p>Zei\u00dfstr. 11 a, 30519 Hannover<br>Postfach 81 06 61, 30506 Hannover<br>Tel.: 0511 83391-250, Fax: 0511 83391-206<br><a href=\"http:\/\/www.avw-nds.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.avw-nds.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>Versorgungswerk der Zahn\u00e4rztekammer Nordrhein<\/h3>\n\n\n\n<p>Am Seestern 8, 40547 D\u00fcsseldorf<br>Postfach 10 51 32, 40042 D\u00fcsseldorf<br>Tel.: 0211 59617-0, Fax: 0211 59617-11<br><a href=\"http:\/\/www.vzn-nordrhein.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.vzn-nordrhein.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>Versorgungsanstalt bei der Landeszahn\u00e4rztekammer Rheinland-Pfalz<\/h3>\n\n\n\n<p>117-er Ehrenhof 3, 55118 Mainz<br>Tel.: 06131 96550-0, Fax: 06131 96550-50<\/p>\n\n\n\n<h3>Versorgungswerk der \u00c4rztekammer des Saarlandes<\/h3>\n\n\n\n<p>Faktoreistr. 4, 66111 Saarbr\u00fccken<br>Postfach 100 262, 66002 Saarbr\u00fccken<br>Tel.: 0681 4003-0, Fax: 0681 4003-330<br><a href=\"http:\/\/www.aerztekammer-saarland.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.aerztekammer-saarland.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>Zahn\u00e4rzteversorgung Sachsen<\/h3>\n\n\n\n<p>Sch\u00fctzenh\u00f6he 11, 01099 Dresden<br>Tel.: 0351 8066-360, Fax: 0351 8066-366<br><a href=\"http:\/\/www.zahnaerzte-in-sachsen.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.zahnaerzte-in-sachsen.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>Altersversorgungswerk der Zahn\u00e4rztekammer Sachsen-Anhalt<\/h3>\n\n\n\n<p>&#8211; Gesch\u00e4ftsstelle &#8211;<br>Zei\u00dfstr. 11 a, 30519 Hannover<br>Postfach 81 01 31, 30501 Hannover<br>Tel.: 040 733405-80 Fax: 040 733405-86<br><a href=\"http:\/\/www.zahnaerztekammer-sah.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.zahnaerztekammer-sah.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>Versorgungswerk der Zahn\u00e4rztekammer Schleswig-Holstein<\/h3>\n\n\n\n<p>Westring 496, 24106 Kiel<br>Tel.: 0431 260926-40, Fax: 0431 260926-45<\/p>\n\n\n\n<h3>Versorgungswerk der Landeszahn\u00e4rztekammer Th\u00fcringen<\/h3>\n\n\n\n<p>Barbarossahof 16, 99092 Erfurt<br>Tel.: 0361 74320, Fax: 0361 7432-240<br><a href=\"http:\/\/www.lzkth.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.lzkth.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>Versorgungswerk der Zahn\u00e4rztekammer Westfalen-Lippe<\/h3>\n\n\n\n<p>Auf der Horst 30, 48147 M\u00fcnster<br>Postfach 88 43, 48047 M\u00fcnster<br>Tel.: 0251 5070, Fax 0251 507419<br><a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"http:\/\/www.vzwl.de\/\" target=\"_blank\">www.vzwl.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h1>Versorgungswerke f\u00fcr \u00c4rzte<\/h1>\n\n\n\n<h3>Baden-W\u00fcrttembergische Versorgungsanstalt f\u00fcr \u00c4rzte, Zahn\u00e4rzte und Tier\u00e4rzte<\/h3>\n\n\n\n<p>Gartenstr. 63, 72074 T\u00fcbingen<br>Postfach 26 49, 72016 T\u00fcbingen<br>Tel.: 07071 201-0, Fax: 07071 26934<br><a href=\"http:\/\/www.bwva.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.bwva.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>Bayerische \u00c4rzteversorgung<\/h3>\n\n\n\n<p>Denninger Str. 37, 81925 M\u00fcnchen<br>Postanschrift: 81919 M\u00fcnchen<br>Tel.: 089 9235-6, Fax: 089 9235-8767<br><a href=\"http:\/\/www.bayerische-aerzteversorgung.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.bayerische-aerzteversorgung.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>Berliner \u00c4rzteversorgung<\/h3>\n\n\n\n<p>Potsdamer Str. 47, 14163 Berlin<br>Postfach 146, 14131 Berlin<br>Tel.: 030 816002-21, Fax: 030 816002-40<br><a href=\"http:\/\/www.vw-baev.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.vw-baev.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>\u00c4rzteversorgung Land Brandenburg<\/h3>\n\n\n\n<p>Ostrower Wohnpark 2, 03046 Cottbus<br>Postfach 100 135, 03001 Cottbus<br>Tel.: 0355 780200, Fax: 0355 7802030<br><a href=\"http:\/\/www.aevlb.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.aevlb.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>Versorgungswerk der \u00c4rztekammer Bremen<\/h3>\n\n\n\n<p>Schwachhauser Heerstr. 24, 28209 Bremen<br>Postfach 10 77 29, 28077 Bremen<br>Tel.: 0421 3404-270, Fax: 0421 3404-279<br><a href=\"http:\/\/www.aekhbvw.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.aekhbvw.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>Versorgungswerk der \u00c4rztekammer Hamburg<\/h3>\n\n\n\n<p>Stadthausbr\u00fccke 12, 20355 Hamburg<br>Tel.: 040 227196-0, Fax: 040 227196-96<br><a href=\"http:\/\/www.vwaek.hamburg\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.vwaek.hamburg<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>Versorgungswerk der Landes\u00e4rztekammer Hessen<\/h3>\n\n\n\n<p>Mittlerer Hasenpfad 25, 60598 Frankfurt am Main<br>Tel.: 069 97964-0, Fax: 069 97964-599<br><a href=\"http:\/\/www.versorgungswerk-laekh.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.versorgungswerk-laekh.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>Versorgungseinrichtung der Bezirks\u00e4rztekammer Koblenz<\/h3>\n\n\n\n<p>Bubenheimer Bann 12, 56070 Koblenz<br>Tel.: 0261 947637-0, Fax: 0261 947637-98<br><a href=\"http:\/\/www.ve-koblenz.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.ve-koblenz.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>\u00c4rzteversorgung Mecklenburg-Vorpommern<\/h3>\n\n\n\n<p>Gutenberghof 7, 30159 Hannover<br>Postfach 120, 30001 Hannover<br>Tel.: 0511 70021-0, Fax: 0511 70021-125<br><a href=\"http:\/\/www.aevm.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.aevm.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>\u00c4rzteversorgung Niedersachsen<\/h3>\n\n\n\n<p>Gutenberghof 7, 30159 Hannover<br>Postfach 120, 30001 Hannover<br>Tel.: 0511 70021-0, Fax: 0511 70021-125<br><a href=\"http:\/\/www.aevn.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.aevn.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>Nordrheinische \u00c4rzteversorgung<\/h3>\n\n\n\n<p>Tersteegenstr. 9, 40474 D\u00fcsseldorf<br>Postfach 10 39 53, 40030 D\u00fcsseldorf<br>Tel.: 0211 4302-0, Fax: 0211 4302-1348<br><a href=\"http:\/\/www.naev.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.naev.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>Versorgungswerk der \u00c4rztekammer des Saarlandes<\/h3>\n\n\n\n<p>Faktoreistr. 4, 66111 Saarbr\u00fccken<br>Postfach 100 262, 66002 Saarbr\u00fccken<br>Tel.: 0681 4003-0, Fax: 0681 4003-330<br><a href=\"http:\/\/www.aerztekammer-saarland.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.aerztekammer-saarland.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>S\u00e4chsische \u00c4rzteversorgung<\/h3>\n\n\n\n<p>Dr.-K\u00fclz-Ring 10, 01067 Dresden<br>Tel.: 0351 88886-102, Fax: 0351 88886-410<br><a href=\"http:\/\/www.saev.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.saev.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>\u00c4rzteversorgung Sachsen-Anhalt<\/h3>\n\n\n\n<p>Gutenberghof 7, 30159 Hannover<br>Postfach 120, 30001 Hannover<br>Tel.: 0511 70021-0, Fax: 0511 70021-125<br><a href=\"http:\/\/www.aevs.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.aevs.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>Versorgungswerk der \u00c4rztekammer Schleswig-Holstein<\/h3>\n\n\n\n<p>Bismarckallee 14-16, 23795 Bad Segeberg<br>Postfach 11 06, 23781 Bad Segeberg<br>Tel.: 04551 803 900, Fax: 04551 803 939<br><a href=\"http:\/\/www.vaesh.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.vaesh.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>\u00c4rzteversorgung Th\u00fcringen<\/h3>\n\n\n\n<p>Im Semmicht 33, 07751 Jena-Maua<br>Postfach 100 619, 07706 Jena<br>Tel.: 03641 614-0, Fax: 03641 614-249<br><a href=\"http:\/\/www.laek-thueringen.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.laek-thueringen.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>Versorgungseinrichtung der Bezirks\u00e4rztekammer Trier<\/h3>\n\n\n\n<p>Balduinstr. 10-14, 54290 Trier<br>Tel.: 0651 170886-0, Fax: 0651 170886-66<br><a href=\"http:\/\/www.ve-trier.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.ve-trier.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<h3>\u00c4rzteversorgung Westfalen-Lippe<\/h3>\n\n\n\n<p>Scharnhorststr. 44, 48151 M\u00fcnster<br>Postfach 59 03, 48135 M\u00fcnster<br>Tel.: 0251 5204-0, Fax: 0251 5204-149<br><a href=\"http:\/\/www.aevwl.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">www.aevwl.de<\/a><\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">01.04.: Kommentar: Schutzschirm f\u00fcr \u00c4rzte<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p><strong>Ausgleichszahlungen durch das COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Am 28.03.2020 trat unter anderen das COVID-19\nKrankenhausentlastungsgesetz in Kraft. F\u00fcr die an der vertrags\u00e4rztlichen\nVersorgung teilnehmenden \u00c4rzte, Medizinischen Versorgungszentren und\nPsychotherapeuten gibt es danach zwei M\u00f6glichkeiten, Ausgleichzahlung f\u00fcr einen\nUmsatzr\u00fcckgang infolge der Pandemie zu erhalten:<\/p>\n\n\n\n<ol><li>\u00a7 87 a Abs. 3 b) SGB V sieht <strong>Ausgleichzahlungen f\u00fcr extrabudget\u00e4re\nLeistungen<\/strong> nach \u00a7 87 a Abs. 3 Satz 5 und 6 SGB V vor. Voraussetzung f\u00fcr die\nGeltendmachung einer solchen Ausgleichzahlung ist ein <strong>pandemiebedingter R\u00fcckgang des Gesamthonorars<\/strong> im Vergleich zum\nVorjahresquartal um mehr als 10 Prozent. Andere pandemiebedingte\nEntsch\u00e4digungen sind anzurechnen.<\/li><li>\u00a7 87 b Abs. 2 a) SGB V sieht f\u00fcr den Fall eines <strong>pandemiebedingten Fallzahlr\u00fcckgangs in\neinem die Fortf\u00fchrung der Praxis gef\u00e4hrdenden Umfang<\/strong> vor, dass die KV im\nBenehmen mit den Landesverb\u00e4nden der Krankenkassen <strong>geeignete Regelungen zur Fortf\u00fchrung der Praxis<\/strong> vorzusehen hat.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend die erste Regelung noch konkret greifbar ist, ist die zweite Regelung abstrakt gehalten. Hintergrund ist, dass die Gesamtverg\u00fctung unver\u00e4ndert bleibt und trotz eines zu erwartenden R\u00fcckgangs der Gesamtfallzahl vollst\u00e4ndig auszusch\u00fctten ist. Wie die Verteilung auf der Ebene der KVen erfolgt, ist von den Tr\u00e4gern der Selbstverwaltung zu regeln. Dabei wird \u00a7 87 b Abs. 2 a) SGB V zur Anwendung kommen. Relevant werden die Regelungen erstmals im Zuge der Abrechnung f\u00fcr das 2. Quartal 2020.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanwalt\nDr. Hendrik Zei\u00df<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt f\u00fcr Medizinrecht<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt f\u00fcr Versicherungsrecht<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" width=\"345\" height=\"93\" src=\"https:\/\/i0.wp.com\/implacheck4-0.implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-1.jpg?resize=345%2C93&#038;ssl=1\" alt=\"Beschreibung: cid:image001.png@01CD2A1D.185934D0\" class=\"wp-image-292\" srcset=\"https:\/\/i1.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-1.jpg?w=345&amp;ssl=1 345w, https:\/\/i1.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo-1.jpg?resize=300%2C81&amp;ssl=1 300w\" sizes=\"(max-width: 345px) 100vw, 345px\" data-recalc-dims=\"1\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p><strong>Post:<\/strong> Elisabethstra\u00dfe 6, 44139 Dortmund<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Telefon:<\/strong> 0231 58 97 88 15<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Telefax:<\/strong> 0231 58 97 88\n90&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mail:<\/strong> <a href=\"mailto:czasch@ehlers-feldmeier.de\">czasch@ehlers-feldmeier.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Kanzlei Ehlers &amp; Feldmeier    Stand: 01.04.2020 <\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">01.04.: KBV: Schutzschirm f\u00fcr Praxen beschlossen<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Das Gesetz zum Ausgleich finanzieller Belastungen in Gesundheitseinrichtungen infolge von COVID-19 hat heute den Bundesrat passiert. Es enth\u00e4lt auch Umsatzgarantien f\u00fcr Praxen von niedergelassenen \u00c4rzten und Psychotherapeuten.&nbsp;\n\n<\/p>\n\n\n\n<p>Ziel des Gesetzes ist es, die ambulante Versorgung der Bev\u00f6lkerung w\u00e4hrend der Coronavirus-Pandemie auch bei reduzierter Inanspruchnahme durch Patienten zu sichern und drohende Praxisschlie\u00dfungen abzuwenden. Es enth\u00e4lt zugleich umfangreiche Finanzhilfen f\u00fcr den Krankenhaus- und Pflegebereich.<\/p>\n\n\n\n<h3>H\u00f6he der MGV bleibt unver\u00e4ndert<\/h3>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den ambulanten Bereich sieht das Gesetz vor, dass die morbidit\u00e4tsbedingte Gesamtverg\u00fctung (MGV) trotz reduzierter Leistungsmenge im regul\u00e4ren Umfang ausgezahlt wird. Die Krankenkassen m\u00fcssen also genauso viel Geld f\u00fcr die Versorgung der Patienten bereitstellen wie zu \u201enormalen\u201c Zeiten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Voraussetzung f\u00fcr eine Ausgleichszahlung ist eine Fallzahlminderung in einem Umfang, die die Fortf\u00fchrung der Arztpraxis gef\u00e4hrden w\u00fcrde. Die Entscheidung dar\u00fcber, wann eine solche Fallzahlminderung vorliegt, haben die Kassen\u00e4rztlichen Vereinigungen im Benehmen mit den Krankenkassen zu treffen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Entscheidung hat sich an dem Ziel zu orientieren, die gesamte MGV an die Vertrags\u00e4rzte und -psychotherapeuten auszuzahlen. In den Honorarverteilungsma\u00dfst\u00e4ben sind entsprechende Regelungen f\u00fcr den Ausgleich vorsehen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3>Ausgleich f\u00fcr extrabudget\u00e4re Leistungen<\/h3>\n\n\n\n<p>\u00c4rzte und Psychotherapeuten haben zudem Anspruch auf eine Ausgleichszahlung f\u00fcr extrabudget\u00e4re Leistungen wie Fr\u00fcherkennungsuntersuchungen und ambulante Operationen. Daf\u00fcr muss allerdings der Gesamtumsatz ihrer Praxis (EGV und MGV) um mindestens zehn Prozent gegen\u00fcber dem Vorjahresquartal sinken und die Fallzahl zur\u00fcckgehen. \u00a0<\/p>\n\n\n\n<p>Durch die Entsch\u00e4digungen sind die Honorarverluste in der EGV zu 90 Prozent auszugleichen. Zudem ist geregelt, dass Ausgleichszahlungen mit Entsch\u00e4digungen, die beispielsweise nach dem Infektionsschutzgesetz bei einer angeordneten Quarant\u00e4ne gezahlt werden, verrechnet werden m\u00fcssen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<h3>Gassen: Umsatzverlust nicht nur durch weniger F\u00e4lle<\/h3>\n\n\n\n<p>KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen lobt, dass die Bundesregierung schnell reagiert und ein Hilfspaket f\u00fcr den Gesundheitsbereich geschn\u00fcrt hat. Allerdings d\u00fcrften sinkende Fallzahlen nicht allein das Kriterium sein, ob eine Praxis eine Ausgleichzahlung erhalte, sagte er den PraxisNachrichten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Auch abgebrochene oder reduzierte Behandlungen f\u00fchren Gassen zufolge zu Umsatzr\u00fcckg\u00e4ngen. \u201eDie Praxen haben aufgrund der Corona-Pandemie alle H\u00e4nde voll zu tun. Trotzdem wird ihr Umsatz sinken, weil sie bestimmte Leistungen aktuell einfach nicht abrechnen k\u00f6nnen, nicht zuletzt deshalb, weil sie ihre Patienten vor einer Infektion mit dem Coronavirus sch\u00fctzen wollen\u201c, erl\u00e4uterte der KBV-Vorstandsvorsitzende.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Gassen fordert eine Klarstellung im Gesetz. Die Vertrags\u00e4rzte und Vertragspsychotherapeuten, die mit gro\u00dfem Engagement die Versorgung der Patienten aufrechterhalten und alles tun, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, m\u00fcssen sich darauf verlassen k\u00f6nnen, dass ihnen finanziell geholfen wird.\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Ihre Kassen\u00e4rztliche Vereinigung dar\u00fcber entscheidet, ob Ihnen im Einzelfall ein Ausgleichsanspruch zusteht. Hierzu ben\u00f6tigt sie teilweise auch die Zustimmung der Krankenkassen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: KBV    Stand: 27.03.2020<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">01.04.: WICHTIGE GESETZES\u00c4NDERUNG: Lohnfortzahlung bei Arbeitsverboten und Schlie\u00dfung von Betreuungseinrichtungen &#8211;<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Der Umgang mit einer krankheitsbedingten Arbeitsunf\u00e4higkeit\neines Arbeitnehmers ist hinl\u00e4nglich bekannt. Was geschieht jedoch, wenn ein\nArbeitnehmer aufgrund von Ma\u00dfnahmen zur Eind\u00e4mmung der COVID-19-Pandemie nicht\narbeiten darf, oder wegen mangelnder Betreuungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr ein Kind nicht\narbeiten kann? <\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 56 Abs. 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) regelt, dass\nein Arbeitnehmer in diesem Fall (ebenso wie im Falle einer krankheitsbedingten\nArbeitsunf\u00e4higkeit) f\u00fcr l\u00e4ngstens sechs Wochen einen Anspruch auf\nLohnfortzahlung hat. Dem Arbeitgeber sind jedoch die ausgezahlten Betr\u00e4ge auf\nseinen Antrag von der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde zu erstatten.<\/p>\n\n\n\n<p>Voraussetzung f\u00fcr den Erstattungsanspruch ist gem. \u00a7 56 Abs. 1 IfSG, dass der Arbeitnehmer einem Verbot der Aus\u00fcbung seiner bisherigen Erwerbst\u00e4tigkeit unterliegt. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn gegen den Arbeitnehmer eine beh\u00f6rdliche Quarant\u00e4neanordnung ergeht. <strong>Gem. \u00a7 56 Abs. 1a) IfSG besteht der Anspruch auch dann, wenn Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen aufgrund einer beh\u00f6rdlichen Anordnung geschlossen sind und der Arbeitnehmer ein Kind bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres selbst betreut, weil er keine andere Betreuungsm\u00f6glichkeit hat. In diesem Fall betr\u00e4gt die Entsch\u00e4digung jedoch nur 67 Prozent des Verdienstausfalls und maximal 2.016 \u20ac f\u00fcr jeden vollen Monat.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" width=\"345\" height=\"93\" src=\"https:\/\/i2.wp.com\/implacheck4-0.implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo.jpg?resize=345%2C93&#038;ssl=1\" alt=\"\" class=\"wp-image-275\" srcset=\"https:\/\/i1.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo.jpg?w=345&amp;ssl=1 345w, https:\/\/i1.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/04\/logo.jpg?resize=300%2C81&amp;ssl=1 300w\" sizes=\"(max-width: 345px) 100vw, 345px\" data-recalc-dims=\"1\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Rechtsanwalt Dr.\nHendrik Zei\u00df<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt f\u00fcr Medizinrecht<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt f\u00fcr Versicherungsrecht<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Post:<\/strong> Elisabethstra\u00dfe 6, 44139 Dortmund<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Telefon:<\/strong> 0231 58 97 88 15<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Telefax:<\/strong> 0231 58 97 88\n90&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mail:<\/strong> <a href=\"mailto:czasch@ehlers-feldmeier.de\">czasch@ehlers-feldmeier.de<\/a> <\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanw\u00e4lte: Ehlers &amp; Feldmeier Rechtsanw\u00e4lte\nPartnerschaftsgesellschaft mbB <\/p>\n\n\n\n<p>Sitz: Dortmund<\/p>\n\n\n\n<p>AG Essen: PR 4085<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Stand: 01.04.2020 <\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">31.03.: NRW-BANK Fragen und Antworten rund um die Corona-Krise<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Alle Prozesse rund um die Corona-Krise sind sehr dynamisch. Die NRW.BANK hat bereits diverse Programm\u00e4nderungen umgesetzt und arbeitet dar\u00fcber hinaus mit Hochdruck an weiteren programmbezogenen Hilfsma\u00dfnahmen \u2013 in enger Abstimmung mit dem Land. Aktualisierungen finden Sie regelm\u00e4\u00dfig unter <a class=\"rank-math-link\" href=\"http:\/\/www.nrwbank.de\/corona\">www.nrwbank.de\/corona<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was ist, wenn sich meine Situation erst durch die Corona-Krise ge\u00e4ndert hat, die Hausbank aber meine wirtschaftliche Situation pr\u00fcfen m\u00f6chte (die jetzt nat\u00fcrlich schlecht ist)?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die Kreditvergabe entscheidend ist die Situation Ihres Unternehmens vor dem 28.2.2020. Hiermit wird gew\u00e4hrleistet, dass Ihr Unternehmen nicht auf Basis der derzeitigen Lage beurteilt wird. Andersherum geht es aber bei den derzeitigen F\u00f6rderangeboten nicht darum, Unternehmen, die bereits vor der Corona-Krise Liquidit\u00e4tsprobleme hatten zu unterst\u00fctzen. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie kann man in dieser Situation einen Kredit aufnehmen, wenn man nicht absehen kann, wann die Corona-Krise vor\u00fcber ist?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ob ein Kredit f\u00fcr Sie derzeit sinnvoll ist, l\u00e4sst sich leider nicht pauschal beantworten \u2013 einerseits, weil niemand den weiteren Verlauf der Krise voraussagen kann, andererseits h\u00e4ngt dies von der Situation Ihres Unternehmens ab. Bitte pr\u00fcfen Sie eine m\u00f6gliche Kreditaufnahme intensiv im Gespr\u00e4ch mit Ihrem Bankberater und\/oder Steuerberater. Erstellen Sie einen Liquidit\u00e4tsplan: \u00dcberlegen Sie genau, welche Kosten Sie in den n\u00e4chsten Monaten haben werden und welche Einnahmen dem in einem Worst-Case-Szenario gegen\u00fcberstehen. Daraus ergibt sich Ihr Liquidit\u00e4tsbedarf. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie sind die Laufzeiten? <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Produktdetails entnehmen Sie gerne der Produktseite <a href=\"http:\/\/www.nrwbank.de\/universalkredit\" class=\"rank-math-link\">www.nrwbank.de\/universalkredit<\/a>. Wir haben im Zuge der Corona-Krise verschiedene zus\u00e4tzliche Laufzeitvarianten im NRW.BANK.Universalkredit eingef\u00fchrt. Zur \u00dcberbr\u00fcckung des Liquidit\u00e4tsbedarfs wurden folgende erg\u00e4nzende Laufzeitvarianten eingef\u00fchrt:  <\/p>\n\n\n\n<ul><li>endf\u00e4llige Darlehen mit 2 und 4 Jahren Laufzeit  <\/li><li>Ratendarlehen mit 3, 4 und 5 Jahren Laufzeit mit der optionalen M\u00f6glichkeit von 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Warum betr\u00e4gt die Haftungsfreistellung nicht 100%? <\/p>\n\n\n\n<p>Weil eine Haftungsfreistellung von 100 % beihilferechtlich derzeit nicht zul\u00e4ssig ist. Die NRW.BANK hat die Bedingungen ihres NRW.BANK.Universalkredits bereits attraktiver gestaltet und \u00fcbernimmt nun schon f\u00fcr Betriebsmittelkredite ab dem ersten Euro auch 80 Prozent neben den bisherigen 50 Prozent des Risikos. An weiteren Unterst\u00fctzungsma\u00dfnahmen sowie Prozessvereinfachungen wird gearbeitet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Direktbanken beantworten keine Anfragen, Banken vor Ort sind teilweise geschlossen, Banken vergeben nur Darlehen an bestehende Kunden. Wo kann ich den NRW.BANK.Universalkredit \u00fcberhaupt beantragen? <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die NRW.BANK arbeitet im Hausbankenverfahren. Das hei\u00dft, der NRW.BANK.Universalkredit kann grunds\u00e4tzlich \u00fcber jede Sparkasse, Volks- bzw. Raiffeisenbank sowie die privaten Banken bei der NRW.BANK beantragt werden. Eine direkte Beantragung bei der NRW.BANK ist nicht m\u00f6glich. Die Entscheidung ob eine Hausbank F\u00f6rdermittel vergibt, liegt bei ihr \u2013 ebenso wie die Entscheidung \u00fcber die Gew\u00e4hrung des Kredits.  <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was, wenn die Sicherheiten f\u00fcr einen Kredit nicht ausreichen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p> Reichen die Sicherheiten nicht aus, bedeutet das f\u00fcr die Hausbank ein h\u00f6heres Risiko. Um ihr die Kreditzusage dennoch zu erleichtern, stellt die NRW.BANK die Hausbank bei einigen F\u00f6rderprogrammen von einem Teil des Risikos frei \u2013 beim NRW.BANK.Universalkredit beispielsweise zu 50% oder im Rahmen der CoronaKrise bei Betriebsmittelfinanzierungen zu 80%. Alternativ k\u00f6nnen bei der B\u00fcrgschaftsbank NRW Ausfallb\u00fcrgschaften beantragt werden<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was ist, wenn die Hausbank den Finanzierungswunsch ablehnt? <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe von \u00f6ffentlichen F\u00f6rdermitteln besteht nicht. Unabh\u00e4ngig davon sollten Unternehmen nach den Gr\u00fcnden der Ablehnung fragen. Liegt er in nicht ausreichenden Sicherheiten, k\u00f6nnen Haftungsfreistellungen oder \u00f6ffentliche B\u00fcrgschaften helfen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>In Bayern gibt es die Soforthilfe Corona\/Direktkredite. Warum gibt es diese nicht in NRW? Wann kommen diese in NRW?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Am 19. M\u00e4rz 2020 hat die Landesregierung Hilfen beschlossen. Mit einem Sonderverm\u00f6gen von rund 25 Milliarden Euro spannt die Landesregierung einen NRW-Rettungsschirm von historischer Gr\u00f6\u00dfe und es gibt weitere Soforthilfen. <a class=\"rank-math-link\" href=\"https:\/\/www.wirtschaft.nrw\/pressemitteilung\/wirtschaftsgipfel-landesregierungsagt-nrw-rettungsschirm-zu-sondervermoegen-von-25\">https:\/\/www.wirtschaft.nrw\/pressemitteilung\/wirtschaftsgipfel-landesregierungsagt-nrw-rettungsschirm-zu-sondervermoegen-von-25<\/a>  <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Warum gibt es keine zinslosen Darlehen? <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Zinss\u00e4tze des NRW.BANK.Universalkredits werden tagesaktuell anhand des Marktzinses festgelegt und bemessen sich nach der Preisklasse. Das nennt man risikogerechtes Zinssystem. <\/p>\n\n\n\n<p>Gerade in Krisenzeiten sind Haftungsfreistellungen aber das wichtigere Mittel, um die Kreditvergabe durch die Hausbanken zu erleichtern \u2013 denn durch Haftungsfreistellungen wird das Kreditausfallrisiko der Hausbanken verringert. Bei dem zinsg\u00fcnstigen NRW.BANK.Universalkredit \u00fcbernehmen wir deshalb f\u00fcr Betriebsmittelbedarf im Rahmen der Krise nun 80% zus\u00e4tzlich zu den bisherigen 50% des Ausfallrisikos. Zudem haben wir den hierf\u00fcr notwendigen Mindestkreditbetrag ausgesetzt. Die f\u00fcr Hausbanken besonders attraktiven Bedingungen gelten also ab dem ersten Euro, wovon vor allem kleine Firmen profitieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Was genau ist ein risikogerechtes Zinssystem?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Unternehmen und Hausbank vereinbaren einen individuellen Zinssatz f\u00fcr das F\u00f6rderdarlehen. Bonit\u00e4t des Unternehmens und Besicherung des Darlehens sind dabei die entscheidenden Faktoren f\u00fcr die H\u00f6he des Zinssatzes. So spiegeln die Zinsen die individuellen Ausfallrisiken des Darlehens wider. Die Zinsen sind risikogerecht. Mittels des risikogerechten Zinssystems besteht also die M\u00f6glichkeit den Zinssatz individuell f\u00fcr das zu f\u00f6rdernde Unternehmen festzulegen. <\/p>\n\n\n\n<p>Weitere Informationen finden Sie unter: <a class=\"rank-math-link\" href=\"http:\/\/www.nrwbank.de\/konditionen\">www.nrwbank.de\/konditionen<\/a> <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Warum variiert der Zinssatz und ist er nicht viel zu hoch?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Zinssatz wird wie beschrieben nach dem risikogerechten Zinssystem ermittelt und kann daher in Abh\u00e4ngigkeit von der Bonit\u00e4t des Unternehmens und der zur Verf\u00fcgung gestellten Sicherheiten variieren.  Besonders ung\u00fcnstig sind die Kreditbedingungen f\u00fcr Kleinunternehmen, die bisher keine feste Hausbank samt dortiger Kreditlinie haben. Ihnen bleibt am Markt nur ein Kontokorrentkredit mit entsprechend hohen Zinsen. F\u00f6rderkredite sind im Vergleich dazu in der Regel in jeder Preisklasse g\u00fcnstiger<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wo und wie gibt es Zusch\u00fcsse?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bund und Land unterst\u00fctzen in der Corona-Krise kleine und mittlere Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Solo-Selbstst\u00e4ndige, Freiberufler und Gr\u00fcnder. Das Soforthilfeprogramm Corona des Bundes sieht f\u00fcr Kleinunternehmen direkte Zusch\u00fcsse in H\u00f6he von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro vor. Die Landesregierung stockt das Programm noch einmal auf und unterst\u00fctzt \u00fcber die NRW-Soforthilfe 2020 Unternehmen mit 10 bis 50 Besch\u00e4ftigten mit 25.000 Euro. Damit das Geld so schnell wie m\u00f6glich flie\u00dft, k\u00f6nnen Betroffene elektronische Antragsformulare seit dem 27.3.2020 online auf der Seite soforthilfe-corona.nrw.de finden. Weitere Informationen gibt es unter <a class=\"rank-math-link\" href=\"http:\/\/www.wirtschaft.nrw\/corona\">www.wirtschaft.nrw\/corona<\/a>. Die NRW.BANK darf Zusch\u00fcsse gem\u00e4\u00df ihrer Satzung nur gew\u00e4hren, soweit ihr die daf\u00fcr erforderlichen Mittel vom Gew\u00e4hrtr\u00e4ger, dem Land NRW, erstattet werden. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kann ich einen Zuschuss mit einem F\u00f6rderkredit kombinieren? <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Land NRW stellt Solo-Selbstst\u00e4ndigen, Freiberuflern und Unternehmen in Abstimmung mit der Bundesregierung Hilfen von bis zu 25.000 Euro in Aussicht. Dabei handelt es sich um eine Nothilfe bzw. einen Zuschuss, den man per Definition nicht zur\u00fcckzahlen muss. Dieser Zuschuss kann grunds\u00e4tzlich und zur weiteren St\u00e4rkung der Liquidit\u00e4t mit einem F\u00f6rderkredit der NRW.BANK oder der F\u00f6rderbank des Bundes \u2013 der KfW \u2013 kombiniert werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Welche Unterlagen ben\u00f6tige ich zur Antragstellung bei der Hausbank?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Alle erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei Ihrer Hausbank. Sie k\u00f6nnen diese aber auch vorab auf <a class=\"rank-math-link\" href=\"http:\/\/www.nrwbank.de\/universalkredit\">www.nrwbank.de\/universalkredit<\/a> herunterladen. Klicken Sie dort auf den Reiter \u201eFormulare, Merkbl\u00e4tter und Service\u201c, und in diesem Reiter auf den Punkt \u201eFormulare und Merkbl\u00e4tter\u201c. Von den dort angebotenen Formularen brauchen Sie zur Antragstellung bei der Hausbank die folgenden:  <\/p>\n\n\n\n<ul><li>Erkl\u00e4rung des Endkreditnehmers  <\/li><li>Erkl\u00e4rung staatliche Zuwendungen  <\/li><li>De-minimis-Beihilfen \u2013 Erkl\u00e4rung   <\/li><li>NRW.BANK.Universalkredit \u2013 Anlage zum Refinanzierungsantrag<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Beim Ausf\u00fcllen der Formulare hilft Ihnen ggf. auch Ihre Hausbank.  Falls Sie eine B\u00fcrgschaft der B\u00dcRGSCHAFTSBANK NRW beantragen m\u00f6chten, finden Sie die entsprechende Anlage ebenfalls dort.  <\/p>\n\n\n\n<p><b><strong>Gibt es Branchenausschl\u00fcsse beim NRW.BANK.Universalkred<\/strong><\/b><strong>it?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Unternehmen aus dem Sektor Fischerei \/ Aquakultur ist eine Antragstellung ausgeschlossen. Ebenso k\u00f6nnen Unternehmen aus dem Bereich der Prim\u00e4rerzeugung einiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse nicht mit dem Universalkredit gef\u00f6rdert werden.  <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gibt es beim Universalkredit Mindestkreditbetr\u00e4ge\/H\u00f6chstbetr\u00e4ge?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ein Mindestbetrag ist nicht festgelegt. Der H\u00f6chstbetrag betr\u00e4gt 10 Mio. \u20ac<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Gibt es Unterst\u00fctzung f\u00fcr Privatpersonen? Deckt der NRW.BANK.Universalkredit auch Lebenshaltungskosten?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Nein, eine Finanzierung von Privatpersonen durch den NRW.BANK.Universalkredit ist nicht m\u00f6glich. Lebenshaltungskosten k\u00f6nnen nur indirekt gedeckt werden. Dies ist der Fall, wenn der Unternehmer die Lebenshaltungskosten aus seinem Unternehmerlohn zahlt, den er der Firma entnimmt, die wiederum f\u00f6rderf\u00e4hig ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie muss ich vorgehen, um eine F\u00f6rderung zu erhalten?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die meisten \u00f6ffentlichen F\u00f6rderprogramme k\u00f6nnen Sie bei Ihrer Hausbank \u2013 also einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl \u2013 beantragen. \u00dcblicherweise ist Ihre kontof\u00fchrende Bank oder Sparkasse Ihre Hausbank. \u00dcber diese werden die F\u00f6rdermittel sp\u00e4ter auch zugesagt und Ihnen ausgezahlt.  Schauen Sie sich dazu auch unseren Erkl\u00e4rfilm zum <a class=\"rank-math-link\" href=\"https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=59pvpcshp5c&amp;feature=youtu.be\">Hausbankenverfahren<\/a> an. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kann ich auch als landwirtschaftliches Unternehmen \u00fcber die Hausbank einen F\u00f6rderkredit der NRW.BANK in Anspruch nehmen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Landwirtschaftliche Unternehmen nutzen am besten die speziellen Angebote der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR). Die LR bietet Darlehen zur Liquidit\u00e4tssicherung f\u00fcr Unternehmen der Landwirtschaft, des Gartenbaus und des Weinbaus an, die unter den Folgen der Corona-Krise leiden.  Betroffene Unternehmen k\u00f6nnen Darlehen aus dem Programm \u201eLiquidit\u00e4tssicherung\u201c in Anspruch nehmen, wenn sie ihrer Hausbank mitteilen, inwiefern der Liquidit\u00e4tsbedarf durch die Corona-Krise ausgel\u00f6st wurde. Die LR bietet die Liquidit\u00e4tssicherungsdarlehen zu ihren besonders g\u00fcnstigen \u201eTopKonditionen\u201c an. Bei den F\u00f6rderdarlehen der LR sind die Kreditantr\u00e4ge an die Hausbank zu richten. Weitere Informationen zum Liquidit\u00e4tssicherungsprogramm finden Sie unter <a class=\"rank-math-link\" href=\"http:\/\/www.rentenbank.de\">www.rentenbank.de<\/a> in der Programminformation 1\/2020. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wann ist die telefonische Erstberatung der NRW.BANK erreichbar?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Sie erreichen das Service-Center der NRW.BANK von Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie am Freitag von 08:00 Uhr bis 17:30 Uhr. <br> Wir bitten um Verst\u00e4ndnis, wenn Ihr Anruf aufgrund des aktuell immens hohen Aufkommens im Moment nicht unmittelbar angenommen werden kann und bitten, die entstehenden Wartezeiten zu entschuldigen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie unterst\u00fctzt das Land NRW Sportvereine? <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Land NRW stellt Sportvereinen einen Hilfsfonds f\u00fcr existenzielle Notlagen zur Verf\u00fcgung. Vereine k\u00f6nnen ihren Liquidit\u00e4tsbedarf beim Landessportbund NRW per E-Mail anmelden: Vereinsnotfall@lsb.nrw.Dar\u00fcber hinaus ist eine konkrete Ausgestaltung der F\u00f6rderung derzeit noch nicht bekannt. N\u00e4here Infos unter: <a class=\"rank-math-link\" href=\"https:\/\/www.lsb.nrw\/medien\/news\/artikel\/videobotschaft-von-stefan-klett-undandrea-milz\">https:\/\/www.lsb.nrw\/medien\/news\/artikel\/videobotschaft-von-stefan-klett-undandrea-milz<\/a><\/p>\n\n\n\n<p> <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie unterst\u00fctzt das Land NRW freischaffende K\u00fcnstler*Innen? <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Land unterst\u00fctzt professionelle freischaffende K\u00fcnstler*Innen mit einem nicht r\u00fcckzahlbaren Zuschuss von jeweils max. EUR 2.000 f\u00fcr Honorarausf\u00e4lle. Antragsbearbeitende Stellen sind die Bezirksregierungen. Details hier: <a class=\"rank-math-link\" href=\"https:\/\/www.mkw.nrw\/presse\/Soforthilfe_Kultur_Weiterbildung\">https:\/\/www.mkw.nrw\/presse\/Soforthilfe_Kultur_Weiterbildung<\/a>  <br> Antrag hier: <a class=\"rank-math-link\" href=\"https:\/\/www.mkw.nrw\/system\/files\/media\/document\/file\/2020-03-20Antrag%20Sofortprogramm.pdf\">https:\/\/www.mkw.nrw\/system\/files\/media\/document\/file\/2020-03-20Antrag%20Sofortprogramm.pdf<\/a> <\/p>\n\n\n\n<p><strong>K\u00f6nnen sich Unternehmen in Corona-Schwierigkeiten auch eine Beratung f\u00f6rdern lassen?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Bundesamt f\u00fcr Ausfuhrkontrolle und Wirtschaft (BAFA) unterst\u00fctzt mit dem Beratungsprogramm \u201eUnternehmerisches Know how\u201c auch Unternehmen in Schwierigkeiten. Es sind max. EUR 3.000 Beratungskosten f\u00f6rderf\u00e4hig. Davon k\u00f6nnen 90%, max. EUR 2.700 f\u00fcr die Inanspruchnahme eines qualifizierten Beraters als Zuschuss erstattet werden. Weitere Informationen: <a class=\"rank-math-link\" href=\"https:\/\/www.bafa.de\/DE\/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung\/Beratung_Finanzierun g\/Unternehmensberatung\/unternehmensberatung_node.html\">https:\/\/www.bafa.de\/DE\/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung\/Beratung_Finanzierun g\/Unternehmensberatung\/unternehmensberatung_node.html<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wird beim NRW.BANK.Universalkredit von den Unternehmen eine pers\u00f6nliche B\u00fcrgschaft verlangt, obwohl die NRW.BANK eine Haftungsfreistellung gibt? <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Beides hat zun\u00e4chst nichts miteinander zu tun: Die NRW.BANK gibt die Haftungsfreistellung gegen\u00fcber der Hausbank ab. Sie geht damit gegen\u00fcber der Hausbank ins Risiko und haftet f\u00fcr den vereinbarten prozentualen Anteil des Kredits. Das sorgt daf\u00fcr, dass auch Unternehmen Zugang zu einem Darlehen erhalten, denen dieser sonst verwehrt w\u00e4re.  <\/p>\n\n\n\n<p>Es ist und bleibt aber ein Kredit, den das Unternehmen entsprechend der vereinbarten Konditionen zur\u00fcckzahlen muss. Bei Personengesellschaften haftet der Unternehmer ohnehin voll und unbegrenzt f\u00fcr alle Verbindlichkeiten \u2013 bei Kapitalgesellschaften wird diese Haftung \u00fcber eine pers\u00f6nliche B\u00fcrgschaft herbeigef\u00fchrt. Die Hausbank entscheidet selbst dar\u00fcber, ob sie von ihrer M\u00f6glichkeit Gebrauch macht, eine solche B\u00fcrgschaft einzuholen, da sie ja auch selber zu einem Teil ins Risiko geht. Hierbei geht es insbesondere darum, dass auch der Unternehmer einer Kapitalgesellschaft mit seiner pers\u00f6nlichen Haftung deutlich macht, dass er selber an den Erfolg der Gesch\u00e4ftsidee glaubt. Das ist im \u00dcbrigen auch der Unterschied zu einer Finanzierung mit Eigenkapital: Hier geht der Investor (der auch eine Bank oder Sparkasse sein kann) mit ins unternehmerische Risiko. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>K\u00f6nnen die Corona-Hilfsprogramme von KfW und NRW.BANK miteinander kombiniert werden?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ja, zum jetzigen Zeitpunkt k\u00f6nnen sie das.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kann auch Selbstst\u00e4ndigkeit im Nebenerwerb gef\u00f6rdert werden?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Im NRW.BANK.Universalkredit werden nur im Haupterwerb t\u00e4tige Unternehmen und Freiberufler gef\u00f6rdert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Tilgungsaussetzunge<\/strong>n<\/p>\n\n\n\n<p>In allen F\u00e4llen, in denen ein F\u00f6rdernehmer und seine Hausbank eine Tilgungsaussetzung f\u00fcr erforderlich halten, um eine schwierige Liquidit\u00e4tssituation \u2013 ausgel\u00f6st durch die Coronakrise \u2013 zu \u00fcberbr\u00fccken, kann die Hausbank diese f\u00fcr das Jahr 2020 bei der NRW.BANK beantragen. Das gilt nicht nur f\u00fcr gewerbliche Kunden, sondern f\u00fcr das gesamte Angebot an F\u00f6rderkrediten, das im Hausbankverfahren l\u00e4uft. Tilgungsaussetzungen k\u00f6nnen erstmals f\u00fcr den Leistungstermin Ende April beantragt werden. <\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: NRW Bank       Stand: 31.03.2020<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">29.03.: Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Das BMAS hat sich am 15. M\u00e4rz zur Frage der Lohnfortzahlung f\u00fcr Arbeitnehmer ge\u00e4u\u00dfert, die aufgrund der Betreuung ihrer Kinder vor\u00fcbergehend nicht arbeiten k\u00f6nnen:<\/p>\n\n\n\n<p><br>Nach geltender Rechtslage k\u00f6nnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Betreuung ihrer Kinder f\u00fcr einen kurzen Zeitraum ohne Lohneinbu\u00dfen ihrem Arbeitsplatz fernbleiben. Voraussetzung ist, dass sie ihre Kinder nicht anderweitig betreuen k\u00f6nnen (z.B. Ehepartner, Nachbarschaft). Auf die Betreuung durch Gro\u00dfeltern sollte verzichtet werden, da \u00e4ltere Menschen erheblich durch das Virus gef\u00e4hrdet sind und deren Gesundheit besonders gesch\u00fctzt werden sollte. Diese rechtliche M\u00f6glichkeit nach \u00a7 616 BGB ist allerdings nach derzeitiger Rechtslage auf wenige, in der Regel zwei bis drei Tage, begrenzt. Au\u00dferdem kann \u00a7 616 BGB durch den Arbeitsvertrag oder einen Tarifvertrag abbedungen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Das BMAS bittet angesichts der akuten Lage zu pragmatischen, unb\u00fcrokratischen und einvernehmlichen L\u00f6sungen zu kommen, die nicht zu Lohneinbu\u00dfen f\u00fchren und die M\u00f6glichkeiten der Lohnfortzahlung im Betreuungsfall eher gro\u00dfz\u00fcgig auszugestalten. Zumindest in der ersten Woche sollte aufgrund der akut notwendigen zwingenden Betreuung von Kindern keine Lohnminderung erfolgen. Wo m\u00f6glich, k\u00f6nnten auch Homeoffice-L\u00f6sungen oder flexible Arbeitszeitregelungen dazu beitragen, die aktuelle Situation zu bew\u00e4ltigen. Arbeitnehmer k\u00f6nnten auch die M\u00f6glichkeit wahrnehmen, \u00fcber Zeitausgleiche (z.B. \u00dcberstundenabbau) oder kurzfristige Inanspruchnahme von Urlaub, die Betreuung ihrer Kinder im Anschluss an die ersten Tage sicherzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Das BMAS pr\u00fcft aktuell intensiv Wege, wie unzumutbare Lohneinbu\u00dfen im Falle zwingend notwendiger Kinderbetreuung vermieden werden k\u00f6nnen. Diese Pr\u00fcfung schlie\u00dft den gesamten Zeitraum der beh\u00f6rdlich angeordneten Schlie\u00dfung von Schulen und Kitas ein. BMAS und BMWi wollen m\u00f6glichst schnell gemeinsam mit den Sozialpartnern tragf\u00e4hige rechtliche L\u00f6sungen entwickeln.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: BMAS, Pressemitteilung vom 15.03.2020<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Dem Vernehmen nach ist nunmehr folgende Regelung geplant:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><br><strong>In das Infektionsschutzgesetz wird ein Entsch\u00e4digungsanspruch f\u00fcr Verdienstausf\u00e4lle bei beh\u00f6rdlicher Schlie\u00dfung von Schulen und Kitas aufgenommen. Er soll von Sorgeberechtigten von Kindern bis zum 12. Lebensjahr gelten, wenn sie ihre Kinder aufgrund der Schlie\u00dfung selbst betreuen m\u00fcssen und daher ihrer beruflichen T\u00e4tigkeit nicht nachgehen k\u00f6nnen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e.V. <\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">27.03.: Abmilderung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie durch Erteilung von Vollmachten<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Die\nEinschr\u00e4nkungen des \u00f6ffentlichen Lebens durch die COVID-19-Pandemie k\u00f6nnen dazu\nf\u00fchren, dass Unternehmen, die nicht unmittelbar von Betriebsschlie\u00dfungen\nbetroffen sind, mittelbar durch den Ausfall von F\u00fchrungskr\u00e4ften in\nSchwierigkeiten geraten. Auch im privaten Bereich kann es zu Schwierigkeiten\nkommen, wenn Personen, welche sich in h\u00e4uslicher Quarant\u00e4ne befinden oder auf\nGrund der Zugeh\u00f6rigkeit zu einer Risikogruppe jeglichen Kontakt zu anderen\nPersonen vermeiden, dringende gesch\u00e4ftliche Angelegenheiten erledigen m\u00fcssen.\nHier kann die Erteilung von Vollmachten helfen. <\/p>\n\n\n\n<p>Viele\nGesch\u00e4fte des t\u00e4glichen Lebens k\u00f6nnen auf Grund privatschriftlicher Individual-\noder Generalvollmachten durch einen Bevollm\u00e4chtigten erledigt werden. Einige\nInstitutionen, wie z.B. Kreditinstitute, akzeptieren h\u00e4ufig einfache\nprivatschriftliche Vollmachten nicht. Hier helfen h\u00e4ufig von den\nKreditinstituten zur Verf\u00fcgung gestellte spezielle Bankvollmachten weiter.\nDiese k\u00f6nnen allerdings in der Regel nur bei dem jeweiligen Kreditinstitut\nVerwendung finden. <\/p>\n\n\n\n<p>Einige\nRechtsgesch\u00e4fte k\u00f6nnen allerdings ausschlie\u00dflich auf Grund von notariellen\nVollmachten vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere f\u00fcr jegliche Formen von\nGrundst\u00fccksgesch\u00e4ften (Ver\u00e4u\u00dferung, Erwerb oder Belastung von Grundst\u00fccken)\noder verschiedene gesellschaftsrechtliche Vorg\u00e4nge (z.B. Erwerb oder\nVer\u00e4u\u00dferung von GmbH-Gesch\u00e4ftsanteilen).<\/p>\n\n\n\n<p>Zwar\nk\u00f6nnen beurkundungsbed\u00fcrftige Rechtsgesch\u00e4fte auch durch einen zun\u00e4chst\nvollmachtlosen Vertreter vorgenommen werden. Das Gesch\u00e4ft ist dann jedoch so\nlange schwebend unwirksam, bis es durch den Vollmachtgeber in notarieller Form\ngenehmigt wird. <\/p>\n\n\n\n<p>Die Erteilung notarieller Vollmachten kann somit helfen, vielen Problemen vorzubeugen. Der Vorteil einer notariellen Vollmacht besteht auch darin, dass die Vollmacht nicht nur die M\u00f6glichkeit er\u00f6ffnet, notariell beurkundungsbed\u00fcrftige Rechtsgesch\u00e4fte zu t\u00e4tigen, sondern auch Bankvollmachten und privatschriftliche Vollmachten ersetzt. Zudem kann der Notar von einer Vollmacht mehrere Ausfertigungen erteilen, so dass Originale an verschiedene Stellen \u00fcbergeben werden k\u00f6nnen, ohne dass jeweils neue Vollmachten erteilt werden m\u00fcssten. Die Erteilung einer notariellen Vollmacht kann somit ein wirksames Instrument sein, um Nachteile auf Grund von Einschr\u00e4nkungen durch die COVID-19-Pandemie abzumildern. <\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: HeilberufePlus-Partner:<\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanwalt Dr. Hendrik Zei\u00df<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt\nf\u00fcr Medizinrecht<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt\nf\u00fcr Versicherungsrecht<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Post:<\/strong> Elisabethstra\u00dfe 6, 44139\nDortmund<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Telefon:<\/strong> 0231 58 97 88 15<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Telefax:<\/strong> 0231\n58 97 88 90&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Mail:<\/strong> <a href=\"mailto:czasch@ehlers-feldmeier.de\">czasch@ehlers-feldmeier.de<\/a> <\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">27.03.: Liquidit\u00e4tssicherung durch Factoring &#8211; Vorstand der Health AG informiert<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p><strong>Der Vorstand der Health AG informiert: Sondermeldung zum Coronavirus<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Liebe Kunden der Health AG,<\/p>\n\n\n\n<p>die Corona-Situation hat sich im Laufe der letzten Tage weiter zugespitzt. Der Gesetzgeber versch\u00e4rft Auflagen zum Schutze der Bev\u00f6lkerung. Auch die Health AG unternimmt alles, um ihre Mitarbeiter\/innen und deren Familien zu sch\u00fctzen und gleichzeitig unseren Kunden\/innen einen bestm\u00f6glichen Service und auch Unterst\u00fctzung in dieser f\u00fcr alle schwierigen Situation zu bieten.<\/p>\n\n\n\n<p>Ganz besonders wichtig ist uns die Aufrechterhaltung des geregelten Gesch\u00e4ftsbetriebes. Neben den dazu erforderlichen Ma\u00dfnahmen in unserem Hause \u2013 fast das gesamte Gesch\u00e4ft kann dezentral vom Homeoffice aus abgewickelt werden \u2013 wird die Health AG alles daran setzen, den erfolgreichen Fortbetrieb Ihrer Praxis im Rahmen unserer M\u00f6glichkeiten zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n\n\n\n<p>Entsprechend unserer partnerschaftlichen Zusammenarbeit bietet die Health AG ab sofort folgende Leistungen an, damit Ihre Praxis vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten gesch\u00fctzt werden kann:<\/p>\n\n\n\n<p>1.&nbsp;&nbsp; &nbsp;Die Health AG wird auf Ihren Wunsch alle terminierten Auszahlungsvereinbarungen ohne zus\u00e4tzliche Geb\u00fchren bis Ostern (bis zum 09.04.2020) auf Sofortauszahlung umstellen. Dies hat f\u00fcr Sie einen sofortigen, positiven Liquidit\u00e4tseffekt.<br> &nbsp;<br> 2.&nbsp;&nbsp; &nbsp;Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen wir Sie bei weiterem Liquidit\u00e4tsbedarf auf Anfrage hin durch ein \u201eVorf\u00e4lligkeitsfactoring\u201c unterst\u00fctzen. Durch dieses Instrument kann bis zu einem durchschnittlichen Monatsumsatz (GOZ\/GO\u00c4) zus\u00e4tzliche freie Liquidit\u00e4t f\u00fcr die Praxis gewonnen werden. Diese Aktion ist unbefristet und gilt bis auf Widerruf.<\/p>\n\n\n\n<p>3.&nbsp;&nbsp; &nbsp;Eine weitere Entlastungsm\u00f6glichkeit f\u00fcr Ihre Praxis: Die Health AG ist eine der wenigen Factoring-Anbieterinnen, die in ausgesuchten Bundesl\u00e4ndern das KZV-Factoring \u00fcbernehmen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Bitte melden Sie sich bei Ihrem\/r Ansprechpartner\/in, um diese Leistungen unb\u00fcrokratisch und schnell zu erhalten. Ein vereinfachtes Antragsformular bekommen Sie \u00fcber Ihren Kundenmanager oder als Neukunde\/in \u00fcber Frau Katrin Sommer, Tel.: +49 40 524 709-181.<\/p>\n\n\n\n<p>Bitte reichen Sie uns Ihre Rechnungsanlagen per Upload-Funktion im Kundenportal ein. Die Nutzung des Kundenportals stellt nicht nur einen datensicheren und nachhaltigen \u00dcbermittlungsweg dar, sondern erm\u00f6glicht zum Schutz unserer Mitarbeiter\/innen die komplette Bearbeitung Ihrer Abrechnung im Homeoffice.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir hoffen, Ihnen mit unseren Sonderma\u00dfnahmen in diesen schwierigen Zeiten helfen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Bleiben Sie gesund!<\/p>\n\n\n\n<p>Ihre Health AG<br>Uwe Sch\u00e4fer und Gerd Adler<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">26.03. Kompakt &#8211; vollst\u00e4ndiger Fahrplan zur Kurzarbeit<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Kurzarbeit ist aktuell ein gro\u00dfes Thema in vielen Zahn- und Humanmedizinischen Praxen, stellt aber die beteiligten Akteure vor gro\u00dfe Herausforderungen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Von der Entscheidung bis zum Abrechnung und Zahlung des Kurzarbeitergeldes gibt es Arbeitsschritte, die bedacht und koordiniert werden wollen.<\/p>\n\n\n\n<p><br>Unser Netzwerkpartner, Sonntag \u2013 M\u00fchlenschmidt \u2013 Hiddemann | Steuerberater in Partnerschaft haben uns hierzu eine Anleitung mit Erl\u00e4uterungen und Aufgabenliste zur Verf\u00fcgung gestellt, die hier als Download zur Verf\u00fcgung steht.<\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"https:\/\/implacheck4-0.implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/03\/Anleitung-KuG-SMH.FO_.120.01.pdf\">Anleitung-KuG-SMH.FO_.120.01<\/a><a href=\"https:\/\/implacheck4-0.implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/03\/Anleitung-KuG-SMH.FO_.120.01.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download>Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<p>Quelle: Kanzlei Sonntag &#8211;  M\u00fchlenschmidt &#8211; Hiddemann                            Stand: 26.03.2020<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">26.03.: Weitere Fragen und Antworten zur Soforthilfe in NRW!<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p><strong>Bis wann kann ich meinen Antrag stellen? <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Antr\u00e4ge sind bis sp\u00e4testens 30.04.2020 zu stellen.            <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ist die Unternehmensform relevant (e.K., GbR, GmbH)? <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Unternehmensform und die entsprechende Registereintragung sind im Rahmen der Antragstellung anzugeben.  <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Muss der Zuschuss versteuert werden? <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Zuschuss wird als Betriebseinnahme versteuert.&nbsp;Der Antragsteller ist gehalten, den Zuschuss in seiner Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr 2020 aufzunehmen.&nbsp;            <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie schnell wird ausgezahlt? <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zun\u00e4chst wird ein elektronischer Bescheid \u00fcbermittelt. Die Soforthilfe wird anschlie\u00dfend von der regional zust\u00e4ndigen Bewilligungsbeh\u00f6rde (Bezirksregierung) nach Pr\u00fcfung des Antrags unmittelbar auf das Konto des Antragstellers \u00fcberwiesen. Bitte haben Sie Verst\u00e4ndnis, dass die Geschwindigkeit der Auszahlung von vielen Faktoren abh\u00e4ngig ist. Wir bem\u00fchen uns um eine schnelle und sofortige Auszahlung.<\/p>\n\n\n\n<p>Auszahlungen k\u00f6nnen nur bis zum 30.06.2020 erfolgen.            <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie muss ich den Antrag einreichen \u2013 online oder per Post?<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>Das Antragsverfahren ist <strong>ausschlie\u00dflich <\/strong>medienbruchfrei digital durchf\u00fchrbar. Bitte den Antrag nicht ausdrucken. Weitere Details finden Sie oben. Diejenigen, die keinen Zugang zu digitalen Medien haben, erhalten Hilfe bei den \u00f6rtlichen Kammern und Beh\u00f6rden.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image\"><img loading=\"lazy\" width=\"902\" height=\"464\" src=\"https:\/\/i0.wp.com\/implacheck4-0.implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/03\/image.png?resize=902%2C464&#038;ssl=1\" alt=\"\" class=\"wp-image-199\" srcset=\"https:\/\/i2.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/03\/image.png?w=902&amp;ssl=1 902w, https:\/\/i2.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/03\/image.png?resize=300%2C154&amp;ssl=1 300w, https:\/\/i2.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/03\/image.png?resize=768%2C395&amp;ssl=1 768w\" sizes=\"(max-width: 902px) 100vw, 902px\" data-recalc-dims=\"1\" \/><\/figure>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image\"><img loading=\"lazy\" width=\"907\" height=\"201\" src=\"https:\/\/i1.wp.com\/implacheck4-0.implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/03\/image-1.png?resize=907%2C201&#038;ssl=1\" alt=\"\" class=\"wp-image-200\" srcset=\"https:\/\/i2.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/03\/image-1.png?w=907&amp;ssl=1 907w, https:\/\/i2.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/03\/image-1.png?resize=300%2C66&amp;ssl=1 300w, https:\/\/i2.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/03\/image-1.png?resize=768%2C170&amp;ssl=1 768w\" sizes=\"(max-width: 907px) 100vw, 907px\" data-recalc-dims=\"1\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p><strong>Reicht das Geld f\u00fcr alle?  <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ja. Bund und Land sind darauf eingerichtet, dass alle Unternehmen mit den vorgenannten wirtschaftlichen und finanziellen Problemen das Programm in Anspruch nehmen k\u00f6nnen.            <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wenn man mehrere Unternehmen hat, kann man f\u00fcr jedes der <\/strong>Unternehmen einen Zuschuss bekommen? <\/p>\n\n\n\n<p>Sollte es sich um ein verbundenes Unternehmen handeln, ist hinsichtlich des Finanzierungsengpasses nur auf das Gesamtunternehmen abzustellen.\n   \n\n\n\n  \n    Wird der Zuschuss auch f\u00fcr Nebenerwerbs-Selbstst\u00e4ndige gezahlt: <\/p>\n\n\n\n<p>Solo-Selbstst\u00e4ndige und Kleinstunternehmen mit bis zu f\u00fcnf Besch\u00e4ftigten sind nur antragsberechtigt, wenn sie mit ihrer selbstst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit das Haupteinkommen erzielen.            <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ist eine Mehrfachf\u00f6rderung m\u00f6glich? <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Eine Kumulierung mit anderen \u00f6ffentlichen Hilfen ist zul\u00e4ssig, soweit dadurch keine \u00dcberkompensation eintritt.            <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wird gepr\u00fcft, ob dem Antragsteller die Hilfe auch wirklich zugestanden hat und wenn nein, muss die Hilfe dann ggfls. zur\u00fcckgezahlt werden?<\/strong> <\/p>\n\n\n\n<p>Der Antragsteller versichert im Formular, dass er alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsge\u00adtreu gemacht hat. Falsche Angaben, die zu einer unberechtigten Inanspruchnahme der Leistung f\u00fchren, sind Subventionsbetrug. Die Leistung muss dann nicht nur zur\u00fcckgef\u00fchrt werden, es kann dann zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen. Der Antragsteller ist gehalten, den Zuschuss in seiner Steuererkl\u00e4rung f\u00fcr 2020 aufzunehmen. Da dem Antrag die Steuernummer bzw. die Steuer-ID beizuf\u00fcgen ist, hat das Finanzamt die M\u00f6glichkeit, die Plausibilit\u00e4t der Inanspruchnahme im Nachhinein zu \u00fcberpr\u00fcfen.<br> &nbsp;<br> Der Zuschuss wird als sogenannte Billigkeitsleitung ausgezahlt. Auch im Falle einer \u00dcberkompensation (z.B. durch Versicherungsleistungen oder andere F\u00f6rderma\u00dfnahmen) muss die erhaltene Soforthilfe zur\u00fcckgezahlt werden.            <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Muss nachgewiesen werden wof\u00fcr der Zuschuss eingesetzt wird? <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Nein, ein solcher Nachweis muss nicht erbracht werden.            <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Darf der Zuschuss genutzt werden um Bankkredite zu bedienen oder zu beantragen? <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Zuschuss kann genutzt werden, um finanzielle Engp\u00e4sse, wie z.B. Bankredite, Leasingraten, Mieten usw., zu bedienen. Der nach dem Antragsverfahren \u00fcbermittelte Bescheid kann auch bei der Bank vorgezeigt werden. Er gilt als Nachweis, dass das Land den Zuschuss auszahlen wird.&nbsp;            <\/p>\n\n\n\n<p><strong>M\u00fcssen private R\u00fccklagen aufgebraucht werden, bevor der Zuschuss beantragt werden kann? <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Um den Zuschuss zu erhalten muss in Folge der Corona-Krise ein massiver finanzieller Engpass entstanden sein, durch den laufende Verpflichtungen wie Mietzahlungen, Leasingraten, Kredite und weitere Kosten nicht bedient werden k\u00f6nnen. Private R\u00fccklagen, wie z.B. die Lebensversicherung, m\u00fcssen nicht aufgebraucht werden, um den Zuschuss zu beantragen. Bitte beachten Sie in jedem Fall die o.g. Kriterien f\u00fcr Antragsteller. <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Ich habe mein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, wohne aber in einem anderen Bundesland \u2013 Kann ich den Zuschuss erhalten? <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wenn der Zuschuss f\u00fcr das Unternehmen beantragt wird, weil dieses in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckt, kommt es lediglich auf den Hauptsitz des Unternehmens an.            <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie ist der Antrag zu stellen, wenn das Unternehmen zum Referenzzeitpunkt im Vorjahr noch nicht gegr\u00fcndet war? <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Diese Frage befindet sich derzeit in Kl\u00e4rung mit dem Bundesministerium f\u00fcr Wirtschaft und Energie.            <\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wie sieht das Formular aus? <\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Hier k\u00f6nnen Sie ein Muster des Antragsformulars einsehen. Bitte haben Sie Verst\u00e4ndnis, dass sich das Antragsformular noch geringf\u00fcgig ver\u00e4ndern kann. Der Abstimmungsprozess mit dem Bund l\u00e4uft noch.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image\"><img loading=\"lazy\" width=\"485\" height=\"360\" src=\"https:\/\/i2.wp.com\/implacheck4-0.implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/03\/image-2.png?resize=485%2C360&#038;ssl=1\" alt=\"\" class=\"wp-image-201\" srcset=\"https:\/\/i2.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/03\/image-2.png?w=485&amp;ssl=1 485w, https:\/\/i2.wp.com\/implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/03\/image-2.png?resize=300%2C223&amp;ssl=1 300w\" sizes=\"(max-width: 485px) 100vw, 485px\" data-recalc-dims=\"1\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Quelle: Ministerium f\u00fcr Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen      Stand: 26.03.2020<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">26.03.: NRW-Soforthilfe 2020<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Um den Schaden f\u00fcr Solo-Selbstst\u00e4ndige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zus\u00e4tzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Besch\u00e4ftigten zu erweitern.<\/p>\n\n\n\n<p>Wir arbeiten an dem <strong>elektronischen Antragsverfahren<\/strong>. \u200bDie Website mit den elektronischen Antragsformularen wird am Freitag (27. M\u00e4rz 2020) im Laufe des Tages online gehen. Der Link wird Ihnen hier zur Verf\u00fcgung gestellt. Bitte haben Sie bis dahin noch ein wenig Geduld.<\/p>\n\n\n\n<h1>Wer wird gef\u00f6rdert?<\/h1>\n\n\n\n<p>Antr\u00e4ge k\u00f6nnen von gewerblichen und gemeinn\u00fctzigen Unternehmen, Solo-Selbstst\u00e4ndigen und von Angeh\u00f6rigen der Freien Berufe, einschlie\u00dflich K\u00fcnstler\/innen, mit bis zu 50 Besch\u00e4ftigten (umgerechnet auf Vollzeitkr\u00e4fte) gestellt werden, die im Haupterwerb<\/p>\n\n\n\n<ul><li>wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen\/Freiberufler\/Selbstst\u00e4ndige t\u00e4tig sind,<\/li><li>ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben und<\/li><li>ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben,<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h1>Was wird gef\u00f6rdert?<\/h1>\n\n\n\n<p>Die Unternehmen sollen bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und \u00dcberbr\u00fcckung von akuten Finanzierungsengp\u00e4sse, u.a. f\u00fcr laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite f\u00fcr Betriebsr\u00e4ume, Leasingraten u.\u00e4., sowie dem Erhalt von Arbeitspl\u00e4tzen durch einen Zuschuss unterst\u00fctzt werden. (Zur Reduzierung von Personalkosten gibt es das Kurzarbeitergeld)<br>\n&nbsp;<br>Voraussetzung: erhebliche Finanzierungsengp\u00e4sse und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Dies wird angenommen, wenn<\/p>\n\n\n\n<ul><li>sich f\u00fcr den Monat, in dem der Antrag gestellt wird, ein Umsatz- bzw. Honorarr\u00fcckgang von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr ergibt. Rechenbeispiel: Durchschnittlicher Umsatz Januar bis M\u00e4rz 2019: 10.000 Euro, aktueller Umsatz M\u00e4rz 2020: 5.000 Euro<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>oder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li>der Betrieb auf beh\u00f6rdliche Anordnung wegen der Corona-Krise geschlossen wurde<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>oder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li>die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite f\u00fcr Betriebsr\u00e4ume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass)&nbsp;<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Die Soforthilfe gilt f\u00fcr Antragsteller, die zum Stichtag 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren, aber danach in Folge des Ausbruchs von COVID-19 Schwierigkeiten hatten oder in Schwierigkeiten geraten sind.<\/p>\n\n\n\n<h1>Wie hoch ist die F\u00f6rderung?<\/h1>\n\n\n\n<p>Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht r\u00fcckzahlbaren Zuschusses. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Besch\u00e4ftigten und betr\u00e4gt f\u00fcr drei Monate:<\/p>\n\n\n\n<ul><li>9.000 Euro f\u00fcr antragsberechtigte Solo-Selbstst\u00e4ndige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Besch\u00e4ftigten,<\/li><li>15.000 Euro f\u00fcr Antragsberechtigte mit bis zu 10 Besch\u00e4ftigten,<\/li><li>25.000 Euro f\u00fcr Antragsberechtigte mit bis zu 50 Besch\u00e4ftigten&nbsp;<\/li><\/ul>\n\n\n\n<h1>Wie wird die Zahl der Besch\u00e4ftigten gez\u00e4hlt?<\/h1>\n\n\n\n<p>Stichtag f\u00fcr die Berechnung der Mitarbeiterzahl ist der 31.12.2019. Zur Umrechnung von Teilzeitkr\u00e4ften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitbesch\u00e4ftigte:<br>\n&nbsp;<br>\nMitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5<br>\nMitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75<br>\nMitarbeiter \u00fcber 30 Stunden &amp; Auszubildende = Faktor 1<br>\nMitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3<br>\n&nbsp;<br>\nDer\/Die Unternehmer\/in selbst ist mitzuz\u00e4hlen.<\/p>\n\n\n\n<h1>Wie funktioniert das Antragsverfahren?<\/h1>\n\n\n\n<p>Das Antragsverfahren funktioniert vollst\u00e4ndig digital. Antragsteller k\u00f6nnen ihren Antrag online auszuf\u00fcllen und absenden. Sie erhalten im Anschluss eine automatisierte Eingangsbest\u00e4tigung. Alle Antr\u00e4ge werden nach Eingangsdatum bearbeitet.<br>\n&nbsp;<br>\nDer <strong>Link zum Antragsverfahren wird am Freitag<\/strong> hier und den Webseiten der f\u00fcnf Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, D\u00fcsseldorf, K\u00f6ln, M\u00fcnster) <strong>zur Verf\u00fcgung gestellt<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<h2>Wichtiger Hinweis<\/h2>\n\n\n\n<p>Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie Ihren Antrag <strong>nicht <\/strong>postalisch oder per Mail an das Wirtschaftsministerium oder die Bezirksregierungen. Diese werden <strong>nicht <\/strong>bearbeitet. Ausgedruckte Antr\u00e4ge k\u00f6nnen nicht verarbeitet werden.<\/p>\n\n\n\n<h1>Welche Informationen werden f\u00fcr die Antragstellung ben\u00f6tigt?<\/h1>\n\n\n\n<ul><li>Zur Identifikation ist ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, usw.) erforderlich.<\/li><li>Im Rahmen des Antrags ist die Handelsregisternummer oder eine andere Registernummer (soweit vorhanden) sowie das zugeh\u00f6rige Amtsgericht anzugeben.<\/li><li>Au\u00dferdem werden die Steuernummer des Unternehmens und die Steuer-ID eines der Eigent\u00fcmer abgefragt.<\/li><li>Informationen zur Bankverbindung (IBAN + Kreditinstitut) des Firmenkontos f\u00fcr die Auszahlung.<\/li><li>Abgefragt werden au\u00dferdem die Art der gewerblichen oder freiberuflichen T\u00e4tigkeit (sog. Wirtschaftszweigklassifikation). Weitere Informationen <a href=\"https:\/\/www.destatis.de\/DE\/Methoden\/Klassifikationen\/_inhalt.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">hier<\/a>.<\/li><li>Im Rahmen des Antrags wird die Anzahl der Besch\u00e4ftigten abgefragt. Hilfestellung bei der Berechnung der Vollzeitbesch\u00e4ftigten s. oben.&nbsp;<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Hinweis: Nordrhein-Westfalen f\u00f6rdert nach der <a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.wirtschaft.nrw\/sites\/default\/files\/asset\/document\/2020_03_24_kleinbeihilfenregelung_2020.pdf\" target=\"_blank\">Kleinbeihilfen Regelung des Bundes<\/a>. Eine sogenannte De-Minimis-Erkl\u00e4rung ist <strong>nicht <\/strong>erforderlich.<br> \u00a0<br><strong>Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Antragssteller\/die Antragsstellerin an Eides statt versichert, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht zu haben.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Ministerium f\u00fcr Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen      Stand: 26.03.2020<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">25.03.: Eckpunkte \u201eCorona-Soforthilfe f\u00fcr Kleinstunternehmen und Soloselbst\u00e4ndige\u201c &#8211; Bitte genau lesen! &#8211;<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Sachverhalt: <br> Es gibt erheblichen Bedarf f\u00fcr unb\u00fcrokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbst\u00e4ndigen und Angeh\u00f6rigen der Freien Berufe, <strong>die in der Regel keine Kredite erhalten und \u00fcber keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verf\u00fcgen. <\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul><li>Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zusch\u00fcsse) f\u00fcr Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbst\u00e4ndige und Angeh\u00f6rige der Freien Berufe  bis zu 10 Besch\u00e4ftigten.  <ul><li>Bis 9.000\u20ac Einmalzahlung f\u00fcr 3 Monate bei bis zu 5 Besch\u00e4ftigten (Vollzeit\u00e4quivalente) <\/li><li>Bis 15.000\u20ac Einmalzahlung f\u00fcr 3 Monate bei bis zu 10 Besch\u00e4ftigten  (Vollzeit\u00e4quivalente)  <\/li><\/ul><\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul><li>Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der ggf. nicht ausgesch\u00f6pfte Zuschuss auch f\u00fcr zwei weitere Monate eingesetzt werden.  \uf0b7 <\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul><li>Voraussetzung: wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Unternehmen darf vor M\u00e4rz 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Schadenseintritt nach dem 11. M\u00e4rz 2020. <\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul><li>Antragstellung: m\u00f6glichst elektronisch; Existenzbedrohung bzw. Liquidit\u00e4tsengpass bedingt durch Corona sind zu versichern. <\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul><li>Technische Daten: Mittelbereitsstellung durch den Bund (Einzelplan 60); Bewirtschaftung durch BMWi, Bewilligung (Bearbeitung der Antr\u00e4ge, Auszahlung und ggfs. R\u00fcckforderung der Mittel durch L\u00e4nder\/Kommunen; Rechtsgrundlage: Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020. Kumulierung mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, aber auch mit bestehenden de &#8211; minimis-Beihilfen grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich. Eine \u00dcberkompensation ist zur\u00fcckzuzahlen. <strong>Bei der Steuerveranlagung f\u00fcr die Einkommens &#8211; oder K\u00f6rperschaftsteuer im kommenden Jahr wird dieser Zuschuss gewinnwirksam ber\u00fccksichtigt. <\/strong><\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul><li>Programmvolumen: bis zu 50 Mrd.\u20ac  bei maximaler Aussch\u00f6pfung von 3 Mio. Selbst\u00e4ndigen und Kleinstunternehmen \u00fcber 3+2 Monate. Nicht verwendete Haushaltsmittel flie\u00dfen in den Haushalt zur\u00fcck. <\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesministerium der Finanzen Stand 23.03.2020<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">25.03.: Checkliste zur Corona-Pandemie<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Unser HeilberufePlus Partner Kanzlei Sonntag, M\u00fchlenschmidt, Hiddemann hat uns eine hervorragende Checkliste zur Corona-Pandemie zur Verf\u00fcgung gestellt. Diese ist nicht nur f\u00fcr Mediziner sondern ganz allgemein f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige gedacht. Einige wenige Punkte sind somit nicht explizit relevant f\u00fcr \u00c4rzte und Zahn\u00e4rzte. <\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"https:\/\/implacheck4-0.implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/03\/Checkliste-zur-Corona-Pandemie-fuer-Mandanten.pdf\">Checkliste-zur-Corona-Pandemie-fuer-Mandanten<\/a><a href=\"https:\/\/implacheck4-0.implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/03\/Checkliste-zur-Corona-Pandemie-fuer-Mandanten.pdf\" class=\"wp-block-file__button\" download>Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: IWW       Stand 23.03.2020<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">24.03.: Vereinbarung Kurzarbeit (Word-Dokument)<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Unsere HeilberufePlus-Partner hat uns eine Mustervereinbarung zur Kurzarbeit zur Verf\u00fcgung gestellt. Welche wir nachfolgend als Download Ihnen zur Verf\u00fcgung stellen: <\/p>\n\n\n\n<div class=\"wp-block-file\"><a href=\"https:\/\/implacheck4-0.implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/03\/Vereinbarung-zur-Kurzarbeit-1.docx\">Vereinbarung-zur-Kurzarbeit-1<\/a><a href=\"https:\/\/implacheck4-0.implacheck.de\/coronavirus-informationen-aerzte-zahnaerzte\/wp-content\/uploads\/sites\/6\/2020\/03\/Vereinbarung-zur-Kurzarbeit-1.docx\" class=\"wp-block-file__button\" download>Herunterladen<\/a><\/div>\n\n\n\n<p>Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um einen Musteretwurf handelt und dieser keine pers\u00f6nliche Beratung ersetzt. . Wir haben uns bei der Erstellung gro\u00dfe M\u00fche gegeben. Trotz alledem k\u00f6nnen wir keinerlei Haftung daf\u00fcr \u00fcbernehmen, dass das jeweilige Dokument f\u00fcr den von Ihnen angedachten Anwendungsbereich geeignet ist. Somit kann f\u00fcr diesen Entwurf auch keine pers\u00f6nliche Haftung \u00fcbernommen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie erreichen unseren HeilberufePlus Partner unter:<\/p>\n\n\n\n<p>Rechtsanwalt und Notar Dr. Hendrik Zei\u00df<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt f\u00fcr Medizinrecht<\/p>\n\n\n\n<p>Fachanwalt f\u00fcr Versicherungsrecht<\/p>\n\n\n\n<p>Post: Elisabethstra\u00dfe 6, 44139 Dortmund<\/p>\n\n\n\n<p>Telefon: 0231 58 97 88 15<\/p>\n\n\n\n<p>Telefax: 0231 58 97 88 90&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <\/p>\n\n\n\n<p>Mail: zeiss@ehlers-feldmeier.de<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p>Stand: 24.03.2020<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">24.03.: Dialog (ehemalig Generali) best\u00e4tigt Versicherungsschutz Berufshaftpflicht<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p><strong>Sind \u00c4rzte, die unter\u00adst\u00fct\u00adzend t\u00e4tig sind, ver\u00adsi\u00adchert?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus sind viele \u00c4rzte bereit, unterst\u00fctzend t\u00e4tig zu werden, zum Beispiel als Vertreter in Praxen oder auch in der Beratung von Patienten. Sind diese im Rahmen der Arzthaftpflichtversicherung der Dialog versichert?<\/p>\n\n\n\n<p>Das Dialog Heilwesen-Team best\u00e4tigt konsequent den Versicherungsschutz im Arzthaftpflichtgesch\u00e4ft.<\/p>\n\n\n\n<h3>Die Dia\u00adlog Deckungs\u00adzu\u00adsage f\u00fcr \u00c4rzte im Detail \n\n\n<\/h3>\n\n\n\n<p><strong>Best\u00e4tigung f\u00fcr bei der Dialog Versicherung AG unter Quarant\u00e4ne gestellte versicherte Niedergelassene \u00c4rzte<\/strong><br>Im Rahmen der Vertragsbedingungen und des dokumentierten Versicherungsumfanges besteht Versicherungsschutz f\u00fcr den Vertreter sofern keine anderweitige Deckung besteht. Der Versicherungsschutz ist zeitlich bis zu dem Zeitpunkt begrenzt, an dem der Versicherungsnehmer wieder \u00e4rztlich t\u00e4tig wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Ebenfalls besteht Versicherungsschutz f\u00fcr unterst\u00fctzende Ma\u00dfnahmen au\u00dferhalb der Praxis, zum Beispiel f\u00fcr telefonische medizinische Beratungen,&nbsp;Beratungen per Video-Chat sowie Tests und Probeentnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2).<\/p>\n\n\n\n<p>Sofern die unterst\u00fctzenden Ma\u00dfnahmen im Rahmen einer hoheitlichen T\u00e4tigkeit erfolgen, ist der Versicherungsschutz auf die Regressnahme in F\u00e4llen grober Fahrl\u00e4ssigkeit beschr\u00e4nkt.<br><br><br><strong>Best\u00e4tigung f\u00fcr bei der Dialog Versicherung AG versicherte \u00c4rzte, die lediglich des Restrisiko oder gelegentliche au\u00dferdienstliche T\u00e4tigkeiten abgesichert haben<\/strong><br>Im Rahmen der Vertragsbedingungen besteht Versicherungsschutz als Praxisvertreter f\u00fcr T\u00e4tigkeit in der Praxis des zu vertretenden Arztes, sofern keine anderweitige Deckung besteht. Der Versicherungsschutz ist zeitlich bis zu dem Zeitpunkt begrenzt, an dem Praxisinhaber wieder \u00e4rztlich t\u00e4tig wird.<br><br>Im Folgenden wie oben.<br><br><br><strong>Best\u00e4tigung f\u00fcr Niedergelassene \u00c4rzte, die unterst\u00fctzend t\u00e4tig werden<\/strong><br>Im Rahmen der Vertragsbedingungen und des dokumentierten Versicherungsumfanges besteht Versicherungsschutz als Praxisvertreter, sofern keine anderweitige Deckung besteht. Der Versicherungsschutz ist zeitlich bis zu dem Zeitpunkt begrenzt, an dem der zu vertretende Arzt wieder \u00e4rztlich t\u00e4tig wird.<br><br>Im Folgenden wie oben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Best\u00e4tigung f\u00fcr bei der Dialog Versicherung AG versicherte Privatkliniken oder vergleichbare Einrichtungen<\/strong><br>Sofern eine bei der Dialog versicherte Privatklinik oder vergleichbare Einrichtung auf Anordnung, Empfehlung oder Veranlassung der zust\u00e4ndigen Stellen ben\u00f6tigte Kapazit\u00e4ten f\u00fcr die Betreuung von Corona-Patienten und Notfall-Patienten zur Verf\u00fcgung stellt, besteht Versicherungsschutz im Rahmen der Vertragsbedingungen f\u00fcr die pers\u00f6nliche, gesetzliche Haftpflicht der versicherten \u00c4rzte , des medizinischen Personals sowie f\u00fcr das Betriebsst\u00e4ttenrisiko (Organisation, Hygiene, Pflege).<br>Versichert ist die Behandlung und Betreuung der mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infizierten Patienten, von Notfall-Patienten sowie Quarant\u00e4ne-Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Anfrage nach Versicherungsschutz im Nachhinein<\/strong><br>Das Dialog Heilwesen-Team bietet auch im Nachhinein Versicherungsl\u00f6sungen an, mit dem Hinweis &#8222;Frei von bekannten Sch\u00e4den&#8220;.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Dialog Versicherung AG      Stand: 24.03.2020<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Anfrage nach Versicherungsschutz im Nachhinein<\/strong><br>Das Dialog Heilwesen-Team bietet auch im Nachhinein Versicherungsl\u00f6sungen an, mit dem Hinweis &#8222;Frei von bekannten Sch\u00e4den&#8220;.<br><br><br><strong>Ihre Ansprechpartner<\/strong><br>Das Dialog Heilwesen-Team steht mit langj\u00e4hrigem Spezial-Know-how Vertriebspartnern jederzeit zur Seite:<br><br>Angebot, Antrag und Vertrag<br>040 2865-3291<br><br>Angebot und Underwriting<br><a href=\"mailto:heilwesen-angebote@dialog-versicherung.de\">heilwesen-angebote@dialog-versicherung.de<\/a><br><br>Vertrag<br><a class=\"rank-math-link\" href=\"mailto:heilwesen@dialog-versicherung.de\">heilwesen@dialog-versicherung.de<\/a><\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">24.03.: HDI best\u00e4tigt Versicherungsschutz Berufshaftpflicht<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p><strong>Versicherungsschutz f\u00fcr \u00e4rztliche T\u00e4tigkeiten im Zusammenhang  mit der Ausbreitung des Corona  Virus (SARS-CoV-2)<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Wegen der rasch voranschreitenden Ausbreitung des Corona Virus (SARS-CoV-2) haben viele \u00c4rztinnen und \u00c4rzte ihre Bereitschaft erkl\u00e4rt, unterst\u00fctzend t\u00e4tig zu werden (z. B. als Vertreter in Arztpraxen oder in der<br> Beratung von Patienten).<\/p>\n\n\n\n<p>In Bezug auf diese unterst\u00fctzenden T\u00e4tigkeiten  gilt f\u00fcr  bei HDI berufshaftpflichtversicherte \u00c4rztinnen und \u00c4rzte das Folgende:<\/p>\n\n\n\n<p>\u2022 Setzt ein niedergelassener Arzt, der mit seinem medizinischen Personal<br> unter Quarant\u00e4ne gestellt wurde, in seiner Praxis einen Vertreter<br> oder anderweitiges medizinisches Personal ein, besteht f\u00fcr diese<br> Versicherungsschutz innerhalb der Berufshaftpflichtversicherung des<br> niedergelassenen Arztes bei der HDI Versicherung AG.<br> \u2022 Sollte dieser Versicherungsschutz des Praxisvertreters aus der Versicherung<br> des Praxisinhabers nicht ausreichen, besteht Versicherungsschutz<br> \u00fcber jedweden Arzthaftpflichtvertrag des Vertreters bei der<br> HDI Versicherung AG. Dies ist auch der Fall, wenn der Vertreter eine<br> ausschlie\u00dfliche Absicherung des sog. Restrisikos vereinbart hat.<br> \u2022 Dieser Versicherungsschutz gilt ebenso f\u00fcr unterst\u00fctzende Ma\u00dfnahmen<br> von \u00c4rzten (auch in der Weiterbildung) au\u00dferhalb von Praxen,<br> also beispielsweise bei medizinischen Beratungen (auch telefonisch<br> oder per Video-Chat) oder Probenentnahmen im Zusammenhang<br> mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2.<br> \u2022 Soweit die Leistungen im Rahmen einer hoheitlichen T\u00e4tigkeit erfolgen,<br> gelten die Grunds\u00e4tze der Staatshaftung. Der Versicherungsschutz<br> ist dann beschr\u00e4nkt auf einen R\u00fcckgriff bei grob fahrl\u00e4ssigem<br> Handeln.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Diese Regelung gilt ab sofort und ohne gesonderte Best\u00e4tigung f\u00fcr alle bei der HDI Versicherung AG berufshaftpflichtversicherte \u00c4rztinnen und \u00c4rzte.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: HDI Versicherung AG &#8211; HDI-Platz 1 &#8211; 30659 Hannover     <\/p>\n\n\n\n<p>Stand: 24.03.2020<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">21.03.: Coronavirus \u2013 Covid-19 &#038; die Auswirkungen auf das Mietrecht<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p><strong>Einleitung \u2013 Worum geht es?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Aufgrund\n der aktuellen Corona-Pandemie, aufgrund derer sich insbesondere in \nNordrhein-Westfalen der Coronavirus rasant ausbreitet, ergreifen \nBundesregierung und L\u00e4nder zu \u00f6ffentlich-rechtlichen Instrumenten, die \ndie Ausbreitung zum Schutz der Gesellschaft eind\u00e4mmen soll.<\/p>\n\n\n\n<p>Hierzu\n geh\u00f6ren insbesondere Ma\u00dfnahmen gem\u00e4\u00df \u00a7 28 Infektionsschutzgesetz \n(InfSG) in Verbindung mit landesrechtlichen Vorschriften und kommunalen \nVerordnungen, wie: die vollst\u00e4ndige Schlie\u00dfung von \nEinzelhandelsgesch\u00e4ften, Diskotheken\/Clubs, Bars, Fitnessstudios, aber \nauch Einrichtungen der \u00f6ffentlichen Daseinsvorsorge, wie Schwimmb\u00e4der, \nKulturzentren, Jugendzentren, sowie die Einschr\u00e4nkung der \u00d6ffnungszeiten\n f\u00fcr Restaurantbetriebe. Einzelne St\u00e4dte haben bereits eine \neingeschr\u00e4nkte Ausgangssperre erlassen. Diese betrifft z.B. \u00f6ffentliche \nOrte.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Dauer dieser Ma\u00dfnahmen und \u00f6ffentlich-rechtlichen \nAnordnungen ist derzeit in der Regel befristet, h\u00e4ufig bis zum \n19.04.2020. Ungewiss ist, ob eine Verl\u00e4ngerung oder noch weitreichendere\n Ma\u00dfnahmen notwendig werden. Bereits jetzt sind viele Unternehmen durch \ndie Corona-Pandemie erheblich finanziell betroffen. Insbesondere \naufgrund laufender Gewerbemietvertr\u00e4ge trotz Betriebsschlie\u00dfungen- oder \nEinschr\u00e4nkungen der \u00d6ffnungszeiten drohen finanzielle Einbu\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>1. \u00d6ffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschr\u00e4nkung eines Mietobjekts \u2013 Kann der Mieter mindern?<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7\n 536 BGB berechtigt den Mieter zur Mietminderung, d.h. zur Befreiung der\n Entrichtung des Mietzinses, wenn die Gebrauchstauglichkeit der \nMietsache aufgehoben oder gemindert ist. Der Umfang der Minderung \nrichtet sich nach dem Umfang und der Dauer der Beeintr\u00e4chtigung oder \nAufhebung der Gebrauchstauglichkeit.[1]<\/p>\n\n\n\n<p>Ob eine \n\u00f6ffentlich-rechtliche Beschr\u00e4nkung einen Mangel an der Mietsache \ndarstellt, der zur Mietminderung berechtigt, h\u00e4ngt davon ab, ob die \nkonkrete Beschr\u00e4nkung durch \u00f6ffentliche Ma\u00dfnahme der Mietsache \n\u201eanhaftet\u201c und ihre Ursache in der Beschaffenheit und Umwelt des \nMietobjekts liegt oder, ob sie dem Betrieb anhaftet, d.h. die Ursache in\n betrieblichen Umst\u00e4nden oder in der Person des Mieters liegt.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei\n den derzeitigen Gesch\u00e4ftsschlie\u00dfungen von bspw. Einzelhandel und \nFitnessstudios, haftet die \u00f6ffentlich-rechtliche Beschr\u00e4nkung dem \nBetrieb selbst an und nicht der Mietsache, weswegen ein Mangel des \nMietobjekts verneint werden muss und eine Mietminderung in diesen F\u00e4llen\n ausscheidet. Solche sog. betriebsbezogenen Beschr\u00e4nkungen unterliegen \ndem Verwendungsrisiko des Mieters.[2] Hierf\u00fcr spricht auch, dass dem \nMieter aufgrund der \u00f6ffentlich-rechtlichen Verf\u00fcgung \u2013 die sich an den \nBetrieb richtet \u2013 ggf. staatliche Hilfen, wie Verdienstausfall zustehen \nk\u00f6nnen, die dem Vermieter nicht zustehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Beurteilung h\u00e4ngt \nallerdings ma\u00dfgeblich von dem konkreten Einzelfall ab, insbesondere von \nden vertraglichen Vereinbarungen und der \u00f6ffentlich-rechtlichen \nBeschr\u00e4nkung. Es ist \u2013 jedenfalls derzeit \u2013 noch der Fall denkbar, dass \neingeschr\u00e4nkte Ausgangssperren, die das Betretungsrecht f\u00fcr bestimmte \nGebiete oder Orte einschr\u00e4nken, den Mieter als Betreiber eines Gewerbes \nnur mittelbar dadurch treffen, dass der Zugang zu dem Mietobjekt nicht \nmehr m\u00f6glich ist. Diese Situation ist zumindest vergleichbar mit \nverkehrstechnischen Beschr\u00e4nkungen des Zugangs zu Gewerber\u00e4umen. Die \nZugangsbeschr\u00e4nkung oder \u2013 Behinderung bei Gewerbe, dass auf \nKundenverkehr angewiesen ist, stellt nach Rechtsprechung und Literatur \ngrds. einen Mangel dar, u.a. auch, wenn diese durch nicht vom Vermieter \nausgehenden Bauarbeiten hervorgerufen wird und k\u00f6nnen damit einen \nMinderungsanspruch begr\u00fcnden.<\/p>\n\n\n\n<p>Denkbar in Zukunft sind auch \n\u00c4nderungen der \u00f6ffentlich-rechtlichen Anforderungen an bestimmte \nBetriebe, die dazu f\u00fchren, dass das Mietobjekt nachtr\u00e4glich mangelhaft \nwird. Beispielsweise f\u00fcr Apotheken. Wenn die R\u00e4ume diesen neuen \nAnforderungen nicht gen\u00fcgen, k\u00f6nnen Minderungsanspr\u00fcche bestehen.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Fristlose K\u00fcndigung \u2013 K\u00f6nnen die Parteien das Mietverh\u00e4ltnis wegen der \u00f6ffentlich-rechtlichen Beschr\u00e4nkung fristlos k\u00fcndigen?<\/p>\n\n\n\n<p>Wird\n dem Mieter der vertragsgem\u00e4\u00dfe Gebrauch des Mietobjekts ganz oder zum \nTeil nicht oder nur mangelhaft gew\u00e4hrt, so kann er das Mietverh\u00e4ltnis \nfristlos gem\u00e4\u00df \u00a7 543 Abs.2 Ziff.1 BGB fristlos k\u00fcndigen. Grunds\u00e4tzlich \nmuss der Mieter dem Vermieter vorher eine Frist zur Abhilfe setzen oder \nihn abmahnen. Aber auch hierf\u00fcr muss ein Mangel an der Mietsache bejaht \nwerden, was bei \u00f6ffentlich-rechtlichen Anordnungen gegen den Betrieb \noder den Betreiber gerade nicht der Fall ist (s.o.). Entscheidend ist, \nob die \u00f6ffentlich-rechtliche Beschr\u00e4nkung die Gebrauchstauglichkeit der \nMietsache beeintr\u00e4chtigt. Bei Schlie\u00dfungsanordnungen aufgrund der \nCorona-Pandemie ist dies nicht der Fall. Die Mietsache ist i.d.R. nach \nwie vor zu dem Betrieb des Gewerbes, z.B. eines Restaurants geeignet. \nVielmehr sind es die Beh\u00f6rden, die den Betrieb untersagen oder \neinschr\u00e4nken.<\/p>\n\n\n\n<p>Daneben kann eine fristlose K\u00fcndigung nach den \nGrunds\u00e4tzen des sog. Wegfalls der Gesch\u00e4ftsgrundlage gem\u00e4\u00df \u00a7 313 BGB in \nBetracht kommen. Voraussetzung hierf\u00fcr ist allerdings, dass sich \nUmst\u00e4nde, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach \nVertragsschluss schwerwiegend ver\u00e4ndert haben und eine Vertragsanpassung\n nicht in Betracht kommt. Auch wenn als Vertragsgrundlage der Umstand, \nden Betrieb tats\u00e4chlich \u2013 nach den \u00f6ffentlich-rechtlichen Vorschriften \u2013\n  betreiben zu k\u00f6nnen, angesehen werden kann, so ist zweifelhaft, dass \ndiese durch die bislang nur befristeten \u00f6ffentlich-rechtlichen \nBeschr\u00e4nkungen weggefallen ist. Das \u00c4quivalenzverh\u00e4ltnis von Leistung \nund Gegenleistung ist jedenfalls nicht endg\u00fcltig zerst\u00f6rt, weshalb auch \nnach diesen Grunds\u00e4tzen eine fristlose K\u00fcndigung ausscheiden d\u00fcrfte.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr\n bereits geschlossene Mietvertr\u00e4ge ohne bereits erfolgte \u00dcbergabe des \nMietobjekts und zwischenzeitliche Anordnungen, bestimmte Betriebe \ngeschlossen zu halten, kann \u00fcber einen R\u00fccktritt wegen Unm\u00f6glichkeit \ngem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 323 I, 326 V BGB nachgedacht werden. Allerdings ist die \nvertragliche Verpflichtung des Vermieters die \u00dcberlassung der Mietsache \nim vertragsgem\u00e4\u00dfen Zustand. Diese Pflicht kann der Vermieter trotz der \n\u00f6ffentlich-rechtlichen Beschr\u00e4nkungen erf\u00fcllen. Ein R\u00fccktrittsrecht \nscheidet in diesen F\u00e4llen aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Mieter, der aufgrund der \nSchlie\u00dfungsanordnung, der Beschr\u00e4nkung seines Betriebes oder des \nAusbleibens von Kundschaft entweder finanzielle Einbu\u00dfen erleidet und \ndie Miete deswegen nicht zahlen kann, oder unberechtigte Mietminderungen\n vornimmt, riskiert allerdings eine berechtigte fristlose K\u00fcndigung des \nVermieters aufgrund von Zahlungsverzug.<\/p>\n\n\n\n<p>Sowohl f\u00fcr Vermieter, als \nauch f\u00fcr Mieter ist es ratsam, sich f\u00fcr diese und weitere Rechtsfragen, \ndie die aktuelle Situation mit sich bringt, unter Ber\u00fccksichtigung der \nUmst\u00e4nde des Einzelfalls, fachliche Unterst\u00fctzung in Anspruch zu nehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>[1] Schmidt\/Futterer: Eisenschmid, Mietrecht Kommentar, 14. Aufl. 2019, \u00a7 536 Rnr. 1<\/p>\n\n\n\n<p>[2]\n Schmidt\/Futterer: Eisenschmidt, Mietrecht Kommentar, 14. Aufl. 2019, \u00a7 \n536 Rnr. 79 mit Verweis auf: BGH      WuM 1992, 313 = NJW-RR 1992, 267 \nu.a.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Rechtsanw\u00e4lte: Ehlers &amp; Feldmeier Rechtsanw\u00e4lte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Elisabethstra\u00dfe 6,<br>\n44139 Dortmund Stand: 20.03.2020<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">21.03.: Kurzarbeit II: Fragen und Antworten zu Kurzarbeit und Qualifizierung<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Was ist Kurzarbeitergeld?<\/p>\n\n\n\n<p>Die\n Agentur f\u00fcr Arbeit zahlt das Kurzarbeitergeld als teilweisen Ersatz f\u00fcr\n den durch einen vor\u00fcbergehenden Arbeitsausfall entfallenen Lohn. Der \nArbeitgeber wird dadurch bei den Kosten der Besch\u00e4ftigung der \nArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entlastet. So k\u00f6nnen Unternehmen ihre\n Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch bei Auftragsausf\u00e4llen weiter \nbesch\u00e4ftigen. Das Kurzarbeitergeld hilft also, K\u00fcndigungen zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<p>Welche Rahmenbedingungen m\u00fcssen erf\u00fcllt sein, um Kurzarbeitergeld bekommen zu k\u00f6nnen?<\/p>\n\n\n\n<p>Kurzarbeitergeld\n kann grunds\u00e4tzlich gew\u00e4hrt werden, wenn zwischen Arbeitgeber und \nArbeitnehmervertretung oder zwischen Arbeitgeber und den betroffenen \nBesch\u00e4ftigten eine arbeitsrechtliche Reduzierung der Arbeitszeit im \nBetrieb vereinbart wurde und damit ein erheblicher Arbeitsausfall mit \nEntgeltausfall einhergeht. Folgende Bedingungen m\u00fcssen erf\u00fcllt sein:<br>\n\u2022 Der Arbeitsausfall beruht auf wirtschaftlichen Gr\u00fcnden oder auf einem \nunabwendbaren Ereignis (z.B. Hochwasser, beh\u00f6rdliche Anordnung).<br>\n\u2022 Der Arbeitsausfall ist unvermeidbar und der Betrieb hat alles getan, \num ihn zu vermindern oder zu beheben (z.B. in bestimmten Grenzen Nutzung\n von Arbeitszeitguthaben).<br>\n\u2022 Der Arbeitsausfall ist vor\u00fcbergehender Natur. Das bedeutet, dass \ninnerhalb der Bezugsdauer grunds\u00e4tzlich wieder mit dem \u00dcbergang zur \nregul\u00e4ren Arbeitszeit gerechnet werden kann.<br>\n\u2022 Der Arbeitsausfall wurde der Agentur f\u00fcr Arbeit angezeigt.<br>\n\u2022 Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer setzt nach Beginn des \nArbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Besch\u00e4ftigung fort und es \nerfolgt keine K\u00fcndigung.<br>\n\u2022 Der Arbeitsausfall ist erheblich. Das bedeutet, dass mindestens ein \nDrittel der im Betrieb besch\u00e4ftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer \nvon einem Entgeltausfall von jeweils mehr als zehn Prozent ihres \nmonatlichen Bruttoentgelts betroffen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Gibt es in Krisenzeiten Erleichterungen bei den Regelungen f\u00fcr das Kurzarbeitergeld?<\/p>\n\n\n\n<p>Ja,\n die Erleichterungen f\u00fcr das Kurzarbeitergeld werden von der \nBundesregierung durch Verordnung erlassen. Sie gelten befristet bis zum \n31.12.2020. Die Voraussetzungen f\u00fcr den Zugang zur Kurzarbeit werden \nerleichtert und die Arbeitgeber von der Zahlung der \nSozialversicherungsbeitr\u00e4ge entlastet.<br>\nDazu im Einzelnen:<br>\n\u2022 Ein Betrieb kann bereits Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn \nProzent der Besch\u00e4ftigten im Betrieb von einem Arbeitsausfall betroffen \nsind. Diese Schwelle liegt bisher bei einem Drittel der Belegschaft.<br>\n\u2022 Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor Zahlung des \nKurzarbeitergeldes wird vollst\u00e4ndig verzichtet. Das bislang geltende \nRecht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu \nArbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von \nKurzarbeit eingesetzt werden.<br>\n\u2022 Auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer k\u00f6nnen Kurzarbeitergeld beziehen.<br>\n\u2022 Die Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge, die Arbeitgeber f\u00fcr ihre \nkurzarbeitenden Besch\u00e4ftigten allein tragen m\u00fcssen, wird die \nBundesagentur f\u00fcr Arbeit vollst\u00e4ndig erstatten.<br>\n\u2022 F\u00fcr Bezieherinnen und Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld werden die \nSozialversicherungsbeitr\u00e4ge nicht aus der Winterbesch\u00e4ftigungs-Umlage, \nsondern auch aus Beitragsmitteln erstattet.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie weise ich nach, dass f\u00fcr die Anzeige von Kurzarbeit wirtschaftliche Gr\u00fcnde vorliegen?<\/p>\n\n\n\n<p>Im\n Formular f\u00fcr die Anzeige des Arbeitsausfalls bei der \u00f6rtlichen Agentur \nf\u00fcr Arbeit werden die Ursachen des Arbeitsausfalls ausf\u00fchrlich \nbegr\u00fcndet. Das Formular enth\u00e4lt eine Erkl\u00e4rung des Arbeitgebers, dass \ndie Angaben nach bestem Wissen gemacht wurden. Ist eine \nBetriebsvertretung vorhanden, muss diese den Angaben des Arbeitgebers \nzustimmen oder eine gesonderte Stellungnahme abgeben.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr wen gilt der Anspruch auf Kurzarbeitergeld?<\/p>\n\n\n\n<p>Anspruch\n auf Kurzarbeitergeld haben alle ungek\u00fcndigten Arbeitnehmerinnen und \nArbeitnehmer, die durch die Kurzarbeit einen Gehaltsausfall von \u00fcber 10 \nProzent haben und weiterhin versicherungspflichtig besch\u00e4ftigt sind. Ist\n die sogenannte Erheblichkeitsschwelle erreicht (mind. 1\/3 der \nBelegschaft hat einen Arbeitsausfall von \u00fcber 10 Prozent) k\u00f6nnen auch \nungek\u00fcndigte, versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und \nArbeitnehmer, deren Gehaltsausfall 10 Prozent oder weniger betr\u00e4gt, \nKurzarbeitergeld erhalten. Befristet bis zum 31.12.2020 ist die \nErheblichkeitsschwelle von einem Drittel auf zehn Prozent der \nBelegschaft abgesenkt.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie schnell kann Kurzarbeit eingef\u00fchrt werden?<\/p>\n\n\n\n<p>Kurzarbeit\n kann bei Auftragsausf\u00e4llen durch entsprechende Vereinbarungen zur \nReduzierung der Arbeitszeit im Betrieb sehr kurzfristig eingef\u00fchrt und \nder \u00f6rtlichen Agentur f\u00fcr Arbeit angezeigt werden. Der Arbeitgeber \nberechnet das Kurzarbeitergeld und zahlt es an die Arbeitnehmerinnen und\n Arbeitnehmer aus. Anschlie\u00dfend wird ein Erstattungsantrag bei der \n\u00f6rtlichen Agentur f\u00fcr Arbeit gestellt, die nach Pr\u00fcfung der \nAntragsunterlagen das gezahlte Kurzarbeitergeld dem Arbeitgeber umgehend\n erstattet. Offene Fragen k\u00f6nnen schnell und unb\u00fcrokratisch mit der \nAgentur f\u00fcr Arbeit vor Ort gekl\u00e4rt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>M\u00fcssen die Besch\u00e4ftigten in einem Unternehmen ihre Arbeitszeit um jeweils den gleichen Prozentsatz reduzieren?<\/p>\n\n\n\n<p>Die\n Arbeitszeit muss nicht f\u00fcr alle Besch\u00e4ftigten gleicherma\u00dfen reduziert \nwerden. Wichtig ist, dass f\u00fcr alle betroffenen Arbeitnehmerinnen und \nArbeitnehmer die Reduzierung der Arbeitszeit mit Entgeltreduzierung, \nalso die Kurzarbeit, auf der Grundlage von Tarifvertr\u00e4gen, \nBetriebsvereinbarungen oder einzelvertraglicher Regelungen wirksam \nvereinbart wird. Die Voraussetzungen zur Zahlung von Kurzarbeitergeld \nsind unter anderem erf\u00fcllt, wenn mindestens ein Drittel bzw. befristet \nbis zum 31.12.2020 zehn Prozent der im Betrieb besch\u00e4ftigten \nArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils \nmehr als zehn Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Muss ein Arbeitgeber f\u00fcr das ganze Unternehmen Kurzarbeit anzeigen oder k\u00f6nnen auch nur Abteilungen betroffen sein?<\/p>\n\n\n\n<p>Kurzarbeit\n muss nicht f\u00fcr den gesamten Betrieb eingef\u00fchrt und angezeigt werden. \nDie Kurzarbeit kann auch auf einzelne Betriebsabteilungen beschr\u00e4nkt \nsein.<\/p>\n\n\n\n<p>Welchen Umfang kann der Arbeitsausfall f\u00fcr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit haben?<\/p>\n\n\n\n<p>Ob\n der Arbeitsausfall Stunden, Tage oder sogar Wochen umfasst, richtet \nsich nach der Auftragslage und den Vereinbarungen im Unternehmen. Bei \nder \u201eKurzarbeit null\u201c betr\u00e4gt der Arbeitsausfall 100 Prozent, das hei\u00dft \ndie Arbeit wird f\u00fcr eine vor\u00fcbergehende Zeit vollst\u00e4ndig eingestellt.<\/p>\n\n\n\n<p>Was ist zur Beantragung von Kurzarbeitergeld zu tun?<\/p>\n\n\n\n<p>Anzeige und Beantragung von Kurzarbeitergeld erfolgen in einem zweistufigen Verfahren:<br>\n\u2022 Der Arbeitsausfall wird vom Arbeitgeber oder von der \nBetriebsvertretung bei der zust\u00e4ndigen Agentur f\u00fcr Arbeit schriftlich \nangezeigt. Zust\u00e4ndig ist die Agentur f\u00fcr Arbeit, in deren Bezirk der \nBetrieb seinen Sitz hat.<br>\nDie Agentur f\u00fcr Arbeit entscheidet unverz\u00fcglich, ob die Voraussetzungen \nf\u00fcr die Zahlung von Kurzarbeitergeld dem Grunde nach vorliegen. Der \nArbeitgeber errechnet das Kurzarbeitergeld und zahlt es an die \nBesch\u00e4ftigten aus.<br>\n\u2022 Im Anschluss daran richtet der Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag \nauf Erstattung des von ihm verauslagten Kurzarbeitergeldes an die \nAgentur f\u00fcr Arbeit in deren Bezirk die f\u00fcr den Arbeitgeber zust\u00e4ndige \nLohnabrechnungsstelle liegt. Der Antrag ist innerhalb einer \nAusschlussfrist von drei Monaten einzureichen. Die Frist beginnt mit \nAblauf des Kalendermonats (Anspruchszeitraums), in dem die Tage liegen, \nf\u00fcr die Kurzarbeitergeld beantragt wird.<br>\nUnternehmen, die Beratungsbedarf bei der Beantragung haben, wenden sich \nbitte direkt an ihre \u00f6rtliche Agentur f\u00fcr Arbeit oder an den \nArbeitgeberservice der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit unter der Rufnummer: \n0800 4 5555 20. Auf der Website der BA sind die notwendigen Formulare \nsowie eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes verf\u00fcgbar \n(www.arbeitsagentur.de).<br>\nIst das Verfahren zur Gew\u00e4hrung und Auszahlung von Kurzarbeitergeld zu b\u00fcrokratisch?<br>\nDie R\u00fcckmeldungen der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgeber zum \nVerfahren, zur Bearbeitung der Leistungsantr\u00e4ge und zu den \nMitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Leistungsstellen im Operativen \nService der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit (OS Team Kurzarbeitergeld, \nInsolvenzgeld, Altersteilzeitgeld) sind durchweg positiv. Die Leistung \nwird in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Antragstellung an \ndie Arbeitgeber ausgezahlt. In der Praxis hat sich das zweistufige \nVerfahren bei der Auszahlung und Erstattung von Kurzarbeitergeld \nbew\u00e4hrt. Ein schnelles und unb\u00fcrokratisches Verfahren ist im Interesse \naller Beteiligten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zust\u00e4ndigen \nAgentur f\u00fcr Arbeit stehen bei R\u00fcckfragen zur Verf\u00fcgung. Das Formular f\u00fcr\n die Anzeige und den Erstattungsantrag finden Sie auf der Internetseite \nder Bundesagentur f\u00fcr Arbeit<br>\n(www.arbeitsagentur.de).<\/p>\n\n\n\n<p>Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Einf\u00fchrung von Kurzarbeit?<\/p>\n\n\n\n<p>Voraussetzung\n f\u00fcr die Einf\u00fchrung von Kurzarbeit in einem Unternehmen ist, dass der \nBetriebsrat zustimmt. In Unternehmen ohne Betriebsrat und ohne \ntarifvertragliche Regelungen zur Kurzarbeit m\u00fcssen alle betroffenen \nMitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kurzarbeit zustimmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Was passiert eigentlich, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht auf die Einf\u00fchrung von Kurzarbeit verst\u00e4ndigen k\u00f6nnen?<\/p>\n\n\n\n<p>Nach\n \u00a7 87 Abs. 1 Nr. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes hat der Betriebsrat \nein Mitbestimmungsrecht bei der Einf\u00fchrung von Kurzarbeit. Das bedeutet \nkonkret: K\u00f6nnen sich Arbeitgeber und Betriebsrat in der Frage, ob und \nwie Kurzarbeit eingef\u00fchrt werden soll, nicht einigen, kann sowohl der \nArbeitgeber als auch der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Der \nSpruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und\n Betriebsrat (\u00a7 87 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz).<br>\nM\u00fcssen Besch\u00e4ftigte ihren Resturlaub vor Beginn des Bezugs von Kurzarbeitergeld genommen haben?<br>\nBestehen noch \u00fcbertragbare Urlaubsanspr\u00fcche aus dem Vorjahr, sind diese \ngrunds\u00e4tzlich zur Vermeidung der Zahlung von Kurzarbeitergeld \neinzubringen. Etwas anders gilt, wenn vorrangige Urlaubsw\u00fcnsche der \nArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur anderweitigen Nutzung des \nResturlaubs entgegenstehen.<\/p>\n\n\n\n<p>In welcher H\u00f6he wird Kurzarbeitergeld gezahlt?<\/p>\n\n\n\n<p>Das\n Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall. Die \nKurzarbeiter erhalten grunds\u00e4tzlich 60 % des ausgefallenen \npauschalierten Nettoentgelts. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt \nbetr\u00e4gt das Kurzarbeitergeld 67 % des ausgefallenen pauschalierten \nNettoentgelts. Eine Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes finden\n Sie auf der Website der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit \n(www.arbeitsagentur.de).<br>\nWie wird Kurzarbeitergeld berechnet?<br>\nIn vielen Betrieben wird das Kurzarbeitergeld mit einer Software \nerrechnet. Sofern eine solche Software nicht zur Verf\u00fcgung steht, kann \ndie von der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit erstellte Tabelle zur Berechnung \ndes Kurzarbeitergeldes genutzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?<\/p>\n\n\n\n<p>Die\n gesetzliche Bezugsdauer f\u00fcr das Kurzarbeitergeld betr\u00e4gt 12 Monate. Sie\n kann durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums f\u00fcr Arbeit und \nSoziales auf bis zu 24 Monate verl\u00e4ngert werden.<br>\nK\u00f6nnen auch gemeinn\u00fctzige Unternehmen, wie Vereine, Schulen, Kitas oder \nauch Kulturschaffende, wie z.B. Theater Kurzarbeitergeld erhalten?<br>\nAuch gemeinn\u00fctzige Unternehmen wie Vereine, aber auch Kindertagesst\u00e4tten\n und Kulturschaffende wie Theater k\u00f6nnen im Zusammenhang mit der \nCorona-Pandemie dem Grunde nach Kurzarbeitergeld erhalten. Wenn ihre \nEinrichtung durch eine beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahme geschlossen werden muss, \nliegt ein unabwendbares Ereignis nach \u00a7 96 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III\n vor. Tritt im Betrieb ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall\n f\u00fcr die Arbeitnehmer*innen ein, kann das Kurzarbeitergeld bei Vorliegen\n der weiteren Voraussetzungen gew\u00e4hrt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie wirken sich bereits geschlossene Vereinbarungen zur Sicherung der Arbeitspl\u00e4tze auf die H\u00f6he des Kurzarbeitergeldes aus?<\/p>\n\n\n\n<p>Vom\n Arbeitgeber mit dem Betriebsrat oder \u2013 wenn es keinen Betriebsrat gibt \u2013\n mit den Arbeitnehmern geschlossene Vereinbarungen zur Sicherung der \nArbeitspl\u00e4tze (sogenannte Besch\u00e4ftigungssicherungsvereinbarungen zur \nvor\u00fcbergehenden \u00c4nderung der Arbeitszeit) wirken sich nicht negativ auf \ndie H\u00f6he des Kurzarbeitergeldes aus. Das gezahlte Kurzarbeitergeld \nrichtet sich nach dem Gehalt, welches vor der Vereinbarung zur \nBesch\u00e4ftigungssicherung<br>\ngezahlt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie wirkt sich ein Hinzuverdienst \/ eine Nebenbesch\u00e4ftigung auf die H\u00f6he des Kurzarbeitergeldes aus?<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn\n die Nebent\u00e4tigkeit schon vor Beginn der Kurzarbeit durchgef\u00fchrt wurde, \nergeben sich keine Auswirkungen, erfolgt also keine Anrechnung auf das \nKurzarbeitergeld. Nehmen Besch\u00e4ftigte w\u00e4hrend des Bezugs von \nKurzarbeitergeld eine Nebent\u00e4tigkeit auf, wird das daraus erzielte \nEntgelt auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, denn es liegt eine \nErh\u00f6hung des tats\u00e4chlichen erzielten Entgelts vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Auf welcher \nGrundlage berechnet sich das Kurzarbeitergeld, wenn die Arbeitnehmerin \noder der Arbeitnehmer \u00fcber der Beitragsbemessungsgrenze verdient?<\/p>\n\n\n\n<p>Der\n Berechnung des Kurzarbeitergeldes liegt die Differenz aus dem \nIstentgelt (tats\u00e4chliches Bruttoentgelt im Monat der Kurzarbeit) und dem\n Sollentgelt (beitragspflichtiges Bruttoentgelt, das die Arbeitnehmerin \nbzw. der Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall im Anspruchsmonat verdient\n h\u00e4tte) zugrunde. Als Sollentgelt ist daher grunds\u00e4tzlich das \nregelm\u00e4\u00dfige laufende Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung bis \nzur Beitragsbemessungsgrenze zu ber\u00fccksichtigen.<br>\nWie beim Arbeitslosengeld ist damit der Entgeltausfall bis zu dem \nEntgelt abgesichert, bis zu dem Beitr\u00e4ge entrichtet werden. Liegt auch \nw\u00e4hrend der Kurzarbeit das erzielte Istentgelt oberhalb der \nBeitragsbemessungsgrenze, kann daher kein Kurzarbeitergeld gezahlt \nwerden.<\/p>\n\n\n\n<p>K\u00f6nnen auch au\u00dfertariflich besch\u00e4ftigte Arbeitnehmerinnen \nund Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben bzw. kann sich ein \nArbeitsvertrag mit einem au\u00dfertariflich Angestellten auf die Gew\u00e4hrung \nvon Kurzarbeitergeld negativ auswirken?<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Arbeitsvertrag mit \neiner au\u00dfertariflich besch\u00e4ftigten Arbeitnehmerinnen bzw. einem \nArbeitnehmer schlie\u00dft die Zahlung von Kurzarbeitergeld nicht aus, \nsolange die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer \nsozialversicherungspflichtig besch\u00e4ftigt ist. Zu den Auswirkungen von \nEntgelten, die \u00fcber der Beitragsbemessungsgrenze liegen, wird auf die \nvorhergehende Frage verwiesen.<\/p>\n\n\n\n<p>Werden Aufstockungsbetr\u00e4ge, die tarifvertraglich geregelt sind, bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes ber\u00fccksichtigt?<\/p>\n\n\n\n<p>Vom\n Arbeitgeber gezahlte Aufstockungsbetr\u00e4ge oder Zusch\u00fcsse zum \nKurzarbeitergeld werden bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes nicht \nber\u00fccksichtigt. Sie vermindern nicht das Kurzarbeitergeld, soweit noch \nein Entgeltausfall gegeben ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Haben Kurzarbeit und der Bezug von\n Kurzarbeitergeld Einfluss auf Eingliederungszusch\u00fcsse, die Arbeitgeber \nf\u00fcr eine\/n Besch\u00e4ftigten erhalten?<\/p>\n\n\n\n<p>Eingliederungszusch\u00fcsse \nberechnen sich nach dem \u201cber\u00fccksichtigungsf\u00e4higen Entgelt\u201d. Dieses setzt\n sich aus den regelm\u00e4\u00dfig gezahlten Entgelten und einem pauschalierten \nAnteil des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zusammen. \nF\u00fcr Zeiten, in denen der Arbeitgeber kein Entgelt leistet, ist geregelt,\n dass der Eingliederungszuschuss entsprechend zu mindern ist bzw. nicht \nerbracht werden kann. Diese Zeiten wirken sich grunds\u00e4tzlich nicht auf \ndie F\u00f6rderdauer aus. N\u00e4here Informationen erhalten Sie bei der \nzust\u00e4ndigen Agentur f\u00fcr Arbeit.<\/p>\n\n\n\n<p>Werden Studentinnen und Studenten \nbei der Feststellung der Anzahl der besch\u00e4ftigten Arbeitnehmerinnen und \nArbeitnehmer in einem Betrieb ber\u00fccksichtigt oder z\u00e4hlen ausschlie\u00dflich \nsozialversicherungspflichtig Besch\u00e4ftigte?<\/p>\n\n\n\n<p>Es sind alle \nArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ber\u00fccksichtigen, die an mindestens\n einem Tag in dem Monat mit Kurzarbeit im Betrieb arbeiten. Dazu z\u00e4hlen \nauch Besch\u00e4ftigte, die nicht sozialversicherungspflichtig besch\u00e4ftigt \nsind.<br>\nMitzuz\u00e4hlen sind z.B.:<br>\n\u2022 geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigte,<br>\n\u2022 erkrankte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,<br>\n\u2022 beurlaubte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,<br>\n\u2022 Arbeitnehmerinnen w\u00e4hrend des Mutterschutzes.<\/p>\n\n\n\n<p>Nicht mitzuz\u00e4hlen hingegen sind z.B.:<br>\n\u2022 Auszubildende (ausdr\u00fcckliche gesetzliche Regelung),<br>\n\u2022 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverh\u00e4ltnis beispielsweise wegen Elternzeit ruht.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist Kurzarbeit auch f\u00fcr in befristete Vertr\u00e4ge \u00fcbernommene Auszubildende m\u00f6glich?<\/p>\n\n\n\n<p>Ja.\n Auch f\u00fcr Auszubildende, die nach Beendigung ihres \nBerufsausbildungsverh\u00e4ltnisses eine versicherungspflichtige (befristete \noder unbefristete) Besch\u00e4ftigung bei demselben oder einem anderen \nArbeitgeber aufnehmen, kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie \nverf\u00e4hrt ein Arbeitgeber mit geringf\u00fcgig Besch\u00e4ftigten, wenn keine \nArbeit vorhanden ist? M\u00fcssen diese erst entlassen werden, bevor \nKurzarbeit angezeigt werden kann?<\/p>\n\n\n\n<p>Geringf\u00fcgig besch\u00e4ftigte \nArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer m\u00fcssen nicht entlassen werden, bevor \nKurzarbeit eingef\u00fchrt werden kann. Allerdings k\u00f6nnen geringf\u00fcgig \nbesch\u00e4ftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kein Kurzarbeitergeld \nerhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer f\u00fchrt w\u00e4hrend der Kurzarbeit die Beitr\u00e4ge zur Sozialversicherung ab?<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr\n das Arbeitsentgelt, das w\u00e4hrend der Kurzarbeit verdient wird, bleibt es\n bei der gemeinsamen Beitragstragung von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin \noder Arbeitnehmer. F\u00fcr die Arbeitszeit, die durch Kurzarbeit entf\u00e4llt, \nreduzieren sich die Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge auf 80 Prozent. Diese \ntr\u00e4gt der Arbeitgeber allein.<\/p>\n\n\n\n<p>Verschlechtert sich f\u00fcr Besch\u00e4ftigte durch Kurzarbeit die soziale Absicherung?<\/p>\n\n\n\n<p>Nein.\n Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit m\u00fcssen \nEinkommenseinbu\u00dfen verkraften, bleiben aber sozialversicherungspflichtig\n besch\u00e4ftigt. Ihre soziale Absicherung in der Kranken-, Renten-, \nPflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung bleibt erhalten.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie wirkt sich Kurzarbeit auf den Rentenanspruch aus?<\/p>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend\n des Bezuges von Kurzarbeitergeld sind Arbeitnehmerinnen und \nArbeitnehmer weiterhin rentenversichert. Die auf das verminderte \nArbeitsentgelt zu entrichtenden Beitr\u00e4ge leisten Arbeitgeber und \nArbeitnehmer wie \u00fcblich gemeinsam. Damit keine Nachteile bei der \nsp\u00e4teren Rentenh\u00f6he entstehen, werden zus\u00e4tzlich auf Grundlage von 80 \nProzent des Entgeltausfalls (Differenz zwischen dem Soll-und Istentgelt)\n Beitr\u00e4ge erbracht, die vom Arbeitgeber alleine getragen werden. Fragen \nzu den Auswirkungen von Kurzarbeit auf die sp\u00e4teren Rentenleistungen \nbeantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auskunfts- und \nBeratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder am Servicetelefon\n unter 0800 1000 480 70.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist eine K\u00fcndigung von Besch\u00e4ftigten f\u00fcr den Arbeitgeber nicht kosteng\u00fcnstiger?<\/p>\n\n\n\n<p>Der\n Vorteil von Kurzarbeit besteht darin, dass bei einer Verbesserung der \nAuftragslage die Arbeitszeit sofort erh\u00f6ht oder zur regul\u00e4ren \nArbeitszeit \u00fcbergegangen werden kann. Die Mitarbeiterinnen und \nMitarbeiter stehen sofort wieder zur Verf\u00fcgung und m\u00fcssen nicht erst \ngesucht, eingestellt und eingearbeitet werden. Die Ausfallzeiten sind \noftmals geringer als bei Entlassungen. Im Falle einer K\u00fcndigung haben \nArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zudem bis zum Ablauf der \nK\u00fcndigungsfrist Anspruch auf das volle Arbeitsentgelt \u2013 unabh\u00e4ngig \ndavon, ob sie noch in Vollzeit besch\u00e4ftigt werden k\u00f6nnen oder nicht. \nKurzarbeit reduziert die Kosten f\u00fcr das Unternehmen sofort.<\/p>\n\n\n\n<p>K\u00f6nnen Besch\u00e4ftigte w\u00e4hrend der angemeldeten Kurzarbeit gek\u00fcndigt werden?<\/p>\n\n\n\n<p>Nach\n dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit (K\u00fcndigung als letztes Mittel) \nkann die Einf\u00fchrung von Kurzarbeit bei vor\u00fcbergehendem Arbeitsausfall \nals milderes Mittel eine betriebsbedingte K\u00fcndigung unzul\u00e4ssig machen. \nKurzarbeit schlie\u00dft jedoch betriebsbedingte K\u00fcndigungen nicht aus, wenn \ndie Besch\u00e4ftigungsm\u00f6glichkeit der betreffenden Arbeitnehmerinnen und \nArbeitnehmer auf Dauer entf\u00e4llt. Falls tats\u00e4chlich eine K\u00fcndigung \nerfolgt, kann Kurzarbeitergeld nicht mehr gezahlt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Hat Kurzarbeitergeld Auswirkungen auf den Anspruch und die H\u00f6he von Arbeitslosengeld?<\/p>\n\n\n\n<p>Kurzarbeit\n hilft in vielen F\u00e4llen, betriebsbedingte K\u00fcndigungen zu vermeiden. \nSollte es dennoch dazu kommen, entstehen den Besch\u00e4ftigten durch \nKurzarbeit keine Nachteile. Zeiten des Bezuges von Kurzarbeitergeld \nwirken sich nicht negativ auf einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld \naus. Der Bezug von Kurzarbeitergeld f\u00fchrt nicht dazu, dass eine \ngrunds\u00e4tzlich zur Arbeitsf\u00f6rderung versicherungspflichtige Besch\u00e4ftigung\n versicherungsfrei wird. Dies ist selbst dann nicht der Fall, wenn \nBesch\u00e4ftigte im Rahmen der Kurzarbeit keine Arbeitsleistung mehr \nerbringen. Zeiten des<br>\nKurzarbeitergeldbezuges tragen wie \u201enormale\u201c Besch\u00e4ftigungszeiten zur \nErf\u00fcllung der Anwartschaftszeit f\u00fcr einen Anspruch auf Arbeitslosengeld \nbei und werden auch bei der Ermittlung der Anspruchsdauer \nber\u00fccksichtigt. Falls Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer nach dem Bezug\n von Kurzarbeitergeld arbeitslos werden, berechnet sich das \nArbeitslosengeld nach dem Arbeitsentgelt, das ohne den Arbeitsausfall \nerzielt worden w\u00e4re. Damit ist grunds\u00e4tzlich gew\u00e4hrleistet, dass \nArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine leistungsrechtlichen Nachteile \nerfahren, wenn sie<br>\nnach dem Kurzarbeitergeldbezug arbeitslos werden sollten.<\/p>\n\n\n\n<p>Kann w\u00e4hrend der Kurzarbeit eine Weiterbildung gef\u00f6rdert werden?<\/p>\n\n\n\n<p>Arbeitnehmerinnen\n und Arbeitnehmer k\u00f6nnen durch volle oder teilweise \u00dcbernahme der \nWeiterbildungskosten nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) \ngef\u00f6rdert werden, wenn<br>\n\u2022 Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden, die \u00fcber ausschlie\u00dflich\n arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen,<br>\n\u2022 der Erwerb des Berufsabschlusses mindestens vier Jahre zur\u00fcckliegt,<br>\n\u2022 die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer in den letzten vier Jahren \nvor Antragstellung nicht an einer nach dem SGB III gef\u00f6rderten \nberuflichen Weiterbildung teilgenommen hat,<br>\n\u2022 die Ma\u00dfnahme au\u00dferhalb des Betriebes durchgef\u00fchrt wird und mehr als 160 Stunden dauert,<br>\n\u2022 die Ma\u00dfnahme und der Tr\u00e4ger der Ma\u00dfnahme f\u00fcr die F\u00f6rderung zugelassen sind und<br>\n\u2022 die Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer von Strukturwandel betroffen \nsind oder eine Weiterbildung in Engpassberufen anstreben. Hiervon kann \nbei Betrieben mit weniger als 250 Besch\u00e4ftigten abgewichen werden.<br>\n<br>\nWie funktioniert die Weiterbildungsf\u00f6rderung durch die Agentur f\u00fcr Arbeit praktisch?<\/p>\n\n\n\n<p>Um\n die \u00dcbernahme der Kosten f\u00fcr Qualifizierungsma\u00dfnahmen zu beantragen, \nk\u00f6nnen sowohl der Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmerin bzw. der \nArbeitnehmer auf die Agentur f\u00fcr Arbeit zugehen. Dort wird der Anspruch \nauf die F\u00f6rderung gepr\u00fcft und festgestellt, ob eine F\u00f6rderung nach dem \nSGB III m\u00f6glich ist. Bei F\u00f6rderung wird in der Regel ein \nBildungsgutschein an die Besch\u00e4ftige oder den Besch\u00e4ftigten \nausgeh\u00e4ndigt. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen \nk\u00f6nnen die Besch\u00e4ftigten den Bildungsgutschein bei einem f\u00fcr die \nWeiterbildungsf\u00f6rderung zugelassenen Tr\u00e4ger ihrer Wahl einl\u00f6sen. Einen \nWegweiser bzw. Tipps, wie man ein geeignetes Bildungsangebot findet, \nenth\u00e4lt das Merkblatt \u201cF\u00f6rderung der beruflichen Weiterbildung\u201d, das bei\n der Agentur f\u00fcr Arbeit erh\u00e4ltlich ist. Auch die Aus- und \nWeiterbildungsdatenbank \u201cKURSNET\u201d der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit im \nInternet sowie die Bildungstr\u00e4ger selbst bieten umfassende Informationen\n \u00fcber zugelassene Bildungsma\u00dfnahmen.<\/p>\n\n\n\n<p>Welche M\u00f6glichkeiten der \nWeiterbildung bestehen, bevor Kurzarbeit ein Thema wird oder wenn im \nUnternehmen keine Kurzarbeit erforderlich wird?<\/p>\n\n\n\n<p>Mit dem \nQualifizierungschancengesetz wurde 2019 die Weiterbildungsf\u00f6rderung f\u00fcr \nBesch\u00e4ftigte unabh\u00e4ngig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgr\u00f6\u00dfe \nerm\u00f6glicht und damit weiter ge\u00f6ffnet. Der Ausbau der \nWeiterbildungsf\u00f6rderung fokussiert auf alle Besch\u00e4ftigten, die \nberufliche T\u00e4tigkeiten aus\u00fcben, die durch Technologien ersetzt werden \nk\u00f6nnen, in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen oder die eine \nberufliche Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Die \nWeiterbildungsf\u00f6rderung umfasst einerseits die \u00dcbernahme der \nWeiterbildungskosten (z.B. Lehrgangskosten) f\u00fcr den einzelnen \nBesch\u00e4ftigten (Arbeitnehmerf\u00f6rderung) und andererseits die Gew\u00e4hrung von\n Arbeitsentgeltzusch\u00fcssen f\u00fcr weiterbildungsbedingte \nArbeitsausfallzeiten an Arbeitgeber (Arbeitgeberleistung). Die \u00dcbernahme\n der Weiterbildungskosten und die Zusch\u00fcsse zum Arbeitsentgelt setzen \ngrunds\u00e4tzlich eine Kofinanzierung durch den Arbeitgeber voraus. Art und \nUmfang der F\u00f6rderung orientieren sich ma\u00dfgeblich an der Betriebsgr\u00f6\u00dfe.<\/p>\n\n\n\n<p>Ist es m\u00f6glich, eine vor der Kurzarbeit begonnene Weiterbildung fortzusetzen?<\/p>\n\n\n\n<p>Das\n ist grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich, wenn es sich hierbei um berufsbegleitende \nWeiterbildungen (z.B. abends oder am Wochenende) handelt. Wurde vor \nBeginn der Kurzarbeit beim Arbeitgeber eine Qualifizierung begonnen, die\n ganz oder teilweise in der Arbeitszeit stattfindet und ist daf\u00fcr eine \nFreistellung erfolgt, so ist zu beachten, dass Kurzarbeitergeld f\u00fcr \nwirtschaftlich bedingte Ausfallzeiten gezahlt wird. Die \nFreistellungszeiten sind in diesen F\u00e4llen jedoch weiterbildungsbedingt, \nso dass hier weiterhin Lohnanspruch besteht. Gegebenenfalls von der \nAgentur f\u00fcr Arbeit gef\u00f6rderte Weiterbildungskosten werden bei \nFortzahlung des Lohnes weiterhin \u00fcbernommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Kann die w\u00e4hrend der Kurzarbeit begonnene Weiterbildung fortgesetzt werden, wenn die Kurzarbeit ganz oder teilweise endet?<\/p>\n\n\n\n<p>Die\n Teilnahme an der Weiterbildung darf der R\u00fcckkehr zur normalen \nArbeitszeit nicht entgegenstehen. Grunds\u00e4tzlich muss sich die \nWeiterbildung daher zeitlich der ganz oder teilweise entfallenden \nKurzarbeit anpassen lassen und bei R\u00fcckkehr zur Regelarbeitszeit enden. \nWenn der Arbeitgeber zustimmt und die Besch\u00e4ftigte oder den \nBesch\u00e4ftigten weiter freistellt, kann die Weiterbildung ggf. auch \u00fcber \ndas Ende der Kurzarbeit hinaus fortgesetzt werden. Einzelheiten zur \nWeiterfinanzierung im Rahmen der F\u00f6rderung nach dem \nQualifizierungschancengesetz k\u00f6nnen bei der zust\u00e4ndigen Agentur f\u00fcr \nArbeit erfragt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Wer entscheidet \u00fcber m\u00f6gliche Qualifizierungsma\u00dfnahmen \u2013 der Arbeitgeber oder die Besch\u00e4ftigten?<\/p>\n\n\n\n<p>Inhalt, Art und Dauer der Weiterbildung werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer abgestimmt.<\/p>\n\n\n\n<p>Was muss ich konkret tun, damit meine Weiterbildung durch die Agentur f\u00fcr Arbeit gef\u00f6rdert wird?<\/p>\n\n\n\n<p>Um\n die \u00dcbernahme der Kosten f\u00fcr Qualifizierungsma\u00dfnahmen zu beantragen, \nk\u00f6nnen sowohl der Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmerin bzw. der \nArbeitnehmer auf die Agentur f\u00fcr Arbeit zugehen. Dort wird der Anspruch \nauf die F\u00f6rderung gepr\u00fcft und bei positivem Ergebnis in der Regel ein \nBildungsgutschein an die Besch\u00e4ftigte oder den Besch\u00e4ftigten \nausgeh\u00e4ndigt. Unter den im Bildungsgutschein festgelegten Bedingungen \nk\u00f6nnen die Besch\u00e4ftigten den Bildungsgutschein bei einem f\u00fcr die \nWeiterbildungsf\u00f6rderung zugelassenen Tr\u00e4ger ihrer Wahl einl\u00f6sen. Einen \nWegweiser bzw. Tipps, wie man ein geeignetes Bildungsangebot findet, \nenth\u00e4lt das Merkblatt \u201cF\u00f6rderung der beruflichen Weiterbildung\u201d, das bei\n der Agentur f\u00fcr Arbeit erh\u00e4ltlich ist. Auch die Aus- und \nWeiterbildungsdatenbank \u201cKURSNET\u201d der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit im \nInternet sowie die Bildungstr\u00e4ger selbst bieten umfassende Informationen\n \u00fcber zugelassene Bildungsma\u00dfnahmen. Parallel dazu k\u00f6nnen Arbeitgeber \nbei der Agentur f\u00fcr Arbeit einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt beantragen,\n wenn sie Besch\u00e4ftigte f\u00fcr eine Qualifizierungsma\u00dfnahme freistellen und \nw\u00e4hrend dieser Zeit das Arbeitsentgelt weiterzahlen. Bei einem positiven\n Bescheid zahlt die Agentur f\u00fcr Arbeit den Zuschuss zum Arbeitsentgelt \ndirekt an den Arbeitgeber aus.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesministerium f\u00fcr Arbeit und Soziales 16. M\u00e4rz 2020<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">Update: Hilfen der F\u00f6rderbank NRW.BANK<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Die NRW-Bank wird ab dem 23. M\u00e4rz 2020 im Zuge der Corona-Krise die Kreditprogramme anpassen.<br>\n<br>\nFolgende Ver\u00e4nderungen werden hieraus im wesentlichen resultieren:<br>\n<br>\n<strong>NRW.BANK.Universalkredit<\/strong><br>\n<br>\n\u2013 zus\u00e4tzliches Angebot einer optionalen Haftungsfreistellung von 80%<br>\n<br>\n\u2013 Niedrige Antragsanforderung zur Sicherstellung kurzer Bearbeitungszeiten<br>\n<br>\nZur \u00dcberbr\u00fcckung des Liquidit\u00e4tsbedarfs werden folgende erg\u00e4nzende Laufzeitvarianten eingef\u00fchrt:<\/p>\n\n\n\n<p>\u00b7 endf\u00e4llige Darlehen mit 2 und 4 Jahren Laufzeit<br>\n\u00b7 Ratendarlehen mit 3, 4 und 5 Jahren Laufzeit mit der optionalen M\u00f6glichkeit von 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren<br>\n<br>\n<strong>WICHTIG:<\/strong><br>\n<br>\nF\u00fcr Unternehmen, die bereits einen F\u00f6rderkredit erhalten haben und \nnunmehr aufgrund der Corona-Krise Liquidit\u00e4tsprobleme haben, ist es \nm\u00f6glich, Tilgungsaussetzungen zu beantragen. Hierbei ist ausdr\u00fccklich \nvon der Hausbank zu best\u00e4tigen, dass die Liquidit\u00e4tsengp\u00e4sse auf die<br>\nCorona-Krise zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.<br>\n<br>\nSobald die offiziellen Merkbl\u00e4tter vorliegen, werden wir diese hier ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">BMF Schreiben vom 19.03.2020 \u2013 Steuerliche Ma\u00dfnahmen zur Ber\u00fccksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>In\n weiten Teilen des Bundesgebietes sind durch das Coronavirus \nbetr\u00e4chtliche wirtschaftliche Sch\u00e4den entstanden oder diese werden noch \nentstehen. Es ist daher angezeigt, den Gesch\u00e4digten durch steuerliche \nMa\u00dfnahmen zur Vermeidung unbilliger H\u00e4rten entgegenzukommen.<\/p>\n\n\n\n<p>Im \nEinvernehmen mit den obersten Finanzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder gilt daher im \nHinblick auf Stundungs- und Vollstreckungsma\u00dfnahmen sowie bei der \nAnpassung von Vorauszahlungen f\u00fcr Steuern, die von den \nLandesfinanzbeh\u00f6rden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, Folgendes:<\/p>\n\n\n\n<p>\n Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen \nSteuerpflichtigen k\u00f6nnen bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegung ihrer\n Verh\u00e4ltnisse Antr\u00e4ge auf Stundung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits \nf\u00e4lligen oder f\u00e4llig werdenden Steuern, die von den Landesfinanzbeh\u00f6rden\n im Auftrag des Bundes verwaltet werden, sowie Antr\u00e4ge auf Anpassung der\n Vorauszahlungen auf die Einkommen- und K\u00f6rperschaftsteuer stellen. \nDiese Antr\u00e4ge sind nicht deshalb abzulehnen, weil die Steuerpflichtigen \ndie entstandenen Sch\u00e4den wertm\u00e4\u00dfig nicht im Einzelnen nachweisen k\u00f6nnen.\n Bei der Nachpr\u00fcfung der Voraussetzungen f\u00fcr Stundungen sind keine \nstrengen Anforderungen zu stellen. Auf die Erhebung von Stundungszinsen \nkann in der Regel verzichtet werden. \u00a7 222 Satz 3 und 4 AO bleibt \nunber\u00fchrt.<br>\nAntr\u00e4ge auf Stundung der nach dem 31. Dezember 2020 f\u00e4lligen Steuern \nsowie Antr\u00e4ge auf Anpassung der Vorauszahlungen, die nur Zeitr\u00e4ume nach \ndem 31. Dezember 2020 betreffen, sind besonders zu begr\u00fcnden.<br>\nWird dem Finanzamt aufgrund Mitteilung des Vollstreckungsschuldners oder\n auf andere Weise bekannt, dass der Vollstreckungsschuldner unmittelbar \nund nicht unerheblich betroffen ist, soll bis zum 31. Dezember 2020 von \nVollstreckungsma\u00dfnahmen bei allen r\u00fcckst\u00e4ndigen oder bis zu diesem \nZeitpunkt f\u00e4llig werdenden Steuern im Sinne der Tz. 1 abgesehen werden. \nIn den betreffenden F\u00e4llen sind die im Zeitraum ab dem Zeitpunkt der \nVer\u00f6ffentlichung dieses Schreibens bis zum 31. Dezember 2020 verwirkten \nS\u00e4umniszuschl\u00e4ge f\u00fcr diese Steuern zum 31. Dezember 2020 zu erlassen. \nDie Finanz\u00e4mter k\u00f6nnen den Erlass durch Allgemeinverf\u00fcgung (\u00a7 118 Satz 2\n AO) regeln.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr die mittelbar Betroffenen gelten die allgemeinen Grunds\u00e4tze.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Stand: 19.03.2020<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">Rundschreiben KZVWL \u2013 Fluss der finanziellen Mittel<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Die\n Abschlagszahlungen bemessen sich am Umsatz desselben Quartals im \nVorjahr. Damit \u00e4ndert sich im zweiten Quartal 2020 erst einmal nichts. \nIm Juli wird dann die Abrechnung f\u00fcr das erste Quartal abgeschlossen und\n die Restzahlung festgesetzt oder bei einem entsprechenden Einbruch des \ntats\u00e4chlichen Umsatzes auch eine R\u00fcckzahlung. F\u00fcr das erste Quartal \nsch\u00e4tzen wir die Auswirkungen jedoch noch nicht so hoch ein.<\/p>\n\n\n\n<p>Selbst\n im dritten Quartal werden die Abschl\u00e4ge auch relativ unver\u00e4ndert nach \ndem Vorjahresquartal ausgezahlt, im Oktober kommt dann jedoch \nwahrscheinlich der erste sp\u00fcrbare Liquidit\u00e4tsknick bei den KZV-Honoraren\n im Quartalsbereich, wenn das zweite Quartal abgerechnet wird. Hier \nrechnen wir mit einem deutlichen R\u00fcckgang der Inanspruchnahme, \ndementsprechend werden die ausgezahlten Abschl\u00e4ge eventuell zu hoch sein\n und es w\u00e4re dann eine R\u00fcckzahlung erforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Praxistipp: \nGleichen Sie Ihre Abschlagszahlungen mit den tats\u00e4chlich abgerechneten \nLeistungen ab, dann wissen Sie entsprechend, ob Sie zu viel ausgezahlt \nbekommen haben oder nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Schienen-, PAR- und ZE-Abrechnung \nerfolgt weiterhin nach den erbrachten Leistungen. Realistisch ist in \ndiesem Jahr insgesamt aufgrund der Krisenlage von finanziellen Einbu\u00dfen \nauszugehen, auch wenn zu Beginn des vierten Quartals, darauf sei an \ndieser Stelle auch noch einmal hingewiesen, der ZE-Festzuschuss um 10% \nerh\u00f6ht wird und die Patienten die Praxen vermehrt aufsuchen werden.<br>\nWeitere Hilfestellungen ergeben sich m\u00f6glicherweise durch Gespr\u00e4che mit \nden Krankenkassen, um im besten Fall Rahmenbedingungen f\u00fcr einen \ngewissen finanziellen Ausgleich f\u00fcr die Zahn\u00e4rzte schaffen zu k\u00f6nnen. \nWir k\u00fcmmern uns intensiv und umgehend, die Gespr\u00e4che sind bereits \nvereinbart, n\u00e4chste Woche geht es los.<\/p>\n\n\n\n<p>Was wir aber als KZV neben \nder Sicherung der Zahlungsfl\u00fcsse noch zus\u00e4tzlich tun werden, ist eine \n\u00d6ffnung des HVM auch bei den Prim\u00e4rkassen mit sehr hoch angesetzten \nGrenzwerten ab dem 01.04.2020.<br>\nWir halten Sie \u00fcber die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: KZVWL Stand 18.03.2020<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">Anspruch auf Entsch\u00e4digung bei untersagter T\u00e4tigkeit oder Quarant\u00e4ne \u2013 Hinweise und zust\u00e4ndige Beh\u00f6rden<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>\u00c4rzte\n und Psychotherapeuten haben Anspruch auf Entsch\u00e4digung, wenn der \nPraxisbetrieb aus infektionsschutzrechtlichen Gr\u00fcnden untersagt wird \n(Paragraf 56 Infektionsschutzgesetz). Anspruch haben sowohl \nPraxisinhaber als auch angestellte Mitarbeiter. Einige Details dazu \nfasst diese Praxisinformation zusammen. Zudem bietet sie eine Liste der \nzust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden, an die sich \u00c4rzte in solchen F\u00e4llen wenden k\u00f6nnen.<br>\nHinweise: \u203a Voraussetzung f\u00fcr Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche ist das Verbot der\n Erwerbst\u00e4tigkeit oder die Anordnung von Quarant\u00e4ne aus \ninfektionsschutzrechtlichen Gr\u00fcnden.<\/p>\n\n\n\n<p>\u203a Die Abl\u00e4ufe, wie in solchen\n F\u00e4llen vorgegangen wird (z.B. Antragstellung), bestimmt die zust\u00e4ndige \nBeh\u00f6rde. Betroffene \u00c4rzte sollten sich deshalb zun\u00e4chst an die \nzust\u00e4ndige Beh\u00f6rde wenden, um alles Weitere zu erfahren.<\/p>\n\n\n\n<p>\u203a Wie \nhoch die Entsch\u00e4digung ausf\u00e4llt, richtet sich bei Selbstst\u00e4ndigen nach \nihrem Verdienstausfall. Grundlage ist der Steuerbescheid (nach Paragraf \n15 SGB IV). Angestellte haben Anspruch in den ersten sechs Wochen \nAnspruch auf die H\u00f6he des Nettogehaltes, danach auf Krankengeld.<\/p>\n\n\n\n<p>\u203a\n Die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflicht \nbesteht weiterhin. Die jeweiligen Beitr\u00e4ge (Arbeitgeber- und \nArbeitnehmeranteil) tr\u00e4gt das jeweilige Bundesland. Die \nSozialversicherungsbeitr\u00e4ge werden also auch gegen\u00fcber den genannten \nzust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden geltend gemacht.<\/p>\n\n\n\n<p>\u203a Neben dem Verdienstausfall\n k\u00f6nnen Selbstst\u00e4ndige auch f\u00fcr Betriebsausgaben \u201ein angemessenem \nUmfang\u201c entsch\u00e4digt werden (Paragraf 56 Absatz 4 \nInfektionsschutzgesetz). Auch dies m\u00fcssen Praxisinhaber beantragen.<\/p>\n\n\n\n<p>\u203a\n Bei Arbeitnehmern, die zuhause bleiben m\u00fcssen, aber keine Symptome \nhaben, muss zun\u00e4chst der Arbeitgeber die Entsch\u00e4digung auszahlen; sie \nist ihm aber vom Land zu erstatten.<\/p>\n\n\n\n<p>Arbeitsunf\u00e4higkeit und AU-Bescheinigung<br>\nSobald ein Praxismitarbeiter, der bisher symptomfrei war, w\u00e4hrend der \nQuarant\u00e4ne erkrankt, besteht Arbeitsunf\u00e4higkeit. In einem solchen Fall \ngehen die Entsch\u00e4digungsanspr\u00fcche aufgrund der Arbeitsunf\u00e4higkeit (z.B. \nAnspruch auf Entgeltfortzahlung) auf das Bundesland \u00fcber. Bei \nArbeitsunf\u00e4higkeit ist also trotz Quarant\u00e4ne eine AU-Bescheinigung \nerforderlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Alle zust\u00e4ndigen Stellen finden Sie hier:<br> <a href=\"https:\/\/www.kbv.de\/media\/sp\/PraxisInfo_Coronavirus_Entschaedigung.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">https:\/\/www.kbv.de\/media\/sp\/PraxisInfo_Coronavirus_Entschaedigung.pdf<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: KBV Stand 13.03.2020<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">Begr\u00fcndete Verdachts-, Krankheits- und Todesf\u00e4lle melden<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>\u00c4rztinnen\n und \u00c4rzte sind verpflichtet, alle begr\u00fcndeten Verdachts-, Krankheits- \nund Todesf\u00e4lle im Zusammenhang mit dem Virus dem \u00f6rtlichen \nGesundheitsamt zu melden. Die Meldung \u2013 inklusive dem Namen und den \nKontaktdaten der betroffenen Person \u2013 muss innerhalb von 24 Stunden \nerfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.bundesgesundheitsministerium.de\/fileadmin\/Dateien\/3_Downloads\/Gesetze_und_Verordnungen\/GuV\/C\/Eilverordnung_Meldepflicht_Coronavirus.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Meldepflichtverordnung<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: KBV<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">Bank und Liquidit\u00e4t<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>\u00dcber  die Kreditanstalt f\u00fcr Wiederaufbau (KFW) und die Landesf\u00f6rderbanken wie  z.B. die NRW Bank bestehen die M\u00f6glichkeiten, kurzfristige  Liquidit\u00e4tshilfen zu einem Zinssatz von derzeit ab 1 % p.a. (genauere Informationen zu dem Zinssystem sind auf den Seiten der \u00f6ffentlichen F\u00f6rderbanken) zu erhalten.  Leider ist keine direkte Beantragung bei der KFW m\u00f6glich und Sie m\u00fcssen  sich hierzu mit Ihrer Hausbank in Verbindung setzen. Dies k\u00f6nnen wir  Ihnen nicht abnehmen, aber wir unterst\u00fctzen Sie bei einer evtl.  Antragstellung durch die z\u00fcgige Zurverf\u00fcgungstellung aller notwendigen  Unterlagen.<br> Sollte Ihre Hausbank Bedenken bei der Finanzierung haben, so k\u00f6nnen die  Hausbanken bei Bedarf auch auf das B\u00fcrgschaftsinstrumentarium  zur\u00fcckgreifen und somit ihr eigenes Haftungsrisiko minimieren. Es darf  sich nicht um Sanierungsf\u00e4lle oder Unternehmen in Schwierigkeiten  handeln.<\/p>\n\n\n\n<p>Voraussichtlich werden die gefragtesten Mittel zur Sicherung der Betriebsmittel die nachfolgenden Varianten sein:<\/p>\n\n\n\n<p>5 Jahre Laufzeit, 1 Jahr Tilungsfreiheit und 5 Jahre Zinsbindung<\/p>\n\n\n\n<p>oder<\/p>\n\n\n\n<p>2 Jahre Lauzeit, 2 Jahre Tilgungsfreiheit und 2 Jahr Zinsbindung<\/p>\n\n\n\n<p>Hierbei handelt es sich um die Programme 047 oder 037 der KfW.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Haftungsfreistellung von bis zu 80 Prozent sollen m\u00f6glich sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Weitere Informationen folgen in K\u00fcrze!<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">Steuerzahlungen, Steuerstundungen etc.<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Das BMF stimmt dem Vernehmen nach mit den L\u00e4ndern derzeit ein Schreiben zu umfassenden Liquidit\u00e4tshilfen ab. Angek\u00fcndigt sind:<\/p>\n\n\n\n<p>a)\n Leichter gew\u00e4hrte Steuerstundung. Die Finanzverwaltung wird angewiesen,\n keine strengen Anforderungen an die Pr\u00fcfung zu stellen, ob die \nEinziehung der Steuern eine erhebliche H\u00e4rte darstellen w\u00fcrde.<br>\n\u2192 Steuerzahlungszeitpunkt wird hinausgeschoben<\/p>\n\n\n\n<p>b) Leichtere \nAnpassung von Steuervorauszahlungen. Sobald klar ist, dass die Eink\u00fcnfte\n der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr geringer sein werden, werden \nSteuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Unklar \nist, ob dies auch f\u00fcr die Gewerbesteuer gilt.<br>\n\u2192 Vorauszahlungslast wird gesenkt<\/p>\n\n\n\n<p>c) Verzicht auf \nVollstreckungsma\u00dfnahmen. Bis 31.12.2020 wird auf Vollstreckungsma\u00dfnahmen\n verzichtet, solange der Steuerschuldner unmittelbar von den \nAuswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Die \nGeneralzolldirektion und das Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern sollen \nangewiesen werden, bei Steuern, die von Ihnen verwaltet werden (z.B. \nEnergiesteuer, Luftverkehrssteuer bzw. Versicherungssteuer und \nUmsatzsteuer) entsprechend zu verfahren.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: BMWi, BMF: Ein Schutzschild f\u00fcr Besch\u00e4ftigte und Unternehmen<br>\nDas Bayerische Landesamt f\u00fcr Steuern hat bereits ein Formular zur Beantragung der Steuererleichterungen ver\u00f6ffentlicht: <a href=\"https:\/\/www.finanzamt.bayern.de\/LfSt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">https:\/\/www.finanzamt.bayern.de\/LfSt\/<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Deutscher Steuerberater-Verband e.V.<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">Kurzarbeitergeld<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Lieferengp\u00e4sse,\n die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus entstehen, oder beh\u00f6rdliche \nBetriebsschlie\u00dfungen mit der Folge, dass Unternehmen ihre Produktion \neinschr\u00e4nken oder einstellen m\u00fcssen, k\u00f6nnen zu einem Anspruch auf \nKurzarbeitergeld f\u00fcr die vom Arbeitsausfall betroffenen Besch\u00e4ftigten \nf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Bundesregierung hat hierzu die Voraussetzungen f\u00fcr den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert:<br>\n\u2022 Es reicht, wenn 10 Prozent der Besch\u00e4ftigten eines Betriebes von \nArbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit \nbeantragen kann. Bisher musste mindestens ein Drittel der Besch\u00e4ftigten \nbetroffen sein.<br>\n\u2022 Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit vollst\u00e4ndig erstattet.<br>\n\u2022 Kurzarbeitergeld ist auch f\u00fcr Besch\u00e4ftigte in Zeitarbeit m\u00f6glich.<br>\n\u2022 In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen \ngenutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten \nverzichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Erleichterungen werden r\u00fcckwirkend zum 1. M\u00e4rz 2020 in Kraft treten und auch r\u00fcckwirkend ausgezahlt.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig\n ist, dass die Unternehmen die Kurzarbeit im Bedarfsfall bei ihrer \nzust\u00e4ndigen Agentur f\u00fcr Arbeit anzeigen. Das kann auch online erfolgen. \nDazu muss man sich auf den Seiten der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit (BA) \nregistrieren: <a href=\"https:\/\/anmeldung.arbeitsagentur.de\/portal\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">https:\/\/anmeldung.arbeitsagentur.de\/portal<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Ob die Voraussetzungen f\u00fcr die Gew\u00e4hrung des Kurzarbeitergelds vorliegen, pr\u00fcft die zust\u00e4ndige Agentur f\u00fcr Arbeit im Einzelfall.<\/p>\n\n\n\n<p>Kurzarbeitergeld\n kann f\u00fcr eine Dauer von bis zu zw\u00f6lf Monaten bewilligt werden. Es wird \nin derselben H\u00f6he wie Arbeitslosengeld bezahlt. Das Kurzarbeitergeld \nbetr\u00e4gt 60 Prozent der Differenz zwischen dem pauschalierten \nNettoentgelt, das ohne Arbeitsausfall gezahlt worden w\u00e4re, und dem \npauschaliertem<\/p>\n\n\n\n<p>Nettoentgelt aus dem tats\u00e4chlich erhaltenen \nArbeitsentgelt. Es betr\u00e4gt 67 Prozent, wenn mindestens ein Kind mit im \nHaushalt lebt.<br>\nTabellen zur Berechnung des KUG:<br>\n<a href=\"https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/datei\/kug050-2016_ba014803.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/datei\/kug050-2016_ba014803.pdf<\/a><br>\n<a href=\"https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/datei\/kug51-tabelle-2016_ba015003.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/datei\/kug51-tabelle-2016_ba015003.pdf<\/a> (bei Geringverdienern)<\/p>\n\n\n\n<p>N\u00e4here\n Informationen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes sind auf der \nHomepage der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit unter folgenden Links zu finden:<br>\nCorona-Virus: Kurzarbeitergeld m\u00f6glich<br>\nCorona-Virus: Informationen f\u00fcr Unternehmen zum Kurzarbeitergeld<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber\n hinaus stehen die Agenturen f\u00fcr Anfragen und Beratungen zur Verf\u00fcgung. \nDie Nummer der Servicehotline f\u00fcr Arbeitgeber lautet 0800 45555 20.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Deutscher Steuerberater-Verband e.V. | Stand 17.03.2020<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">Versicherungsl\u00f6sungen aufgrund des Corona-Virus f\u00fcr Gewerbekunden, \u00c4rzte und Zahn\u00e4rzte<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Versicherungsl\u00f6sungen aufgrund des Corona-Virus f\u00fcr Gewerbekunden<\/p>\n\n\n\n<p>\nZu den Absicherungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Schlie\u00dfung durch das \nCorona-Virus haben wir sehr viele Fragen erhalten. Mit diesem Artikel \nm\u00f6chten wir Ihnen noch einmal erkl\u00e4ren, welche Absicherungsm\u00f6glichkeiten\n es gibt, wie der aktuelle Stand zum Abschluss von Absicherungen zum \nThema Corona ist und welche Branchen davon profitieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Betriebsunterbrechungsversicherung<\/p>\n\n\n\n<p>Besteht bei einer bestehenden Betriebsunterbrechungsversicherung im Falle einer Schlie\u00dfung aufgrund Corona Versicherungsschutz?<\/p>\n\n\n\n<p>NEIN,\n es besteht kein Versicherungsschutz \u2013 die \nBetriebsunterbrechungsversicherung (KBU oder MBU) oder \nErtragsausfallversicherung (MEA) setzt immer einen Sachschaden voraus, \ndaher k\u00f6nnen Sch\u00e4den durch Epidemien, Krankheiten oder auch Quarant\u00e4ne \nnicht \u00fcber dieses Produkt abgesichert werden. Auch nicht \u00fcber den \nBaustein unbenannte Gefahren. Auch hier ist der vorhergehende \nSachschaden im Falle einer Schlie\u00dfung durch Covid-19 nicht gegeben. \nObwohl ein Sachschaden fehlt und damit kein Versicherungsschutz gegeben \nist, werden Sch\u00e4den durch Epidemien, Krankheiten oder Seuchen bei \neinigen Versicherern zus\u00e4tzlich explizit als Ausschluss in den \nBedingungen deklariert.<\/p>\n\n\n\n<p>Sch\u00e4den durch die Schlie\u00dfung aufgrund des \nCorona-Virus sind nicht \u00fcber eine Betriebsunterbrechungsversicherung \nabgedeckt, da kein Sachschaden vorausgeht.<\/p>\n\n\n\n<p>Betriebsschlie\u00dfungsversicherung<\/p>\n\n\n\n<p>Anders\n als bei der Betriebsunterbrechungsversicherung verh\u00e4lt es sich bei der \nBetriebsschlie\u00dfungsversicherung. Diese wird f\u00fcr bestimmte Branchen \nangeboten und sichert entgangenen Betriebsgewinn und entstandene Kosten \nsowie Sachsch\u00e4den ab, die durch die beh\u00f6rdlicherseits zu ergreifenden \nMa\u00dfnahmen entstehen, und zwar f\u00fcr<\/p>\n\n\n\n<p> die Schlie\u00dfung des Betriebs<br>\ndie Desinfektion des Betriebes<br>\nT\u00e4tigkeitsverbote gegen Inhaber oder Ihre Mitarbeiter<br>\ndie Vernichtung von Waren und Vorr\u00e4ten<\/p>\n\n\n\n<p>aufgrund von meldepflichtigen Krankheiten nach \u00a76 und \u00a77 des Infektionsschutzgesetzes.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr welche Branchen kann man eine Betriebsschlie\u00dfungsversicherung abschlie\u00dfen?<\/p>\n\n\n\n<p>In\n erster Linie betrifft dies alle lebensmittelverarbeitenden Betriebe, \nteilweise wird dies aber auch f\u00fcr Gesundheitsfachberufe und \u00c4rzte \nangeboten.<\/p>\n\n\n\n<p>Aufgrund der aktuellen Situation (Stand 17.03.2020) \nk\u00f6nnen lebensmittelverarbeitende Betriebe und Gesundheitsfachberufe zum \njetzigen Zeitpunkt nicht mehr abgesichert werden. Alle mit uns \nkooperierenden Versicherer haben hier einen Annahmestop oder ein \nZeichnungsverbot f\u00fcr Betriebsschlie\u00dfungsversicherungen verk\u00fcndet. \nLediglich \u00c4rzte k\u00f6nnen zum aktuellen Zeitpunkt \u00fcber das Produkt \nabgesichert werden. (Dies geht allerdings auch nur in Kombination mit \neiner Inhaltsversicherung beim HDI).<\/p>\n\n\n\n<p>D\u00fcrfen sich nun alle Kunden freuen, die schon vor der Corona-Krise eine Betriebsschlie\u00dfungsversicherung abgeschlossen haben?<\/p>\n\n\n\n<p>Leider\n nein! Hier m\u00fcssen die Bedingungen gut gelesen werden \u2013 eine pauschale \nAussage, dass die Schlie\u00dfung aufgrund Corona automatisch abgesichert \nist, ist nicht korrekt.<\/p>\n\n\n\n<p>Abgesichert sind in der Regel die \nmeldepflichtigen Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz (\u00a76 und \n\u00a77). Wenn diese Aussage in den Bedingungen pauschal erfolgt, dann ist \nCovid-19 Gegenstand des Versicherungsschutzes, weil es im Februar \nzun\u00e4chst vor\u00fcbergehend bis Januar 2021 offiziell als meldepflichtige \nKrankheit im Infektionsschutzgesetz erg\u00e4nzt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei einigen \nVersicherern gilt jedoch nicht die pauschale Absicherung aller \nKrankheiten nach \u00a76 und \u00a77 des Infektionsschutzgesetzes \u2013 sondern diese \nVersicherer haben zus\u00e4tzlich eine Aufz\u00e4hlung der Krankheiten, die \nversichert gelten in den Bedingungen und beziehen sich somit auf einen \n\u201calten\u201d Stand der meldepflichtigen Krankheiten. Da Covid-19 erst \nkurzfristig dort aufgenommen wurde, wird dies in vielen Bedingungswerken\n nicht zu finden sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei folgenden Gesellschaften wissen wir \nbeispielsweise, dass Covid-19 aufgrund abschlie\u00dfender Nennung der \nKrankheiten in den Versicherungsbedingungen nicht versichert gilt: \n(Achtung: diese Aufz\u00e4hlung ist nicht abschlie\u00dfend!)<\/p>\n\n\n\n<p> Concordia<br>\nN\u00fcrnberger<br>\nR+V<br>\nVersicherungskammer Bayern<br>\nWaldenburger<br>\nW\u00fcrttembergische<br>\nZurich<\/p>\n\n\n\n<p>\nBei folgenden Versicherern kann nach unserem Kenntnisstand bei \nBestandsvertr\u00e4gen (mit Beginn vor der Corona-Krise) mit einer \nKosten\u00fcbernahme durch Schlie\u00dfung aufgrund Covid-19 gerechnet werden: \n(Achtung: auch diese Aufz\u00e4hlung ist nicht abschlie\u00dfend!)<\/p>\n\n\n\n<p> Continentale<br>\nHDI<br>\nHelvetia (sofern bei Vertragsabschluss eine besondere Vereinbarung zur \n\u201cMitversicherung von unbenannten Erregern\u201d gew\u00fcnscht, gegen Mehrpr\u00e4mie \nbeantragt und auch dementsprechend dokumentiert wurde)<br>\nInter<br>\nSignal Iduna<\/p>\n\n\n\n<p>\nErtragsausfall-, Praxisausfall in Folge von Krankheit<\/p>\n\n\n\n<p>Eine weitere\n Form der Absicherung des Corona-Virus Covid -19 kann eine \nErtragsausfall- oder Praxisausfall in Folge von Krankheit sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Die\n Ertragsausfallversicherung ersetzt je nach Versicherer und Tarif, den \nentgangenen Betriebsgewinn, die Praxis- und Betriebskosten und oder die \nAufwendungen f\u00fcr einen Vertreter, wenn der Firmen- und Praxisinhaber auf\n Grund von Krankheit, Unfall oder beh\u00f6rdlich angeordneter Quarant\u00e4ne, \nnicht arbeitsf\u00e4hig ist oder seinen Betrieb aus vorgenannten Gr\u00fcnden \nschlie\u00dfen muss.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr welche Kunden ist der Abschluss einer Ertragsausfall oder Praxisausfall in Folge von Krankheit m\u00f6glich?<\/p>\n\n\n\n<p>Abschlie\u00dfbar ist ein solches Produkt f\u00fcr folgende Zielgruppen:<\/p>\n\n\n\n<p> niedergelassene \u00c4rzte und Zahn\u00e4rzte<br>\nselbst\u00e4ndige Heilnebenberufe<br>\nfreiberuflich T\u00e4tige<br>\nselbst\u00e4ndige H\u00e4ndler und Handwerker mit station\u00e4rem Verkaufsgesch\u00e4ft<\/p>\n\n\n\n<p>Es\n handelt sich zwar um eine Sachversicherung \u2013 versichert wird aber eine \nPerson \u2013 der Firmen-, oder Praxisinhaber! Das Produkt ist demnach nicht \ngeeignet um eine Kette mit vielen angestellten Fachkr\u00e4ften abzusichern \nsondern eher Einzelfirmen und -praxen, bei denen der Ausfall der \nSchl\u00fcsselperson entsprechende Folgen hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Sind beh\u00f6rdlich angeordnete Schlie\u00dfungen aufgrund des Corona-Virus immer mitversichert?<\/p>\n\n\n\n<p>An dieser Stelle m\u00fcssen wir unterscheiden:<\/p>\n\n\n\n<p>Generelle\n und fl\u00e4chendeckende Schlie\u00dfungen, wie sie aktuell in Deutschland im \nLockdwon erfolgen sind kein Gegenstand des Versicherungsschutzes, da \nkein Personenschaden der versicherten Person vorausgeht. Anders verh\u00e4lt \nes sich jedoch bei einer beh\u00f6rdlich angeordneten Quarant\u00e4ne der \nversicherten Person infolge einer Seuche \u2013 diese gilt in der Regel (je \nnach Bedingungswerk des Versicherers) mitversichert. (Dementsprechend \nauch Corona- sofern die versicherte Person beh\u00f6rdlich aufgefordert wird,\n sich in Quarant\u00e4ne zu begeben).<\/p>\n\n\n\n<p>Zum aktuellen Zeitpunkt haben wir\n von folgenden Versicherern die Information, dass eine Zeichnung noch \nm\u00f6glich ist und auch das Thema Corona-Virus nicht als Ausschluss gilt: \nZu beachten gilt jedoch, dass es in der Regel eine Karenzzeit gibt, \nbevor Versicherungsschutz besteht. ERGO Betriebskostenversicherung, \nInter Praxisausfallversicherung und N\u00fcrnberger \nExistenz-Betriebsunterbrechung.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: blaudirekt \/ bisure am 17.03.2020 von Claudia Horstk\u00f6tter<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">21.03.: Versicherungsschutz (Berufshaftpflicht) bei T\u00e4tigkeit in regionalen Behandlungszentren<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Wir ver\u00f6ffentlichen hier die Deckungszusagen der relevanten Berufshaftpflichtversicherungen zur T\u00e4tigkeit in regionalen Behandlungszentren. Diese Liste wird ab dem 23.03. t\u00e4glich nach Zugang erweitert:<\/p>\n\n\n\n<p>Die Deutsche \u00c4rzteversicherung Allgemeine (D\u00c4V)<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, die bereits \u00fcber Versicherungsschutz der D\u00c4V verf\u00fcgen, gilt:<br>\nSetzt ein niedergelassener Arzt, der mit seinem medizinischen Personal unter Quarant\u00e4ne gestellt wurde, in seiner Praxis einen Vertreter oder anderweitiges medizinisches Personal ein, besteht f\u00fcr Vertreter und anderweitiges medizinisches Personal Versicherungsschutz innerhalb einer Berufshaftpflichtversicherung des niedergelassenen Arztes bei der Deutschen \u00c4rzteversicherung Allgemeine.<\/p>\n\n\n\n<p>Sollte dieser Versicherungsschutz des Praxisvertreters aus der Versicherung des Praxisinhabers nicht ausreichen, besteht Versicherungsschutz \u00fcber jedweden Arzthaftpflichtvertrag des Vertreters bei der Deutschen \u00c4rzteversicherung Allgemeine. Dies ist auch der Fall, wenn der Vertreter als Arzt im Ruhestand eine ausschlie\u00dfliche Absicherung des sog. Restrisikos vereinbart hat.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein solcher Versicherungsschutz gilt ebenso f\u00fcr unterst\u00fctzende Ma\u00dfnahmen au\u00dferhalb von Praxen, also beispielsweise bei medizinischen Beratungen (auch telefonisch oder per Video-Chat) oder Probenentnahmen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00c4rzte erhalten auf Wunsch eine entsprechende Versicherungsbet\u00e4tigung ausgestellt, wobei diese Regelung auch ohne explizite Best\u00e4tigung f\u00fcr alle bei der Deutschen \u00c4rzteversicherung Allgemeine versicherten \u00c4rzte gilt.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00c4rztinnen und \u00c4rzten ohne \u00e4rztliche T\u00e4tigkeit gibt eine \u201eRestrisikoversicherung\u201c der D\u00c4V f\u00fcr rund 80 Euro Jahresbeitrag den erforderlichen Haftpflichtschutz. Bei Neuabschluss einer Versicherung gibt es keine Wartezeiten und keine Einschr\u00e4nkungen, die Absicherung gilt ab dem ersten Tag der Versicherung.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00c4rztinnen und \u00c4rzten, die nicht \u00fcber die D\u00c4V, sondern einen anderen Versicherer berufshaftpflichtversichert sind, empfiehlt die \u00c4rztekammer Westfalen-Lippe:<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn Sie in einer Abstrichstelle zum Einsatz kommen (sollten) und die sog. Staatshaftung nicht festgestellt ist, sprechen Sie mit Ihrem Haftpflichtversicherer, ob er hierf\u00fcr eine Deckungszusage macht.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei folgenden Versicherungsunternehmen sind die Zusagen bereits angefordert: HDI, Alte Leipziger, Dialog (ehemals Generali), Signal Iduna, Allianz, Continentale.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: \u00c4rztekammer u. Berkowski Finanz GmbH<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n        <li >\n\n    \n        <a href class=\"uk-accordion-title\">17.03.2020: Kurzarbeitergeld<\/a>\n\n        <div class=\"uk-accordion-content\">\n\n            \n            \n            \n                        <div class=\"uk-margin\">\n<p>Lieferengp\u00e4sse,\n die im Zusammenhang mit dem Corona-Virus entstehen, oder beh\u00f6rdliche \nBetriebsschlie\u00dfungen mit der Folge, dass Unternehmen ihre Produktion \neinschr\u00e4nken oder einstellen m\u00fcssen, k\u00f6nnen zu einem Anspruch auf \nKurzarbeitergeld f\u00fcr die vom Arbeitsausfall betroffenen Besch\u00e4ftigten \nf\u00fchren.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Bundesregierung hat hierzu die Voraussetzungen f\u00fcr den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert:<br>\n\u2022 Es reicht, wenn 10 Prozent der Besch\u00e4ftigten eines Betriebes von \nArbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit \nbeantragen kann. Bisher musste mindestens ein Drittel der Besch\u00e4ftigten \nbetroffen sein.<br>\n\u2022 Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit vollst\u00e4ndig erstattet.<br>\n\u2022 Kurzarbeitergeld ist auch f\u00fcr Besch\u00e4ftigte in Zeitarbeit m\u00f6glich.<br>\n\u2022 In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen \ngenutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten \nverzichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Erleichterungen werden r\u00fcckwirkend zum 1. M\u00e4rz 2020 in Kraft treten und auch r\u00fcckwirkend ausgezahlt.<\/p>\n\n\n\n<p>Wichtig\n ist, dass die Unternehmen die Kurzarbeit im Bedarfsfall bei ihrer \nzust\u00e4ndigen Agentur f\u00fcr Arbeit anzeigen. Das kann auch online erfolgen. \nDazu muss man sich auf den Seiten der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit (BA) \nregistrieren: <a href=\"https:\/\/anmeldung.arbeitsagentur.de\/portal\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">https:\/\/anmeldung.arbeitsagentur.de\/portal<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>Ob die Voraussetzungen f\u00fcr die Gew\u00e4hrung des Kurzarbeitergelds vorliegen, pr\u00fcft die zust\u00e4ndige Agentur f\u00fcr Arbeit im Einzelfall.<\/p>\n\n\n\n<p>Kurzarbeitergeld\n kann f\u00fcr eine Dauer von bis zu zw\u00f6lf Monaten bewilligt werden. Es wird \nin derselben H\u00f6he wie Arbeitslosengeld bezahlt. Das Kurzarbeitergeld \nbetr\u00e4gt 60 Prozent der Differenz zwischen dem pauschalierten \nNettoentgelt, das ohne Arbeitsausfall gezahlt worden w\u00e4re, und dem \npauschaliertem<\/p>\n\n\n\n<p>Nettoentgelt aus dem tats\u00e4chlich erhaltenen \nArbeitsentgelt. Es betr\u00e4gt 67 Prozent, wenn mindestens ein Kind mit im \nHaushalt lebt.<br>\nTabellen zur Berechnung des KUG:<br>\n<a href=\"https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/datei\/kug050-2016_ba014803.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/datei\/kug050-2016_ba014803.pdf<\/a><br>\n<a href=\"https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/datei\/kug51-tabelle-2016_ba015003.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">https:\/\/www.arbeitsagentur.de\/datei\/kug51-tabelle-2016_ba015003.pdf<\/a> (bei Geringverdienern)<\/p>\n\n\n\n<p>N\u00e4here\n Informationen zur Beantragung des Kurzarbeitergeldes sind auf der \nHomepage der Bundesagentur f\u00fcr Arbeit unter folgenden Links zu finden:<br>\nCorona-Virus: Kurzarbeitergeld m\u00f6glich<br>\nCorona-Virus: Informationen f\u00fcr Unternehmen zum Kurzarbeitergeld<\/p>\n\n\n\n<p>Dar\u00fcber\n hinaus stehen die Agenturen f\u00fcr Anfragen und Beratungen zur Verf\u00fcgung. \nDie Nummer der Servicehotline f\u00fcr Arbeitgeber lautet 0800 45555 20.<\/p>\n\n\n\n<p>Quelle: Deutscher Steuerberater-Verband e.V. | Stand 17.03.2020<\/p>\n<\/div>\n            \n            \n            \n            \n        <\/div>\n\n    <\/li>\n    \n<\/ul>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n\n\n\n<\/div>\n\n\n\n<div class=\"btm-pb\">\n<div class=\"btm-pb-inner\">\n<h4>SIE HABEN FRAGEN?<br>WIR SIND F\u00dcR SIE ERREICHBAR!<\/h4>\n<p>Unser Experte steht Ihnen f\u00fcr alle Fragen zur Verf\u00fcgung:<\/p>\n<div class=\"uk-scope\">\n\n    <div id=\"wk-gridc56\" class=\"uk-child-width-1-1 uk-child-width-1-2@s uk-child-width-1-2@m uk-child-width-1-4@l uk-child-width-1-4@xl uk-grid-match uk-text-left \" uk-height-match=\"target: > div > .uk-panel, > div > .uk-card; 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